Visaservice für internationale Studierende
Hier bieten wir den Service an, die Beantragung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Berliner Ausländerbehörde zu übernehmen, euch zu beraten und zu unterstützen.
Der Visaservice ist für alle Studierenden, Promovierenden (und gern auch Wissenschaftler/innen) da.
| Öffnungszeiten: | |
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| Dienstag | 11 - 14 Uhr |
| Donnerstag | 13 - 16 Uhr |
Letzte Annahme von Pässen im Sommersemester 2012 erfolgt am 30. Mai
Ort: Orbis Humboldtianus
E-Mail: visaservice@uv.hu-berlin.de
Telefon (nur in den Sprechzeiten): (+49 [0]30) 20 93-22 21
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++++ VISASERVICE AKTUELL ++++
Seit dem 1. September 2011 wurde der elektonische Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat eingeführt, weshalb sich einige Verfahren ändern und teilweise mit erheblichen Verzögerungen in den Abläufen zu rechnen ist. Wir beraten gern dazu.
Aus gegebenem Anlass möchten wir euch daran erinnern, möglichst mit vollständigen Unterlagen bei uns zu erscheinen. Bitte bringt von allen euren Papieren Kopien mit, auch von der Datenseite eures Passes und dem aktuell gültigen Aufenthaltstitel. Ihr helft damit, die Wartezeiten für euch selbst und andere zu verkürzen.
Bitte informiert euch so schnell wie möglich bei uns, bis wann eure Aufenthaltserlaubnis beantragt werden muss!
Aufgrund der aktuell außerordentlich langen Wartezeiten über den Firmenservice der Ausländerbehörde (FIS), bei dem wir eure Unterlagen einreichen, empfehlen wir, selbst zur Ausländerbehörde zu gehen. Ihr solltet unbedingt vorab einen Termin online buchen ► Termin (eAppointment). Bitte bucht den Termin rechtzeitig, möglichst sechs Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels, weil es auch hier lange Wartezeiten gibt.
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(1) Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 78a (Klebeetikett)
Ausnahmen vom elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gelten nach § 78a für
- Programmstudierende, Stipendiaten mit Stipendien aus öffentlichen (deutschen) Mitteln
- Studierende, die sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten
- Studierende, die nach § 41, Abs. 1 der AufenthV visafrei eingereist sind, d.h. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den USA.
Diese Antragsteller/innen erhalten auch wie bisher ein Klebeetikett in ihren Pass.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Zulassung oder Bestätigung für internationale Studierende zum Programmstudium an der HU (Kopie)
- Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild, mehr...
- Anmeldung bei der Meldebehörde in den Bürgerämtern der Bezirke. Das Formular ist als PDF im Internet erhältlich (Kopie)
- Nachweis einer Krankenversicherung (Kopie)
- Finanzierungsnachweis, gegebenenfalls Stipendienbescheinigung (Kopie)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das Formular ist als PDF im Internet in folgenden Sprachen zu finden: Deutsch, Englisch, Französisch Italienisch und Deutsch, Griechisch, Türkisch, Serbisch und Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch. Das Formular ist unbedingt in schwarz auszufüllen!
- gegebenenfalls Eheurkunde und Geburtsurkunde bei mitreisenden Ehepartnern und Kindern (Kopie)
Wir bringen euren Pass und die Antragsunterlagen zum Firmenservice (FIS) der Ausländerbehörde. Nach einer Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen erhaltet ihr euren Pass mit der Aufenthaltserlaubnis (Klebeetikett) über den Visaservice zurück. Die Kosten können bis zu 60 Euro betragen.
(1.1) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 78a
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, mehr...
- Aktuelle Meldebescheinigung (Kopie)
- Aktuelle große Immatrikulationsbescheinigung (Original)
- Finanzierungsnachweis (Kopie)
- Krankenversicherung (Kopie)
Sollte die Ausländerbehörde eine Studienprognose verlangen, ist diese bei den jeweiligen Prüfungsämtern zu erbitten. Diese sollte eine Aussage über den Stand der Studien und deren voraussichtliches Ende beinhalten.
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(2) Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
mit oder ohne eID-Funktion
Die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels im Kreditkartenformat mit biometrischen Angaben (Fingerabdrücke, Körpergröße, Augenfarbe) können wir ab sofort nicht mehr für euch übernehmen. Das müsst ihr persönlich bei der Ausländerbehörde regeln. Bucht euch unbedingt rechtzeitig einen Termin online ► Termin (eAppointment)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Immatrikulationsbescheinigung (große) oder Zulassung an der HU
- Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild, mehr...
- Anmeldung bei der Meldebehörde in den Bürgerämtern der Bezirke. Das Formular ist als PDF im Internet erhältlich
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das Formular ist als PDF im Internet in folgenden Sprachen zu finden: Deutsch, Englisch, Französisch Italienisch und Deutsch, Griechisch, Türkisch, Serbisch und Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch. Das Formular ist unbedingt in schwarz auszufüllen!
- gegebenenfalls Eheurkunde und Geburtsurkunde bei mitreisenden Ehepartnern und Kindern
Ihr müsst mit einer Wartezeitzeit von 6-8 Wochen rechnen. Die Kosten können bis zu 110 Euro betragen.
Der eAT kann nicht einfach verlängert werden. Es muss ein neuer eAT beantragt werden, da die biometrischen Daten nicht im System der Ausländerbehörde gespeichert bleiben. Das gilt auch für den Verlust des eAT.
Mehr Informationen zum eAT findet ihr auf den Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
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Weitere Informationen der Ausländerbehörde zur Regelung des Aufenthaltes findet ihr unter dem Stichwort "Studium und Wissenschaft in Berlin". Auf der gleichen Seite stehen Informationen zum neuen Aufenthaltsgesetz seit 1.01.2005.




