3.3.2 Sprachliche Voraussetzungen

Unterrichtssprache an der Humboldt-Universität ist Deutsch. Alle grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) sind deutschsprachig. Einige auslandsorientierte internationale Masterstudiengänge sowie einzelne Vorlesungen werden in englischer Sprache angeboten. Beachten Sie gegebenenfalls andere Sprachvoraussetzungen bei den Masterstudiengängen. Programmstudierende haben durch Berlin Perspectives ein speziell für sie entwickeltes englischsprachiges Angebot ( 7.1).

Für das Studienkolleg ist nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen mindestens die Stufe B2 gefordert (Zertifikat). Allein die Teilnahmebescheinigung über den Besuch von Deutschkursen reicht nicht aus.

Mit der Bewerbung um ein Bachelorstudium oder deutschsprachigen Master müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder höher einreichen (Zertifikat) bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber (TestDaF) mit dem Ergebnis TDN 3 in allen vier Prüfungsteilen nachweisen.

Ihre Sprachkenntnisse werden vor der Aufnahme des Studiums an der HU mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nochmals geprüft. Die Einladung für die DSH wird mit dem Zulassungsbescheid verschickt. Diese Prüfung findet im Allgemeinen kurz vor Semesterbeginn statt (Anfang März für das Sommersemester bzw. Anfang September für das Wintersemester). Wenn Sie die DSH nicht mit dem Ergebnis DSH 2 oder DSH 3 bestehen, kann diese wiederholt werden. Dies setzt jedoch eine erneute Bewerbung und Zulassung voraus.

Von der DSH befreit werden:

  • Inhaber/innen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife o. ä. in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland)
  • Inhaber/innen des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz" in allen Teilprüfungen mit dem Niveau C1
  • Inhaber/innen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Studienbewerber/innen, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung des Studienkollegs oder eines Lehrgebietes "Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule" an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben
  • Studienbewerber/innen, die den Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit Ergebnis TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen absolviert haben
  • Studienbewerber/innen, die "telc Deutsch C1 Hochschule" mit "sehr gut" oder "gut" bestanden haben.
     

Nicht freigestellt von der Prüfung werden Studienbewerber/innen, wenn die genannten Zertifikate oder Zeugnisse älter als drei Jahre sind.

Mehr Informationen finden Sie bei TestDaF.