3.4.2.2 Promotionsstudierende

Promotionsstudierende sind vom uni-assist-Verfahren ausgenommen. Die Bewerbung um eine Zulassung zum Promotionsstudium ist an keine festen Fristen gebunden. Ausnahme bilden die strukturierten Promotionsprogramme, bei denen Fristen und Ansprechpartner zu berücksichtigen sind (► 3.8). Alle anderen wenden sich mit ihrer Promotionsabsicht direkt an die Fakultät, speziell an das jeweilige Promotionsbüro.

Detaillierte Informationen zu Abläufen und Modalitäten finden Sie auf dem Promovierenden-Portal.