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6.4.5.1 Rückmeldung

Studierende, die auch im folgenden Semester an der HU studieren möchten, müssen sich beim Immatrikulationsbüro (6.4.5) fristgemäß zurückmelden. Programmstudierende wenden sich an die Abteilung Internationales (5.1). Sie erhalten rechtzeitig per E-Mail an Ihr HU-Account eine Rückmeldeaufforderung mit ausführlichen Erklärungen.

Für die Rückmeldung genügt die Einzahlung der fälligen Gebühren innerhalb der Rückmeldefrist (es zählt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto der HU). Erfolgt die Rückmeldung erst in der Nachfrist, muss zusätzlich eine Säumnisgebühr von 19,94 Euro gezahlt werden. Den Studierendenausweis (Campus-Card, ►5.1.4) aktualisieren Sie selbst an den entsprechenden Automaten der HU.

Wer sich nicht innerhalb der Fristen zurückmeldet, wird – nach schriftlicher Mahnung – von Amts wegen exmatrikuliert.

Rückmeldefristen (Hauptfristen):
01.06. - 15.07. für das Wintersemester
05.01. - 15.02. für das Sommersemester