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6.4.5.3 Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studierenden zur Humboldt-Universität.

Studierende, die die HU zu verlassen beabsichtigen, stellen einen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation beim Immatrikulationsbüro (► 6.4.5), Programmstudierende in der Abteilung Internationales (► 5.1, Incoming-Team). Die Exmatrikulation kann frühestens wirksam werden, wenn der Antrag eingegangen ist. Nach der Exmatrikulation bleibt ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung erhalten.

Studierende können in bestimmten Fällen auch von der Universität exmatrikuliert werden, wenn zum Beispiel geforderte Nachweise über fällige Beiträge oder Gebühren trotz schriftlicher Aufforderung und der Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt wurden (verspätete Rückmeldung).

Die rechtlichen Grundlagen für eine Exmatrikulation sind in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in den §§ 128-130 geregelt.