FAQ

Frequently Asked Questions

 

 enlightened Wichtige Fakten zur Visumbeantragung

  • Informieren Sie sich über den genauen Ablauf des Antragsprozesses auf den Webseiten der Deutschen Botschaft/Konsulat. Dieser kann sich von Land zu Land unterscheiden.
  • Sie benötigen das Visum vor der Einreise nach Deutschland.
  • Sie müssen die Visum-Beantragung persönlich vornehmen indem Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Eine Liste finden Sie in den meisten Fällen auf der Webseite der entsprechenden Botschaft/Konsulat.
  • Bitte beachten Sie die verschiedenen Visum-Typen (mit oder ohne Arbeitsvertrag).
  • Planen Sie genügend Zeit für die Visum-Beantragung ein (2-3 Monate).

 

Britische Staatsbürger/innen: Ab dem 01.01.2021 können Brit/innen ohne voherige Visumbeantragung für Langzeitaufenthalte (Studium, Forschung, Familiennachzug) nach Deutschland einreisen. Britische Staatsangehörige müssen sich also vor der Einreise nicht an die Deutsche Botschaft wenden. Eine Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss in dem Fall nach der Einreise erfolgen.

In einigen Fällen (z.B. Forschungstätigkeit) kann eine Visumbeantragung vor Einreise nach Deutschland jedoch nützlich sein.

Detallierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite sowie auf der Webseite der Britischen Botschaft in Berlin.

 

enlightened Mein Visum/meine Aufenthaltserlaubnis läuft demnächst ab. Wie gehe ich vor?

Sie haben derzeit folgende Möglichkeiten die Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen vorzunehmen:
 
Sie buchen online einen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA):
 
Sie sprechen donnerstags ohne Termin beim LEA vor  - DERZEIT NICHT MÖGLICH -
  (siehe auch Updates des Landesamts für Einwanderung unten)
 
Sie schicken nach Absprache ihre vollständigen (!) Unterlagen (eingecannte Unterlagen, KEINE Originale) per E-Mail zu den ISS, die ihren Antrag dann für Sie beim LEA einreichen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, bitten wir Sie dringend um Beachtung der folgenden Informationen:

 

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Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Antragsunterlagen vollständig und wie von uns erbeten (1 PDF Datei pro Person, farbige Scans) einzureichen. Wir können keine unvollständigen Unterlagen annehmen und haben aufgrund einer Vielzahl von Anträgen nicht die Kapazitäten, PDF Dateien für Sie anzufertigen. Bitte senden Sie keine Pässe im Original!

Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Abgabe beim Landesamt. Wir empfehlen Ihnen, den Antragsprozess vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels in die Wege zu leiten.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Das LEA ereilt seit Frühling 2020 elektronische Aufenthaltstitel, die bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen 8 und 10 Wochen. Eine Beschleunigung ist nicht möglich. Nach Abgabe und Prüfung Ihrer Unterlagen -nach ungefähr 1-3 Wochen- erhalten Sie eine Einladung zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke. An diesem Tag zeigen Sie auch den originalen Pass und zahlen die Gebühr. Diesen Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Im Anschluss erfolgt die Bestellung des eAT bei der Bundesdruckerei. Dieser Vorgang dauert weitere 4-6 Wochen bis die Karte mit zugehörigem PIN letztendlich zu Ihnen per Post versendet wird. Es ist daher sehr wichtig, dass Ihre Adresse korrekt ist. Sollten Sie umziehen, wird die neue Adresse mit der Anmeldung beim Bürgeramt automatisch an das LEA übermittelt.

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Wir bitten Sie eindringlich, die Informationen den entsprechenden Websites zu entnehmen:
 
 
 
 
Zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens erfolgt die Bedienung an den Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße aktuell wie folgt eingeschränkt:
 
 

 enlightened Mein Arbeitsvertrag endet bald, was soll ich tun?

Als angestellter Forscher haben Sie unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Daher müssen Sie sich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden um die Sicherung des Lebensunterhalts ab Tag 1 der Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich zudem arbeitslos melden. Die Entscheidung, ob Sie auf ALG I Anspruch haben, hängt letztlich von der Bundesagentur für Arbeit und Ihrem Aufenthaltstitel ab.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie normalerweise die Art des Aufenthaltstitels bei Arbeitslosigkeit ändern müssen. Dabei unterstützen die ISS Sie gerne! Für die

Änderung braucht das Landesamt für Einwanderung jedoch in der Regel die Bestätigung der Arbeitsagentur über die oben genannte Arbeitssuchend-Meldung.

Bitte schauen Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit für weitere Informationen:

www.arbeitsagentur.de

www.iamexpat.de/expat-info/social-security/unemployment-benefits-germany-arbeitslosengeld

 

enlightened Ich interessiere mich für einen Gastaufenthalt. Sind Gastaufenthalte aktuell möglich und was ist bei der Reiseplanung zu beachten? 

Gastaufenthalte an der HU Berlin sind grundsätzlich wieder möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite:

www.international.hu-berlin.de/de/aktuell/mobilitaet-in-der-pandemie

Seit dem 17. Juli 2020 sind unbeschränkte Einreisen nach Deutschland für Ansässige bestimmter Gebiete möglich. Die aktuelle Liste sowie detaillierte Informationen können der Webseite der Bundespolizei und/oder der des Auswärtigen Amtens entnommen werden:

www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

Für Personen, die in anderen als den genannten Staaten ansässig sind - dabei kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit sondern auf den permanenten Aufenthaltsort an - gelten weiterhin Reisebeschränkungen. Eine Einreise ist möglich, wenn eine Notwendigkeit/Dringlichkeit vorliegt bzw. eine wichtige Funktion ausgeübt wird. Forschende zählen zwar grundsätzlich zu dieser Personengruppe, die Dringlichkeit des Aufenthalts vor Ort muss aber nachgewiesen werden.

Um die Notwendigkeit zu begründen, ist das Mitführen einer Aufnahmevereinbarung dringend zu empfehlen, die den Forschungsaufenthalt zwischen der*m Wissenschaftler*in und der HU Berlin bestätigt. Außerdem sollte ein Unterstützungsschreiben vorliegen, welches die Notwendigkeit des Aufenthaltes zusätzlich bescheinigt. Dieses sollte vom*n der*m gastgebenden Professor*in mit offiziellem HU Briefkopf ausgestellt werden. Eine entsprechend anpassbare Vorlage stellen die ISS auf Nachfrage gerne zur Verfügung. Wir empfehlen, die oben gennanten Dokumente bei der Einreise bei sich zu tragen und diese nach Aufforderung vorzeigen.

Bevor Sie eine Reise planen, bitten wir Sie außerdem dringend darum, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu konsultieren:

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/uebersicht/199290#content_0

Die ISS können eine erfolgreiche Einreise nicht garantieren. Die Entscheidung wird unabhängig von den Kolleg*innen der Bundespolizei getroffen.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie verpflichtet sich vorab digital anzumelden. Weitere Information dazu sowie zu Quarantäneregelungen, Ausnahmen von der Quarantänepflicht und Testungen finden Sie auf der folgenden Webseite:

www.berlin.de/corona/massnahmen/einreisen/

www.berlin.de/corona/faq/

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

 

enlightened Gibt es wegen Covid19 Ausnahmen für die Einreise von

internationalen Forschenden und Studierenden?

Die Einreise für Personen aus Virusvariantengebieten war bisher nicht möglich. Auf Grundlage der seit 1. August 2021 gültigen Corona-Einreiseverordnung gibt es Ausnahmetatbestände, die zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium des Innern, Auswärtigen Amt und
Bundesministerium für Bildung und Forschung abgestimmt wurden.

Personen aus Virusvariantengebieten dürfen befördert werden, wenn dies in nationalem Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschieht. Im Einzelnen heißt das:

* Forschende oder Wissenschaftler*innen im Besitz einer Aufnahmevereinbarung oder eines Vertrages zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung oder einer Hochschule (§§ 18d, 18e, 18f AufenthG sowie § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 5 BeschV);

* internationale Studierende und Promovierende, die einen Zulassungsbescheid von der Bildungseinrichtung haben (auch bei Aufnahme eines Sprachkurses, Praktikums oder Studienkollegs)

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

 enlightened Ich möchte an der HU promovieren. Wie ist der aktuelle Ablauf während der  Corona-Pandemie?

Voraussetzung für eine Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein Einladungsschreiben der Universität. Um dieses zu erhalten, benötigen Sie die individuelle Unterstützung eines/einer Professor*in der HU, der/die als Betreuer*in Ihrer Promotion fungiert. Es liegt in Ihrer Verantwortung einen/eine passende*n Betreuer*in an der Humboldt-Universität zu finden. Ihre vollständige Bewerbung zu Ihrem Forschungsvorhaben können Sie an eine*n Professor*in der bevorzugten Fakultät senden. Wichtig ist es hierbei, eine*n Betreuer*in zu wählen, die ein ähnliches Forschungsinteresse hat.

Wir empfehlen Ihnen, folgende Webseiten zu besuchen:

Doktorandenportal der HU:

www.hu-berlin.de/de/promovierende/promotion/standardseite

Fakultäten der HU:

www.hu-berlin.de/de/einrichtungen-organisation/fakultaeten-und-institute

Erste Informationen über Forschungsaufenthalte:
www.international.hu-berlin.de/de/forschende/iss/forschen-an-der-hu

Zulassungsbüro für internationale Studierende:

www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/zula/Zul%20Ausl

Für allgemeine Fragen zum Zulassungsprozess und Immatrikulation können Sie Ihre Fragen auch an die Humboldt Graduate School richten: promotionsinfo@hu-berlin.de

Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, sich bezüglich der Promotion mit dem Promotionsbüro Ihrer Fakultät in Verbindung zu setzen.

Eine Promotion an der HU während der Corona-Pandemie planen:

Welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Planung Ihrer Promotion an der Humboldt-Universität haben kann, hängt von unterschiedlichen und fallbezogenen Faktoren ab. Bitte beachten Sie potenzielle Reisebeschränkungen und Hindernisse für eine erfolgreiche Einreise nach Deutschland. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Fall und potenzielle Einschränkungen mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in im Voraus zu besprechen.

 

enlightened Informationen zur Immatrikulation/Verweis an Stellen

Die Immatrikulation von Doktorand*innen, die ihren Abschluss an der HU anstreben, findet derzeit wie gewohnt statt. Jeder, der eine Zulassung zur Promotion erhalten hat, ist weiterhin verpflichtet sich innerhalb von vier Wochen zu immatrikulieren.

Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier:

www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/prom-ausl-engl.pdf/view

Sollten Sie aufgrund der Pandemie aktuell nicht einreisen können, müssen die Immatrikulationsunterlagen vollständig postalisch innerhalb von 4 Wochen beim Zulassungsbüro der HU eingehen.

Für Studierende/Promovierende ohne Abschluss an der HU wurde der Immatrikulationsprozess bis auf Weiteres digitalisiert. Folgendes müssen Doktorand*innen für die Immatrikulation nachweisen:

-Bestätigung gastgebende*r Professor*in

-Immatrikulationsnachweis der Heimatuniversität

-Krankenversicherungsnachweis einer deutschen Krankenkasse (oder European Health Insurance Card - EHIC)

-gezahlte Semestergebühr

 

Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen bitte das HU Incoming Team: 

exchange-students@hu-berlin.de

 

enlightened  Wie melde ich mich aktuell beim Bürgeramt an?

Die Berliner Bürgerämter nehmen den Publikumsverkehr schrittweise unter besonderen Bedingungen auf. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, spontanes Erscheinen ohne Termin aus Gründen des Infektionsschutzes ist nicht möglich.

Es ist zu empfehlen, am frühen Morgen nach berlinweiten Terminen zu suchen und die Website mehrfach zu aktualisieren. Oftmals sind dann kurzfristige Termine verfügbar:

service.berlin.de/dienstleistung/120686/

Sofern online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, klären Sie individuelle dringende Terminbedarfe bitte über die bezirklichen Telefonnummern oder Emailadressen ab. Diese und aktuelle Öffnungszeiten finden Sie auf den Service-Seiten der Bürgerämter:

service.berlin.de/standorte/buergeraemter/

 

enlightened Wo finde ich offizielle Updates bezüglich Reisebeschränkungen?

Diese finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministerums für Inneres sowie des Auswärtigen Amts:

Deutsch:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Englisch:

www.auswaertiges-amt.de/en/coronavirus/2317268

Für Personen, die sich in sogenannten Virusvarianten-Gebieten (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete) mit einer besonders hohen Verbreitung von Mutationen des Virus aufhalten, sind die Beförderung nach Deutschland sowie eine Einreise gemäß CoronaEinreiseV aktuell grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte. Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Fällen möglich, zum Beispiel für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Informationen zu  Ausnahmen vom Beförderungsverbot und den Einreisebeschränkungen- aus Virusvarianten-Gebieten finden sie hier.

 

 

enlightened  Wo kann ich mich in Berlin auf das Coronavirus testen lassen?

Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite:

www.berlin.de/corona/

Bitte beachten Sie auch die neue Verordnung zu kostenpflichtigen Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021:

www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-tests-faq-1872540

Eine Übernahme der Kosten erfolgt gegebenfalls, wenn eine Impfung mit einem nicht in der EU anerkannten Imfstoff erfolgte oder eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgen darf.

Mitglieder der Universität können sich an der HU testen lassen:

www.hu-berlin.de/de/pr/coronavirus-informationen/schnelltestzentren/schnelltestzentren?set_language=de