5.1.1 Anmeldung im Bürgeramt

Nach der Einreise müssen Sie sich bei einem Bürgeramt melden. Diese Anmeldung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der Wohnung oder des Studierendenwohnheims erfolgen. Neben dem Anmeldeformular benötigen Sie zusätzlich die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter), die vom Vermieter unterschrieben werden muss. Eine Auflistung der Bürgerämter sowie deren Lage und Öffnungszeiten finden Sie im Internet. Terminvereinbarungen sind unbedingt notwendig und online (auch berlinweit) möglich. Für weitere Informationen zu den Dienstleistungen sowie für die Vereinbarung von Terminen, rufen Sie das Bürgertelefon an.

Bürgertelefon
Tel.: (+49 30) 115 (Telefonzentrale)
Mo - Fr    07.00 - 18.00 Uhr

Bitte vergessen Sie nicht, sich am Ende Ihres Aufenthaltes auch wieder abzumelden. Dafür gibt es ein extra Formular.