5.1.6 Registrierung als Gast-/ oder Nebenhörer/in

Gasthörerschaft
Gasthörer/innen können an ausgesuchten Lehrveranstaltungen des regulären Lehrangebots teilnehmen. Leistungsnachweise können in den Veranstaltungen in Absprache erbracht werden, Prüfungen können jedoch nicht abgelegt werden. Wichtig ist, dass Leistungen aus einer Gasthörerschaft nicht für ein Studium anerkannt werden (d.h. keine Möglichkeit, den Numerus Clausus zu umgehen). Gasthörer/innen entrichten eine Gebühr von 15 € pro Semesterwochenstunde (d.h. für eine doppelstündige Lehrveranstaltung 30 € pro Semester). Auf dem Antragsformular sind die gewünschten Lehrveranstaltungen zu nennen. Zum Einverständnis muss der Dozent/die Dozentin unterschreiben.

Ausländer/innen, die sich in Berlin aufhalten und keine Zulassung erhalten haben, aber an dem Besuch von Lehrveranstaltungen interessiert sind, haben die Möglichkeit, sich als Gasthörer/in anzumelden.

Nebenhörerschaft
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten
Als Nebenhörer/innen bezeichnet man Studierende, die an einer anderen Hochschule zusätzlich ergänzende Lehrveranstaltungen besuchen möchten. Diejenigen Nebenhörer/innen, die nicht an einer Berliner oder Brandenburger Hochschule immatrikuliert sind, müssen eine Gebühr von 15 € pro Semesterwochenstunde (45 Minuten) entrichten.

Die besuchten Veranstaltungen dürfen jedoch einen Umfang von sechs Semesterwochenstunden (6 SWS) nicht überschreiten. Es ist auch möglich, als Nebenhörer/in Studienleistungen zu erbringen.

Weitere Informationen, Antragsformular und Registrierung als Gast- und Nebenhörer/in an der HU:

Studierenden-Service-Center (SSC) - Infopoint
Unter den Linden 6, Erdgeschoss
10117 Berlin

Tel.: (+49 30) 20 93-70 333
E-Mail: Kontaktformular

Aktuelle Sprechzeiten finden Sie online: hu.berlin/ssc