Erasmus+ News

Die folgenden Seiten richten sich an Studierende, die Interesse am Erasmus+ Programm haben sowie an Erasmus-KoordinatorInnen der Fakultäten und Institute der HU

Liebe Studierende und Mitarbeitende der HU, liebe Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren,

auf dieser Seite stellen wir Ihnen regelmäßig Neues und Bemerkenswertes aus dem Erasmus+ Bereich zusammen. 

 


 

Rekordförderung bei ERASMUS+
HU auf Platz 1 im DAAD-Ranking
 

Im Bereich der Mobilität mit sogenannten Partnerländern außerhalb der EU erhält die HU für den Zeitraum August 2022 bis Ende Juli 2025 die höchste Fördersumme aller Universitäten in Deutschland. Diesen 1. Platz im bundesweiten DAAD-Ranking konnte die HU in der Vergangenheit schon mehrfach belegen; das Gesamtbudget von 1.224.174 Euro ist jedoch ein Rekordergebnis. Die Humboldt-Universität kann eine stolze Liste an Projekten vorweisen, die nun mit den ERASMUS-Mitteln gefördert werden. Dazu gehören insbesondere Bottom-up-Projekte der Fakultäten, die mit Partnern außerhalb der EU erfolgen. Die einzelnen Regionalprojekte zeichnen sich darüber hinaus oftmals durch einen interdisziplinären Netzwerkcharakter aus. Die Möglichkeit, sich bereits bestehenden Projekten anzuschließen, ist besonders für Nachwuchswissenschaftler*innen attraktiv.

02.02.2023 Christina Bohle/David Glowsky

 


 

„Green ERASMUS“
 

Das Erasmus+ Programm fördert nachhaltiges Reisen – mit einem TopUp von 50 EUR und – je nach Reisedauer – Tagespauschalen für bis zu vier zusätzlichen Reisetagen! Damit will das Erasmus+ Programm nicht nur einen finanziellen Anreiz setzen, Sie in Ihrer Entscheidung zu bewussterem, nachhaltigem Reisen zu unterstützen. Mit dem Fokus auf grüner Mobilität wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen verantwortlich für nachhaltiges Handeln einsetzen, und Wege finden, wie wir internationale Mobilität und nachhaltiges Handeln in Einklang bringen können.

Nähere Informationen zu „Green ERASMUS“ und den zusätzlichen Fördermöglichkeiten finden Sie auf unseren Seiten.

09.09.2022 Christina Bohle

 


 

Europäische Mobilitätsförderung: Erneuter Spitzenplatz der HU im Erasmus-Programm

 

Der Erasmus-Jahresbericht 2020 (Projekt 2018) der Nationalen Agentur für Europäische Bildungszusammenarbeit liegt vor. Die HU hat erneut im Mobilitätsranking der deutschen Hochschulen mit Platz 3 einen Spitzenplatz belegt.Im Projekt wurden 795 Studierende (Ranking Platz 6) und 293 Lehrende und Mitarbeiter (Ranking Platz 1) gefördert. Insgesamt 1.088 Humboldtianer erhielten ein Erasmus-Stipendium. 

Im Universitätsranking belegt Platz 1 die TU München mit 1.376 und Platz 2 die WWU Münster mit 1.201 geförderten Universitätsangehörigen. Das Erasmus-Team der HU gratuliert allen Beteiligten und dankt den Verantwortlichen in den Fakultäten für ihren persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Dr. Dietmar Buchmann / 17. Juni 2021

Erasmus-Hochschulkoordinator

 


 

 

Aktuelle Hinweise zu Dienst- und Gruppenreisen unter den gegenwärtigen Coronabedingungen

 

Allgemein gilt: Wie bisher auch, können derzeit keine Anträge auf Gruppenreisen , die im III. Quartal 2021 geplant sind, bewilligt werden. Frühestens zum 30. Juni 2021 ist eine Neubewertung der Coronasituation und damit verbundene Reisemöglichkeiten von Mitgliedern der HU möglich. 

 

Dienstreisen/Gruppenreisen

 

Dienstreisen können – wie bisher - nur aufgrund eines zwingenden Erfordernisses genehmigt werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Dienstreise erfolgt auf schriftlich begründeten Antrag durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten und ist zu dokumentieren (Anhang an den DRA). An die Begründung der Notwendigkeit wie auch für den zeitlichen Umfang ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Dienstreisen in Risikogebiete sind untersagt und dürfen nicht genehmigt werden. Hierbei gelten die Reiseempfehlungen des RKI bzw. des Auswärtigen Amtes. Alle Genehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Infektionsgeschehens. Bei Änderung der Einstufung des Reiseziels durch das RKI zum Risikogebiet dürfen Dienstreisen auch nach Genehmigung nicht angetreten werden.

Von frühzeitigen Buchungen ist abzusehen bzw. bei Buchung auf eine hohe Flexibilität der Stornierung zu achten.

 

Gruppenreisen im Rahmen genehmigter zwingend erforderlicher Praxisformate sind gestattet, es sei denn, es handelt sich um Zielländer und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht oder um Risikogebiete des RKI.  

Gruppen- und Exkursionsteilnehmer*innen müssen zum Ausreisetermin einen negativen Testnachweis erbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Positive und unklare Testergebnisse führen zum Ausschluss von der jeweiligen Exkursion. Positiv oder unklar getestete Personen sind überdies verpflichtet, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen. Es sind während der gesamten Dienstreise/Exkursion die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie Dokumentationspflichten einzuhalten und die Hinweise besonderer Quarantänemaßnahmen gemäß den jeweils vor Ort geltenden Regelungen zum Infektionsschutz. Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte sind zu beachten.

 

(Stand: 20.04.2021/Vilain/Buchmann)

 

 


 

 

Studienmöglichkeiten in Großbritannien – College Days: 

23.4.- 02.05.2021 

 

(Diese Veranstaltung steht nicht in Verbindung mit Programmen und Förderungen der HU, bietet jedoch eine gute Möglichkeit, sich einen Überblick über verschiedene Unis weltweit zu verschaffen):


Die College Council gGmbH organisiert zwei Mal im Jahr die College Days: Eine Messe, bei der sich Studierende aus Deutschland über Studienmöglichkeiten an ca. 50 Universitäten und Hochschulen in UK informieren können. Vom 23. April bis zum 2. Mai finden fünf Sessions der College Days online statt.


Bei Fragen Kontakt: Boukje Mollema/CollegeCouncil gGmbH

E-Mail: bm@college-council.de

Web: www.college-council.de

Phone: +49-(0)30-240 8697-0


(Stand: 13.04.2021)

 

 

Erasmus-Aufruf 2021 veröffentlicht

Wie zuletzt avisiert, hat die Europäische Kommission den Aufruf 2021 für die Umsetzung des ersten Programmjahres der neuen Erasmus-Programmgeneration Ende März 2021 veröffentlicht.

Die HU wird sich am Aufruf beteiligen und bis Ende April/Anfang Mai einen Förderantrag stellen. 

Laufzeit des ersten Programmjahres: 1. September 2021 bis 31.10.2023 (26 Monate). 

Weitere Informationen zur neuen Programmgeneration finden Sie unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contactProtection

 

(Stand: 06.04.2021)

 


 

Hinweise zum Aufenthaltstitel für Briten ab 2021

 

Deutsch: hu.berlin/orbis-visa
Englisch: hu.berlin/orbis-visa-en

 

Landesamt für Landesamt für Einwanderung: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/freizuegigkeit-eu-ewr-schweiz/artikel.873822.php

                                                                                                                                     

Alle betreffenden Studierenden werden im Zuge der Immatrikulation von dem IO/Incoming Team über die aufenthaltsrechtlichen Erfordernisse informiert. Alle Briten müssen sich so schnell wie möglich nach Einreise um die Aufenthaltserlaubnis kümmern.

Kontakt: 030 2093 46712


Angebote des Internationalen Clubs | Services of the International Club "Orbis Humboldtianus":
https://hu.berlin/orbis | https://hu.berlin/orbis-en
fb-group HU.Berlin.International.2020.21 • Instagram @hu.orbis • Youtube #HUOrbis

https://hu.berlin/io-wegweiser | https://hu.berlin/io-guide

 

 

Stand: 23.12.2020 / Landesamt für Einwanderung

 


 

 

 

Vorläufiger Zeitplan zur neuen Programmeinführung Erasmus 2021-2027/28

 

Bitte bei dem Zeitplan beachten: Korrekturen und Terminverschiebungen sind jederzeit möglich!

 

1. Ende März/Anfang April wird der Aufruf für die neue Programmgeneration erwartet. Das schließt Informationen zu konkreten Programminhalten und Fördersätzen ein.

2. Bis 31. März 2021 bitten wir alle Fakultäten/Institute um die Nominierungs-/Planungsansätze für die SMS-Mobilitäten 2021/2022.

3. Die SMS-Mobilitäten 2021/2022 werden aus drei verschiedenen Projektzyklen (2019, 2020 und 2021) zu gleichen Bedingungen für die Studierenden gefördert, da eine limitierte Budgetbereitstellung 2021 durch die EU erfolgen wird.

4. Ende April informieren wir über die Budgetbereitstellung und Erstellung der GA´s aus den unter Punkt 3 genannten Budgets.

5. Bilaterale Verträge

5.1 Schweiz: Bei Angeboten durch Ihre Schweizer Partner können Verträge bis zum Laufzeitende 2027/2028 abgeschlossen werden. Unterschriftsberechtigt ist der Hochschulkoordinator.          

Hinweis: Es ist möglich, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die SM-Outgoing-Mobilität durch den Partner verändert haben könnten! Konkrete Informationen liegen uns derzeit zu diesem Thema nicht vor.

5.2 Großbritannien: Da die SMS- und ST-Mobilität bis 03.2023 zunächst über bestehende Verträge gesichert zu sein scheint (NA DAAD), liegen derzeit keine Informationen über eine weitere Vertragsausgestaltung vor.

5.3 Bilaterale Verträge für 2021/2022 können für alle Programmländer nicht mehr abgeschlossen werden. 

5.4 Alle bilateralen Verträge mit Programmländern können für die Laufzeit 2022/2028 nur noch digital abgeschlossen werden. Der momentane Zeitplan sieht hierfür den Oktober/November 2021 vor. Um ggf. Zeitverzögerungen schon heute vorzubeugen bitten wir Sie, das  Sommersemester dafür zu nutzen, die konkreten Austauschmodalitäten nach dem bisherigen Vertragsmuster schon mit Ihren Partnern zu vereinbaren (Austauschebenen BA, MA, PhD, STA; alles jeweils mit Kontingenten). Diese Informationen werden wir im Mai/Juni von Ihnen erfragen. „Papierverträge“ dürfen nicht mehr abgeschlossen werden!

6. Die neuen Zuwendungsverträge für 2021/2022 werden erst im September 2021 erwartet.

 

(Stand: 03/2021)

 


 

Ausschreibung der Nationalen Agentur für Bildungszusammenarbeit/DAAD

 

Im Rahmen des neuen Bildungsprogramms Erasmus werden Förderanträge für „Cooperation Partnerships" von externen Gutachtern bewertet. Für diese Tätigkeit sucht die NA DAAD vorab für das  Hochschuljahr 2021 externe akademische Sachverständige (m/w/d) mit ausgewiesener Expertise im Bereich Hochschulbildung

Die Ausschreibung finden Sie auch auf der Internetseite: eu.daad.de

Es werden Expertinnen und Experten aus grundsätzlich allen fachlichen Bereichen gesucht, sie müssen jedoch über eine nachweislich umfassende Expertise in den folgenden Bereichen verfügen: 

 

  • Aufbau von internationalen Hochschulkooperationen und/oder Durchführung von internationalen Bildungsprojekten als Koordinator/in und/oder Projektpartner/in
  • themen- sowie bildungsbereichsspezifisches Fachwissen
  • detaillierte Kenntnisse der deutschen und europäischen Hochschullandschaft (wie Hochschultypen, Studiengänge und -inhalte, Abschlüsse).

 

Eine Bewerbung bei der NA/DAAD ist bis zum 21. April 2021 möglich.

 

(Stand: 03/2021)

 


 

Beantragung des Certificate of Sponsorship (CoS) für UK-Praktikaaufenthalte

 
Für ein Praktikum in UK ergeben sich mit dem Brexit neue Hürden bei der Visabeschaffung. Das Großbritannien-Zentrums der HU Berlin verfügt bereits über diesbezügliche Erfahrungen aus den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Studierenden, die ein Pflichtpraktikum zu absolvieren hatten und NICHT aus EU-Staaten kamen. 

Ende März 2021 werden nähere Informationen zu Rahmenbedingungen (Visa, Gebühren, Krankenversicherung) bei Praktikaaufenthalten in UK erwartet. 

 

Kontext hier:

Studierende im MA British Studies absolvieren ein Pflichtpraktikum im UK. Dieses suchen sie sich entweder selbst oder mit Hilfe des GBZ und dessen Netzwerk. Nachdem die Zusage einer Praktikumsstelle vorliegt, beantragen die Studierenden eine Förderung über das Erasmus+ Programm. Für den CoS-Antrag ist dabei die Vorlage des Learning Agreement entscheidend.

 

 

Wer braucht ein Certificate of Sponsorship?

 

Beim Certificate of Sponsorship handelt es sich um eine Nummer, die von ausgewiesenen „sponsors“, z.B. dem British Council, vergeben wird und für den Visumsantrag notwendig ist. Das CoS hat bisher auch von der Verpflichtung zum Nachweis einer Summe von ca. 950£ bei Visumsbeantragung entbunden. Das könnte sich durch neue Visumsbestimmungen ändern.

Daraus folgt, dass alle Studierenden ein CoS brauchen, die auch ein Visum benötigen, um ins UK einreisen und dort eine Praktikumsstelle antreten zu können. Bisher traf das auf alle Nicht-EU-Bürger*innen zu, ausgenommen Personen, deren Pass-ausstellende Staaten eine anderslautende bilaterale Vereinbarung mit dem UK hatten.

 

Wie sieht der Antrag aus?

 

Für das CoS ist durch die Studierenden ein Antrag auszufüllen, in dem Kontaktdaten der Studierenden und der Praktikumsstelle sowie Details zum Praktikum, einschließlich etwaiger Bezahlung, und dem Versicherungsstatus der Studierenden abgefragt werden. 

Dabei ist darauf zu achten, dass die Praktikumsstelle den Studierenden qualifizierte Aufgaben bietet, die zum Profil des Studiengangs passen, ohne dass die Praktikumsstelle eine „normale“ Stelle ersetzen würde (work placement-Status). Darauf wurde in den vergangenen Jahren durch den BC zunehmend geachtet. 

Im Antrag ist auch die Erasmus-Projektnummer der entsendenden Institution anzugeben. 

 

Dieser Antrag ist zusammen mit dem Erasmus+ Learning Agreement, dem Farbscan des Reisepasses, der Bestätigung des Praktikumsgebers und der Universität (hier: Pflichtpraktikum im Rahmen des MA-Studienganges „British Studies“) und einem (Agnes)-Transkript per E-Mail einzureichen.

Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass die Daten (etwa Beginn und Ende des Praktikums) in allen Dokumenten übereinstimmen und, ebenfalls über alle Dokumente hinweg, die Angaben zu den Aufgaben zur Stellenbezeichnung passen.

 

Zeitachse:

 

Das CoS kann frühestens drei Monate vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Der British Council spricht von einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen, durch Rückfragen und Korrekturen kann diese sich jedoch verlängern. Dann kann erst das Visum beantragt werden.

 

Kosten sind bisher für das CoS selbst nicht angefallen.

 

(Stand: 03/2021) 

 


 

Erasmus und Corona

Studierendenmobilität: Grundsätzlich wird das Erasmus-Programm auch 2020/2021 und damit auch das bevorstehende europäische Sommersemester unter Corona-Bedingungen fortgeführt. Nach wie vor gilt  der Grundsatz: Gesundheit geht vor Mobilität. Von Studienaufenthalten und Praktika sowie Dienstreisen in Risikogebiete wird grundsätzlich seitens des DAAD, der Nationalen Agentur für Europäische Bildungszusammenarbeit, abgeraten. Prüfen Sie daher genau, welcher gesundheitlicher Gefährdung Sie sich bei einem Mobilitätsvorhaben aussetzen und welcher Mehrwert trotz beschränkter Kontaktmöglichkeiten vom Auslandsaufenthalt erwartet wird. Wägen Sie ab und entscheiden Sie verantwortungsvoll!                      

Trotz Corona besteht weiterhin ein großes Interesse der Studierenden an der Mobilität. Derzeit befinden sich rd. 400 Studierende zum studienbezogenen Auslandsaufenthalt im Ausland. 

 

Unbedingt beachten:

 

1. Krankenversicherungen

Viele KV haben ihre Leistungen bei Corona-Erkrankungen im Ausland deutlich eingeschränkt. Informieren Sie sich bei Ihren jeweiligen Krankenkassen! Die DAAD-Gruppenversicherung, die auch alle Erasmus-Studierenden online abschließen können, übernimmt wie bisher alle Leistungen!  

2. Reisewarnungen

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes wurden für EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Hinweise für Ihr gewähltes Zielland/Region/Stadt und machen sich über die aktuelle COVID-19 Situation vor Ort sachkundig. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19-reisenwarnung-verlaengert/2351766#content_2

3. Abrechnung coronabedingter Studien-/Praktikumsabbrüche

Am 24.11.2020 wurde von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die im März 2020 seitens der EK erlassenen Regelungen zur Abrechnung der Mobilitäten, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, weiterhin Bestand haben. Das wurde durch die NA ebenfalls - bis auf Weiteres - bestätigt.

4. Corona und Sprachtest

Wenn eine Mobilität aufgrund von Corona abgebrochen oder verschoben wurde und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird und sich die Arbeitssprache nicht verändert, ist kein neuer Sprachtest erforderlich. Aufgrund der gegenwärtigen Situation hat die Europäische Kommission die Nutzung der Sprachkurse automatisch um vier Monate nach Ende der Mobilität verlängert."

5. Graduiertenförderung

Viele Studierende mussten ihren im Studienverlauf geplanten Erasmus-Aufenthalt abbrechen oder verschieben, teilweise sogar ganz absagen; viele werden gegen Ende des Studiums keine Möglichkeit mehr haben, ihren geplanten Studienaufenthalt nachzuholen. Es bietet sich daher die Möglichkeit, Graduierten-Praktika in Anspruch zu nehmen. Ein Graduiertenpraktikum kann derzeit bis zu 18 Monate nach Studienende ein in einem der Programmländer absolviert werden.

6. FAQ für Hochschulen

Die aktuellen Maßnahmen und Regelungen rund um das Thema finden Sie wie gehabt auf der NA DAAD Webseite: Coronavirus und Erasmus+: FAQ für Hochschulen. Neu ist u.a.: Virtuelle Mobilitätsphasen im Heimatland im Zuge einer Blendend Mobilität zählen nicht zum Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus. (Dies gilt nicht für virtuelle, finanziell geförderte Mobilitäten im Rahmen einer Fortführung einer physisch abgebrochenen Mobilität oder im Rahmen einer virtuellen Mobilität im Gastland)!

7. Lehr- und Personalmobilität

Lehre und Weiterbildung im Ausland sind derzeit coronabedingt nicht möglich.

(Stand: 12/2020)

 

 


 

Erasmus und Brexit

Die EU und die Britische Regierung sind überein gekommen, dass das Vereinigte Königreich bis zum Ende der laufenden Programmgeneration am Programm teilnehmen wird und damit auch eine Förderung aller Mobilitäten im Rahmen des der Universität zur Verfügung gestellten Budgets möglich ist. Studiengebühren entfallen auch weiterhin! Das gilt für alle laufenden Projekte.

Das bedeutet, dass wir im Erasmus-Mobilitätsprojekt 2019 noch bis Ende März 2022 und im Mobilitätsprojekt 2020 noch bis Ende März 2023 die Möglichkeit haben, Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal zu den Bedingungen dieser Programmgeneration in das Vereinigte Königreich zu fördern.

Bitte beachten Sie für die weitere Kooperation mit dem Vereinigten Königreichs auch die sich zum 1.1.2021 ändernden Visabestimmungen:

Für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten wird kein Visum erforderlich sein („Visitor route"). Hier wird nach derzeitigem Kenntnisstand das Einreiseersuchen bei Ankunft mithilfe des elektronischen Reisepasses (ePass) möglich sein.

Zu empfehlen ist dennoch, sich rechtzeitig um einen gültigen Pass zu kümmern. Kurzaufenthalte für z.B. Projekttreffen oder Sommerschulen von bis zu 6 Monaten können mit EU oder Schweizer Staatsbürgerschaft ebenfalls weiterhin ohne Visa angetreten werden. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen anderer Nationen müssen auch für Kurzaufenthalte vorzeitig ein Visitor Visa beantragen. Im Zweifel können Teilnehmende unter https://www.gov.uk/check-uk-visa die für sie geltenden Einreisebestimmungen prüfen.  

Deutsche Studierende, die länger als sechs Monate an einer britischen Universität studieren wollen, benötigen ab 01.01.2021 ein Visum (die sogenannte „Student route").

Noch unklar ist derzeit, welche Visabestimmungen zukünftig für Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms gelten werden.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des DAAD vom 19.11.2020 zu den zukünftigen Fördermöglichkeiten mit dem Vereinigten Königreich sowie auf der NA DAAD-Webseite zum Thema Brexit.

Detailinformationen finden Sie unter dem Link zu den FAQ der EU Kommission zum Thema Brexit sowie die Präsentation des Brexit Webinars der Universities UK International (UUKI) auf der NA-DAAD-Webseite <https://eu.daad.de/service/was-noch-bewegt/brexit/de/77316-hinweise-zum-brexit--erasmus-und-das-vereinigte-koenigreich/>


(Stand: 12/2020)

 


 

Erasmus-Budget 2020-2022

Die HU verfügt im Erasmus-Projekt 2020-2022 (KA103-Programmländer) über ein Budget von rd. 2,5 Mio EUR. Mit Erasmus–Partnerländern (KA107) wurden im Aufruf 2020 rd. 1,1 Mio EUR eingeworben, im Rahmen von 7 strategischen Erasmus-Projektpartnerschaften stehen der HU nochmals rd. 1,4 Mio EUR zur Verfügung. Das ist ein Rekordbudget eingeworbener Drittmittel im Rahmen des Erasmus-Programms im Gesamtumfang von 5 Mio EUR.

 

(Stand: 10/2020)

 

 


 

Erasmus-Bilanz der HU im Projektzeitraum 2017-2019 

Erstmals seit vielen Jahren belegte die HU im Gesamtmobilitätsranking deutschlandweit nach der TU München (1.236 Mobilitäten) den 2. Platz. Insgesamt wurden 1.178 Humboldtianer gefördert. Davon 884 Studierende und 294 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalmobilität. 

Im Rahmen der Personalmobilität erreichte die HU erneut – wie in den mehr als 10 Jahren zuvor auch – Ranking-Platz 1 (294 Mobilitäten), hier deutlich vor der TU München mit 148 und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit 131 Lehr– und Weiterbildungsmobilitäten.

 

(Stand: 09/2020)