STA-Mobilitätsprogramm / ehemals Teaching Staff
Das ERASMUS-Mobilitätsprogramms bietet Ihnen im Rahmen der Dozentenmobilität (ERASMUS STA) die Möglichkeit, für einen Lehr- und Forschungsaufenthalt eine unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland zu besuchen. Es kann sich dabei um reine Lehraufträge handeln. Es ist jedoch erwünscht, dass Sie den Aufenthalt mit einer Forschungstätigkeit verbinden, wobei dann eine Lehrtätigkeit von mindestens fünf Stunden/Woche für eine Förderung über ERASMUS STA zwingend ist.
Das Programm ist damit auch eine große Chance für fortgeschrittene Doktoranden und junge Nachwuchswissenschaftler, um erste Lehrerfahrung im Ausland zu sammeln und gleichzeitig Recherchen für die eigene wissenschaftliche Arbeit durchzuführen. Gerade für den Personenkreis der Doktoranden ist es jedoch sehr wichtig, dass die inhaltliche Gestaltung des Lehrauftrags mit der Partnerhochschule im Vorfeld ausreichend abgesprochen wird.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Privatdozenten, Lehrbeauftragte und Doktoranden während Ihres Auslandsaufenthalts durch die Fakultät oder das ERASMUS-Programm weder haft- noch krankenversichert sind (Erklärung zur Versicherung während ERASMUS).
Kontakt
Wenn Sie organisatorische Fragen zu Ihrem Lehrauftrag und der Förderung über ERASMUS STA haben, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem ERASMUS-Fakultäts- bzw. Institutskoordinator oder dem ERASMUS-Hochschulkoordinator Dr. Dietmar Buchmann:
Dr. Dietmar Buchmann
ERASMUS-Hochschulkoordinator
Tel. (030) 2093-2871
Fax. (030) 2093-2664
Email: dietmar.buchmann (at) uv.hu-berlin.de
Erstattung
Die Ihnen entstehenden Dienstreisekosten werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstattet, d.h.
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die Anzahl der förderfähigen Reisetage ist an die Anzahl der geleistete Lehrstunden geknüpft (siehe dazu auch Merkblatt)
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es wird ein Tage- und Übernachtungsgeld gezahlt, wobei die Übernachtungskosten belegpflichtig sind und
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Reisekosten zum und am Ort der Partnerhochschule in Höhe der eingereichten Belege werden übernommen.
Achtung: Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Lehrauftrag von mindestens 5 Stunden/Woche an der Partnerhochschule.
Organisation
Die Beantragung einer Förderung durch STA ist auch sehr kurzfristig möglich. Reichen Sie bitte bis 3 Tage vor Ihrer Abreise folgende Unterlagen bei Dr. Buchmann ein:
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vom Institutsdirektor und Dekan/Prodekan genehmigter Dienstreiseantrag
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Einladung der Partnerhochschule (auch Email ausreichend), aus der die Zeit, der Lehrumfang und das Lehrgebiet Ihres Lehrauftrags hervorgeht
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Für Privatdozenten und Lehrbeauftragte: Kenntnisnahme zur Haftpflichtversicherungs- und Krankenversicherungspflicht und Nachweise darüber, z.B. Kopie der Versicherungspolice
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Programmhinweise dem Merkblatt zu ERASMUS STA. Die neusten Regelungen finden Sie in der Anlage zum Merkblatt.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte die zur Erstattung Ihrer Kosten nötigen Dokumente bei uns ein:
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ausgefüllte Annahmeerklärung für ERASMUS STA
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Belege über Reisekosten zum und am Ort der Partnerhochschule
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gelbes Abrechnungsblatt (Download nicht möglich, da Durchschlagformular)
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Anlage zur Reisekostenabrechnung (Schilderung des Reiseverlaufs)
Viel Erfolg bei Ihrem Aufenthalt!


