Personalmobilität / ERASMUS STT
Das ERASMUS-Mobilitätsprogramms bietet Ihnen im Rahmen der Personalmobilität (ERASMUS STT) die Möglichkeit zu Zwecken der Fort- und Weiterbildung eine unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland zu besuchen. Für eine Förderung durch ERASMUS STT müssen Sie entweder Verwaltungsangestellter oder Mitarbeiter der HU sein und Ihr Besuch muss im weitesten Sinne einen inhaltlichen Bezug zu ERASMUS aufweisen.
Sie haben damit die Chance, sich einzelne Einrichtungen, wie z.B. das International Office, die Haushalts- oder Finanzabteilung, die Studierendenbüros, Bibliotheken oder die Pressestelle, genauer anzusehen, Anregungen für Ihre Arbeit an der HU zu erhalten, das Personal der Partneruniversität persönlich kennenzulernen und wichtige Kontakte für eine weitere Zusammenarbeit zu knüpfen.
Im Vorhinein wird dazu mit der aufnehmenden Partnerhochschule ein Arbeitsplan erstellt, in dem Sie gemeinsam mit der Partnerhochschule Ihren Wünschen gemäß festlegen, welche Einrichtungen Sie besuchen möchten und welche Aspekte der Arbeit für Sie von Interesse sind.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Versicherungspflicht während eines ERASMUS-Aufenthalts (Erklärung zur Versicherung während ERASMUS).
Kontakt
Wenn Sie organisatorische Fragen zu Ihrem Besuch über ERASMUS STT haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem ERASMUS-Hochschulkoordinator, Dr. Dietmar Buchmann, auf:
Dr. Dietmar Buchmann
ERASMUS-Hochschulkoordinator
Hauptgebäude, Raum 3081 b
Tel. (030) 2093-2871
Fax. (030) 2093-2664
Email: dietmar.buchmann (at) uv.hu-berlin.de
Erstattung
Die Ihnen entstehenden Dienstreisekosten werden im Rahmen des Länderhöchstsätze der EU zuzüglich der verauslagten Reisekosten erstattet, d.h. Sie erhalten:
- einen gemeinsamen Pauschalsatz für Tagesgeld und Übernachtung (bei Dr. Buchmann zu erfragen) und
- Reisekosten zum und am Ort der Partnerhochschule in Höhe der eingereichten Belege.
Bitte beachten Sie, dass Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland nicht finanziert werden können.
Organisation
Die Beantragung einer Förderung durch STT ist im Prinzip auch sehr kurzfristig möglich, soweit die Absprachen mit der Partnerhochschule bereits erfolgt sind. Reichen Sie bitte bis 3 Tage vor Ihrer Abreise folgende Unterlagen bei Dr. Buchmann ein:
- durch den/die Fachvorgesetzten genehmigter Dienstreiseantrag
- Bestätigung der Partnerhochschule (auch Email ausreichend) über Ihre Aufnahme, aus der die exakten Daten Ihres Besuchs hervorgehen
- ausgefüllter Arbeitsplan (Staff Training)
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte die zur Erstattung Ihrer Kosten nötigen Dokumente bei uns ein:
- ausgefüllte Annahmeerklärung für ERASMUS STT
- STT- Teilnehmerbericht
- Bestätigungsschreiben zur Personalmobilität
- Belege über Reisekosten zum und Transportkosten am Ort der Partnerhochschule
- gelbes Abrechnungsblatt (Download nicht möglich, da Durchschlagformular)
- Anlage zur Reisekostenabrechnung (Schilderung des Reiseverlaufs)
Viel Erfolg bei Ihrem Aufenthalt!


