Versicherungsschutz in den ERASMUS-Programmlinien
Mit einem Mobilitätszuschuss im Rahmen der ERASMUS-Programmlinien
(ERASMUS SMS, SMP, TM, ST und IP) ist keinerlei Versicherungsschutz
verbunden.
Weder die HU noch die EU-Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.
Die Studierenden (SMS und SMP), Dozenten und Geförderte in der Personalmobilität verpflichten sich mit Annahme des Stipendiums, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge zu tragen.
Für ERASMUS-Studierende besteht die Möglichkeit, in die
Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen
umfassenden Versicherungsschutz bietet. Ausführliche Informationen dazu
finden Sie auf den
den entsprechenden Seiten des DAADs.


