Krankenversicherung

Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie kranken­versichert sind. Während der Immatrikulation werden Vertreter von gesetzlichen deutschen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK und TK) anwesend sein, die Ihre Fragen beantworten können. Falls Sie noch keine angemessene Krankenversicherung haben, können Sie eine deutsche Versicherung abschließen. Hier die Kontakte der Studierendenberater/innen, die mit den spezifischen Fragen Studierender vertraut sind:

AOK Nordost
Christopher Manicke
Tel.: (+49 331) 27 72-24632
Tel.: 0800 26 50 80-24632 *)
E-Mail: christopher.manicke@nordost.aok.de

BARMER
Julia Melchior
Tel.: 0800 333004 101-241 *)
Mobil: (+49) 151 11 30 28 35
E-Mail: julia.melchior@barmer.de

DAK Gesundheit
Jessica Meschkat
Tel.: (+49 711) 47 07 97-11 11
E-Mail: jessica.meschkat@dak.de

Die Techniker
Lutz Matuschke
Tel.: (+49 40) 460 65 10 37 07
E-Mail: lutz.matuschke@tk.de


Hier noch einige Erklärungen:

A. Studierende aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen

Studierende, die aus einem Land kommen, mit dem Deutschland ein Sozial­versicherungsabkommen hat, bringen die Europäische Krankenversichertenkarte European Health Insurance Card (EHIC) mit, die in Deutschland natürlich anerkannt wird. Für die Anerkennung müssen Sie sich allerdings bei einer deutschen Krankenkasse registrieren lassen (das können Sie zum Beispiel bei den Vertretern der AOK, BARMER, DAK und TK vor Ort erledigen).

Studierende mit Bescheinigungen im Sozialversicherungsabkommen wie T/A11 (Türkei), B/H6 (Bosnien-Herzegowina) und andere registrieren sich ebenso bei einer deutschen Krankenkasse.

B. Studierende mit privater Krankenversicherung

Studierende, die in ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, können sich entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl (zum Beispiel AOK, DAK, TK oder BARMER) pflichtversichern lassen oder eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie während der gesamten Studienzeit in Deutschland zu keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr wechseln können, wenn Sie von dieser erst einmal befreit sind. Für eine unkomplizierte Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung.

C. Alle übrigen Studierenden

Studierende, die in ihrem Heimatland, mit dem kein Sozialversicherungs­abkommen besteht, keine private Krankenversicherung haben, müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern lassen. Aufgrund einer besseren Abwicklung empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung. Oft wird von der deutschen Botschaft mit dem Antrag für ein Visum bereits der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung gefordert. Sie können bei der AOK, der BARMER, der DAK oder der TK schon von zu Hause eine Krankenversicherung abschließen (Kontakt siehe oben).

Der monatliche Beitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt für Studierende zurzeit bei ca. 110 EUR und setzt sich aus einem Beitrag für die Kranken­versicherung und einem Beitrag für die Pflegeversicherung zusammen. Die Zusatzbeiträge variieren je nach Krankenkasse.