Anmeldebestätigung

Wichtig ist, dass Sie eine feste Adresse in Berlin haben. Das heißt, Sie mieten entweder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim, in einer Wohngemeinschaft, eine Wohnung oder wohnen bei einem Bekannten. Mit dieser Adresse melden Sie sich beim Bürgeramt als offizieller Bürger der Stadt Berlin an. Denn nur mit diesem sogenannten „festen Wohnsitz“ kann die Universität Sie immatrikulieren.

Anmeldung beim Bürgeramt

Sie sollten sich anmelden, nachdem Sie in Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung eingezogen sind. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Formular „Anmeldung Wohnung“ (PDF)
    www.berlin.de/formularserver/formular.php?402608
    Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es.
    Das Muster mit englischer Übersetzung könnte Ihnen helfen:
    hu.berlin/orbis-local-registration-sample
  3. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)
    Diese sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug von Ihrem Wohnungsgeber (mit Unterschrift) bekommen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Wichtig: Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
    Ein Muster finden Sie online: www.berlin.de/formularserver/formular.php?402544.
     

Wenn Sie selbst in ein Bürgeramt gehen wollen, reservieren Sie unbedingt rechtzeitig einen Termin online. Hier können Sie berlinweit buchen: https://service.berlin.de/terminvereinbarung/termin/day. Sie können jedes der über 40 Bürgerämter nutzen, unabhängig vom Wohnbezirk. Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten: https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter.

Hier umfassende Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120686.

Bewahren Sie das Original der Anmeldebestätigung gut auf, Sie benötigen es für viele Zwecke, z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos. Denken Sie auch jetzt schon daran, dass Sie sich am Ende Ihres Aufenthaltes auch wieder abmelden müssen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120335.


Aufenthalt in Deutschland/Freizügigkeit

Studierende aus EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen genießen Freizügigkeit. Sie dürfen sich ohne Weiteres für die Dauer ihres Studiums in Deutschland aufhalten.

Schweizer Staatsangehörige genießen ein an das Freizügigkeitsrecht für Unions­bürger angelehntes Recht, benötigen aber eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz. Diese ist bei der Berliner Ausländerbehörde zu beantragen. Alle anderen Studierenden, sogenannte Drittstaatler, müssen die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls bei der Berliner Ausländerbehörde beantragen.