Weitere Hinweise

Rechte und Pflichten: Bitte entnehmen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Studierende der Erasmus-Studierendencharta.

            

Verlängerung des Erasmus+ Partnerländer-Aufenthalts: Die Verlängerung eines Erasmus+ Partnerländer-Aufenthalts müssen Sie mit der Humboldt-Universität (Erasmus+ Partnerländer Team) und Ihrer Gasthochschule abstimmen. Einer Verlängerung kann in Abhängigkeit von dem Ihnen noch zur Verfügung stehenden Mobilitätskontingent und von noch vorhandenen Austauschkapazitäten zugestimmt werden. Ein Anspruch auf die Fortzahlung des Stipendiums in den Verlängerungsmonaten besteht nicht, die Verlängerung erfolgt immer als Zero Grant Periode. Für die Verlängerung ist ein neues Grant Agreement mit der verlängerten Laufzeit aufzusetzen.
 


 

Weitere Informationen: Für die Jahre 2021 bis 2027 wurde die HU erneut für eine Mitarbeit im Erasmus-Programm in Brüssel akkreditiert (ECHE).