Navigation

6.4.5.4 Studiengangswechsel und Hochschulwechsel

Der Wechsel der Hochschule, des Studiengangs bzw. des Studienfachs ist immer antragspflichtig. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Zulassungsbüro für internationale Studierende (► 5.1). Vor einem solchen Wechsel sollten Sie sich jedoch auf jeden Fall beraten lassen, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden. Zu den medizinischen Studiengängen wenden Sie sich bitte an die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zulassung (5.1).

Die Aufenthaltserlaubnis wird nur noch für das Studium an sich erteilt. Studiengang und -ort können problemlos gewechselt werden. Insgesamt kann jeder internationale Studierende drei Semester länger als die durchschnittliche Studiendauer für seinen Studiengang (ob Bachelor oder Master) in Anspruch nehmen. Dauert das Studium länger, muss mit dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch eine Studienprognose eingereicht werden. Diese ist vom Prüfungsbüro zu erstellen und muss eine Auskunft über den Studienstand sowie den voraussichtlichen Studienabschluss geben. Hierfür gibt es Formulare (5.1.3. Visaservice für internationale Studierende).

Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Wechsel des Studienorts bei der neuen Meldebehörde anmelden.