Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte für Gruppen

Als neuer Teil von Erasmus+ ermöglichen Blended Intensive Programmes physische Mobilität für Gruppen. Antragsfrist: 31.3.2023

Blended Intensive Programmes (BIP)

Im Rahmen der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 soll durch Blended Intensive Programmes (BIP) die Entwicklung kurzer, intensiver, gemeinsamer Lehr- und Forschungsaktivitäten gefördert werden, die Studierenden, Doktorand: innen und Hochschulmitarbeiter*innen die Möglichkeit zu einer intensiven physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit einer virtuellen Phase eröffnen möchte. Damit bietet das Erasmus+ Programm nun eine Fördermöglichkeit für Intensivprogramme, Sommer- und Winterschulen und andere Kurzzeitprogramme mit ausgewählten Partnern.

Förderbedingungen

Folgende Bedingungen sollen von den Konsortien erfüllt werden:

  • Mindestens drei Hochschulen aus drei EU-Programmländern* (vier sind empfehlenswert); Hochschulen in Ländern außerhalb der EU können teilnehmen, aber keine finanziellen Leistungen erhalten.
  • mindestens 15 mobile Teilnehmer*innen
  • Die physische Mobilität kann in Deutschland oder einem der beteiligten Programmländer stattfinden.
  • Die virtuelle Phase kann vor oder nach der Mobilität stattfinden und ist in ihrer Länge nicht definiert.
  • 3 ECTS müssen mindestens vergeben werden.
  • Teilnehmer*innen der Partnerhochschulen müssen von diesen mit EU Stipendien (Tagespauschalen) finanziert werden (wie in ERASMUS zahlt die entsendende Hochschule).

Die Humboldt-Universität hat ein Kontingent von BIPs eingeworben, die bis September 2023 stattfinden können. Die primäre Verwaltungsarbeit wird zentral vom International Office wahrgenommen werden (Bewerbungs- und Betreuungsabwicklung für die einzelnen Programme; berichtsrelevante Dokumentation der Maßnahme; Auszahlungen der Stipendien für mobile HU-Teilnehmer*innen). Durchführung und Inhalte sowie studienrelevante Dokumentation und Anerkennung sind in den Händen der Projektleiter des jeweiligen Programms.

Finanzierung:

  • Mobilitätszuschüsse werden aus Erasmus+ Mobilitätsmitteln der jeweiligen entsendenden Hochschule(n) finanziert; die Höhe richtet sich nach den geltenden Erasmus+ Tagespauschalen für das jeweilige Gastland.
  • Organisationsmittel können in einer Höhe von max. 4.000 EUR pro Projekt für entstehende Kosten genutzt werden. Förderfähig sind hier Personalmittel für studentische Hilfskräfte, Lehraufträge sowie  Sachmittel für Betreuung (Raummieten, Catering etc.).

Antragstellung

Für die Antragstellung nennen Sie die Partnerhochschulen, beschreiben Sie das Projekt übersichtlich und knapp auf maximal einer Seite und ergänzen dies durch eine Finanzkalkulation. Kommentieren sie sowohl die Mobilitäts- als auch die Präsenzphase.

Anträge für Aktivitäten im Kalenderjahr 2023 können ab dem 15. Februar in der Abteilung Internationales, Referat für Globale Mobilität, eingereicht werden, Antragsfrist ist der 31. März. Die Auswahlentscheidung soll bis zum 30. April erfolgen.

Für Anträge von Projekten, die bereits im Sommer 2023 stattfinden sollen, kann bedarfsabhängig ein zusätzliches vorgezogenes Auswahlverfahren zum 31. März durchgeführt werden. Projektanträge, die dabei berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 15. März mit einem entsprechenden Vermerk bei der Abteilung Internationales einzureichen.

Auswahlkriterien

  • Validität des Vorhabens
  • Fachliche Relevanz und strategischer Mehrwert für die Fakultät/das Institut
  • Qualität des Netzwerks
  • bei Programmen für Studierende: curriculare Einbindung

 

Teilnahme an einem Blended Intensive Programs als Partner

Sollten Ihre europäischen Partner Sie kontaktieren, um Sie an einer Teilnahme an einem Blended Intensive Program als Partner zu interessieren, nutzen Sie gern die Möglichkeit für diese neue Form der Kooperation für den Austausch von Studierenden, Promovierenden und Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich zu einer Teilnahme an einem Projekt entschließen sollten, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Internationales, damit wir Sie bei der Abwicklung der Formalitäten unterstützen können. Die Abteilung Internationales ist auch in diesen Fällen für die Unterzeichnung der Kooperationsverträge verantwortlich, außerdem ist eine Absprache und Beantragung für die geplanten Mobilitäten erforderlich, um die Bewilligung von Stipendien zu gewährleisten.

 

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Ihr Team der Abteilung Internationales

 

Kontakt

Für Fragen zu den Blended Intensive Programs und zur Antragsstellung wenden Sie sich an das Referat Globale Mobiltät in der Abteilung Internationales.

Christina Bohle, christina.bohle@hu-berlin.de