Vor der Ausreise

Alle Informationen zu den notwendigen Schritten und Dokumenten für den Auslandsaufenhalt mit Erasmus+ finden Sie auf den folgenden Seiten.

Annahme des Platzes: Haben Sie den von Ihnen gewünschten Studienplatz zugesprochen bekommen bzw. ein anderes Angebot erhalten (HU-Nominierung), erstellen die ERASMUS-KoordinatorInnen Ihr Grant Agreement, welches von Ihnen unterzeichnet werden muss. Für die Schweiz ist das Mobility Agreement am PC auszufüllen und von Ihnen zu unterzeichnen. Das Grant bzw. Mobility Agreement ist Ihr Stipendienvertrag. 

Anmeldung an der Partnerhochschule: Die Partnerhochschule wird entweder direkt oder über die ERASMUS-KoordinatorInnen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten Ihrer Gasthochschule informieren. Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partnerhochschule anmelden oder Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. Application Form, Grant Agreement, Transcript of Records (AGNES) etc.).

Learning Agreement: Bitte stimmen Sie die Anlage I des Grant Agreements, das Learning Agreement, zeitnah mit der/dem zuständigen MitarbeiterIn für Anerkennungsfragen ab. Konsultieren Sie dazu Ihre ERASMUS-KoordinatorInnen. Im Learning Agreement legen Sie fest, welche Veranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten und wofür Sie diese an der HU anerkannt bekommen. In der Regel sollte Ihr Studienprogramm 25-30 Studienpunkte umfassen.


Online Language Support: für die sprachliche Vorbereitung auf ihren Aufenthalt erhalten Sie eine personalisierte Lizenz für einen Sprachtest in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache. Dieser Test ist verpflichtend, und dient auch der Einstufung Ihrer Sprachkompetenzen, damit Ihnen dann der Zugang zu einem passenden, kostenfreien Online-Sprachkurs verfügbar gemacht werden kann.

Mehr Informationen zu dem Test und dem dazu gehörigen Kurs, ebenso die Lizenz für den Zugang zu der Onlne-Plattform, erhalten Sie rechtzeitg vor Ihrem Aufenthalt von der Abteilung Internauinales.

Urlaubssemester: Denken Sie daran, bei der Rückmeldung für das neue Semester ein Urlaubssemester zu beantragen. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres einjährigen Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen. Das Grant bzw. Mobility Agreement gilt als Nachweisdokument über das Auslandsteilstudium für einen Beurlaubungsantrag im SSC.

Versicherung: Das ERASMUS-Programm bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind (Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall-, und Krankenrücktransportversicherung). Wir weisen Sie auf das Angebot der DAAD-Gruppenversicherung hin.

Finanzierung: Das ERASMUS-Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die Voraussetzungen für die jeweilige Ratenzahlung erfahren Sie auf den folgenden Seiten.  

Eine Nominierung ohne eine finanzielle Förderung ist möglich (Zero-Grant). Die Mobilitätsdauer wird auf das Mobilitätskontingent angerechnet.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums. Sie haben im Ausland im Vergleich zu Berlin mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen (800-1200€ pro Monat), abhängig vom Land und Studienort. 50% des Monatsetats sind in der Regel für die Mietkosten zu kalkulieren. Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen, (ERASMUS-Zuschüsse sind bis zu 300 € pro Monat anrechnungsfrei) oder einen Bildungskredit (vgl. CHE) aufzunehmen. Eine parallele oder Doppelförderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist ausgeschlossen.