Am Ende der Weiterbildung

Der erfolgreiche Weiterbildungsbesuch an der HU muss durch das einladende Institut bzw. die Fakultät auf einer Aufenthaltsbescheinigung der entsendenden Hochschule oder der HU (Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift/Stempel) bestätigt werden.

Am Ende des Arbeitsbesuches sollte vereinbart werden, ob und in welcher Form der Erfahrungsaustausch fortgeführt werden sollte.