Vor der Einreise

Der potentielle Gast einer Partnerhochschule muss sich an seine Heimathochschule wenden, um sein Interesse an einem Besuch der Humboldt-Universität zu Berlin und die Sicherstellung seiner Finanzierung durch seine Hochschule für den Weiterbildungsbesuch an der HU zu sichern.

Die vom potentiellen Gast angesprochene Einrichtung an der HU (Universitätsleitung, die jeweiligen Abteilungen, Fakultäten oder Institute) muss eine Einladung aussprechen, den Besuchszeitraum fixieren und ist für die Programmgestaltung verantwortlich.

Voraussetzung für einen Besuch bildet ein vor dem Besuch beiderseitig unterzeichnetes Arbeitsprogramm und ein Erasmus STT-Austauschvertrag (im Minimum nur bezogen auf den konkreten Arbeitsbesuch). Der Vertragspartner muss in Brüssel als ERASMUS-teilnahmeberechtigt akkreditiert sein (ECHE – ERASMUS-Hochschulen).