Informationen für geflüchtete und verfolgte Forschende und Promovierende

Wichtige Fragen und Antworten für geflüchtete und verfolgte Forschende und Promovierende

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet, kann ich an der HU weiter promovieren?

Wenn Sie bereits in der Ukraine promoviert haben, können Sie an die Humboldt-Universität zu Berlin als Gastwissenschaftler*in kommen. Dazu benötigen Sie einen unserer Wissenschaftler*innen als Gastgeber*in. Die Humboldt Graduate School (HGS) hilft Ihnen bei der Suche nach Gastgeber*innen. Kontakt: hgs-info@hu-berlin.de.

Wer kann mich zur Promotion in Deutschland beraten?

In der allgemeinen Promotionsberatung berät die Humboldt Graduate School (HGS) rund um das Thema Promotion. Themen können das Promovieren in Deutschland, Bewerbung und Einschreibung, Betreuung und Suche nach Betreuer*innen, Finanzierung oder verschiedene Promotionsformen umfassen. Wenn es um die tatsächliche Abwicklung von Bewerbung, Zulassung und Einschreibung geht, vermittelt die HGS Sie gerne an entsprechende Stellen wie die Promotionsbüros der Fakultäten oder das Immatrikulationsbüro für Promovierende. Kontakt: hgs-info@hu-berlin.de.

Welche Möglichkeiten habe ich nach der Promotion?

In dieser Beratung geht es darum, Ihre Karriereperspektiven innerhalb und außerhalb der Wissenschaft zu beleuchten. Welche Möglichkeiten bietet der deutsche Arbeitsmarkt? Welche Aussichten gibt es in der Wissenschaft? Wie können Sie Ihre Karriere aktiv gestalten? Wie funktioniert der Bewerbungsprozess? Außerdem bietet die Humboldt Graduate School (HGS) Orientierung hinsichtlich weiterer Unterstützungsmöglichkeiten zu diesen Fragen. Kontakt: hgs-info@hu-berlin.de.

Hat die Humboldt-Universität eigene Möglichkeiten, geflüchtete Forschende unterzubringen?

Die Universität verfügt nur über sehr wenige Unterbringungsmöglichkeiten. Diese vergibt die Universität an geflüchtete Forschende, die an der HU aufgenommen worden sind. Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an int.scholars@hu-berlin.de. An der Freien Universität Berlin gibt es einen Aufruf, Geflüchtete privat unterzubringen.

Personen, die eine Unterkunft oder medizinische Versorgung benötigen, sollten sich an das Ankunftszentrum für Asylsuchende in der Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin wenden. Die Plattform https://unterkunft-ukraine.de/ vermittelt Unterkünfte. Weitere Inofrmationen zu Unterkünften finden Sie auf dieser Webseite.

An welche Forschenden kann ich mich wenden?

An der Humboldt-Universität gibt es eine breite Solidarität und Hilfsbereitschaft. Sie können auf den Webseiten der HU nach Wissenschaftler*innen suchen, die fachlich zu Ihnen passen und diese kontaktieren. Die Alexander von Humboldt-Stiftung sammelt in einer Liste Personen und Institutionen, die geflüchtete Forschende aus der Ukraine unterstützen möchten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es speziell für geflüchtete und verfolgte Forschende?

Verschiedene deutsche Stiftungen bieten Stipendien an, z.B. die Alexander von Humboldt Stiftung mit der Philipp Schwartz Initiative. Anfragen hierzu richten Sie bitte an Neda Soltani.

Gibt es ein Mentoringprogramm für geflüchtete Forschende?

Geflüchtete Forschende, die eine*n Mentor*in suchen, können sich an die Alexander von Humboldt Stiftung wenden.

Was ist das Patenschaftsprogramm der HU und kann ich dadurch gefördert werden?

Im Rahmen des Patenschaftsprogramms erhalten Forschende, die sich an der HU aufhalten und gemeinsam mit ihren Partnern der HU einen Antrag auf Drittmittelfinanzierung gestellt haben oder stellen werden, bis maximale Ende des Kalenderjahres eine Überbrückungsfinanzierung von 1500 € monatlich und bei Bedarf eine Beihilfe für die materielle Ausstattung. Für diese Förderung werden Forschende aus der Ukraine in einem internen Verfahren an den Fakultäten der HU nominiert, eine aktive Bewerbung von Ihrer Seite ist nicht nötig.

Können ukrainische Wissenschaftler*innen aus (nicht-)projektgebundenen Mitteln finanziell unterstützt werden?

Bitte beachten Sie, dass die meisten kurzfristigen Unterstützungen nur als Stipendien realisiert werden können – erfolgt die Auswahl durch die Geldgeber, ist für die Erstellung eines Stipendienbescheids keine Richtlinie notwendig. Bitte fragen Sie im Zweifel beim Servicezentrum Forschung nach, wie ein Stipendium richtig aufgesetzt werden kann.

Im Fall einer Einstellung müssen Sie bitte beachten, dass Sie vor der Einstellung einen Verzicht auf Ausschreibung beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Personalabteilung oder auch im Servicezentrum Forschung. 

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es für geflüchtete Forschende?

Die folgende Liste wurde vom Servicezentrum Forschung erstellt. Bei Interesse wenden Sie sich zur Beratung an das Referat Forschungsförderung.

Mitarbeit in DFG-Projekte

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener wissenschaftlicher Qualifikationsstufen Möglichkeiten der Mitarbeit in laufenden DFG-Projekten an.

Alle Projektleitungen und auch die Hochschulen können Zusatzanträge stellen, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen.

Sonderprogramm für die Ukraine

Über die bereits initiierten Fördermaßnahmen der DFG hinaus bietet die DFG deshalb ab sofort für ukrainische Forschende (Projektleitungen), die sich in der Ukraine befinden und deren Forschung weiter möglich ist, eine gesonderte Unterstützung an: Im Rahmen des bestehenden DFG-Verfahrens „Kooperation mit Entwicklungsländern“ können die Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland ab sofort bei der Sachbeihilfe, bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat pro Projektleitung beantragen und im Bewilligungsfall an diese weiterleiten.

Walter Benjamin-Programm (DFG)

Ziel: Die Einbindung der geflüchteten Forschenden in das deutsche Wissenschaftssystem. Das Programm lässt Anträge aus allen fachlichen Disziplinen zu, Sie können Ihren Forschungsgegenstand frei wählen.

Voraussetzung in dem Programm ist, dass die geflüchtete Forschende im Vorfeld mit einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler an einer Forschungseinrichtung individuell vereinbaren, wie sie für dieses Vorhaben und ihre weitere Karriere unterstützt werden können.

Zielgruppe: geflüchtete Forschende. (Post-Doc)

Bewerbungsfristen: durchgehend geöffnet.

Dauer: maximal zwei Jahren.

Umfang: Gehalt für die Postdoc-Stelle, den Mittel für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten in Höhe von 250,- EUR monatlich, zusätzlicher Mittel für die sachgerechte Veröffentlichung der Projektergebnisse nur über eine Buchpublikation mit hohen Herstellungskosten ist möglich.

Sprachkenntnisse: ein Antrag kann entweder in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Einstein Stiftung Berlin

Ziel:  Den Wissenschaftler:innen, die in Krisengebieten bedroht oder in ihren Heimatländern in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, für bis zu zwei Jahre in Berlin tätig zu sein zu ermöglichen. Gleichzeitig soll das Profil von Berlin als tolerante und weltoffene Stadt gestärkt werden.

Zielgruppe: internationale Wissenschaftler:innen, die ihre wissenschaftliche Arbeit nicht frei ausüben können oder in ihren Heimatländern bedroht sind. Die produktive Aufenthaltsdauer in sicheren Drittländern bzw. Deutschland darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung vier Jahre nicht überschreiten (ohne Anrechnung von Fluchtzeiten).

Bewerbungsfristen: für das Jahr 2024 noch nicht veröffentlicht.

Dauer: bis zu zwei Jahre

Umfang: eigene Stelle (im Normalfall TV-L 13) oder Stipendium (max. in Höhe von 2.100 €) sowie projektbezogene Mittel in Höhe von max. 30.000 € bei einer Laufzeit von zwei Jahren.

Sprachkenntnisse: ein Antrag soll auf Englisch gestellt werden.

 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU): MOE Fellowship Special Programme Ukraine

Ziel: Die Weiterqualifikation von Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus allen Fachrichtungen zu umweltrelevanten Themen, Wissenstransfer in Wissenschaft, Verwaltung und Praxis und internationale Netzwerkbildung zwischen Umweltexpertinnen und -experten aus allen Fachdisziplinen durch Fellowships. Die Bewerbungen aus dem Sozial-, Rechts- und Naturwissenschaften sind sehr willkommen.

Zielgruppe: in der Ukraine lebende oder geflüchtete Hochschulabsolvent:innen und Promovierende

Bewerbungsfristen: 05.03.2024 und 5.09.2023 jedes Jahr.

Dauer: 6 bis 12 Monate.

Umfang: 1350 € monatlich, Deutschkurse, Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen.

Sprachkenntnisse: Das Interview kann auf Deutsch oder Englisch stattfinden. Gute Deutschkenntnisse müssen vor dem Beginn der Fellowship nachgewiesen werden.

IIE Scholar rescue Fund

Ziel: „Der Scholar Rescue Fund (IIE-SRF) des Institutes der Internationale Bildung ist das einzige globale Programm, das Stipendien für bedrohte und vertriebene Wissenschaftler an Partnerhochschulen weltweit arrangiert, finanziert und unterstützt.“

Zielgruppe: Professoren, Forscher und öffentliche Intellektuelle, die Bedrohungen ausgesetzt sind und ihre Arbeit in ihren Heimatländern nicht fortsetzen können

Bewerbungsfristen: durchgehend geöffnet.

Dauer: 9 bis 12 Monate; In den meisten Fällen sind IIE-SRF-Stipendiaten berechtigt, sich für ein zweites und letztes Jahr der Stipendienförderung zu bewerben.

Umfang: 25.000 $, 2.000 bis 5.000 $ Umzugsbeihilfe.

Sprachkenntnisse: Die Bewerbung soll auf Englisch eingereicht werden.

Carl Friedrich von Siemens Stiftung

Ziel: Die Carl Friedrich von Siemens Stiftung erfüllt im Rahmen des Programms ihren Auftrag, die Wissenschaften im gesellschaftlichen Kontext zu fördern.

Zielgruppe: Wissentschaftler:innen aus Osteuropa, die ein Gastjahr an einer deutschen Forschungseinrichtung verbringen.

Bewerbungsfristen: durchgehend geöffnet. Vorschlagsberechtigt sind Professorinnen und Professoren aller Fächer an deutschen Universitäten sowie Direktorinnen und Direktoren außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.

Dauer: 1 Jahr

Umfang: abhängig von dem zur Verfügung stehenden Mittel.

Sprachkenntnisse: Deutsch oder Englisch B2.

Heinrich Böll Stiftung

Ziel: Die Förderung junger Menschen, die auch in Zukunft Verantwortung in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft übernehmen und sich weltweit für die Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung einsetzen. Die Nachwuchsförderung als Beitrag zur demokratischen Kultur.

Zielgruppe: Geflüchtete, internationale Promovierende (EU, außerhalb EU). Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang.

Bewerbungsfristen: 1. März und am 1. September jährlich. Ausschließlich Online-Bewerbungen werden akzeptiert. Der Online-Portal öffnet ca. 6 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Umfang: 1200 € monatlich sowie Studienkosten-/Forschungskosten-/Mobilitätspauschale 100 € monatlich.

Dauer: Promotionszeit

Sprachkenntnisse: Nachweis Deutschkenntnisse Niveau B2 oder DSH 2 ist für die Bewerbung benötigt.

Hilde Domin Programm

Ziel: Den Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ein Hochschulstudium bzw. einen Forschungsaufenthalt in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung in ihren Herkunftsländern (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können.

Zielgruppe: gefährdete BA- und MA-Studierende und Promovierende

Bewerbungsfristen: zweimal im Jahr. Für Sommersemester 2024 ist die Nominierungen: bis 15.03.2023, Bewerbung: 16.03. bis 29.04.2023.

Dauer: Bachelorabschluss: Bis zu 36 Monate Förderung ((in Ausnahmefällen zzgl. 12 Monate Studienkolleg), Masterabschluss: Bis zu 24 Monate, Promotionsabschluss: Bis zu 48 Monate

Umfang: eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 934 EUR für Bachelor- und Masterstudierende bzw. 1.200 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden sowie eine Kranken-, Pflege- sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, einen Zuschuss zu den Reisekosten, basierend auf dem Herkunfts- bzw. aktuellen Aufenthaltsland

ggf. die Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs (zwei, vier oder sechs Monate) in Abhängigkeit von den bisher erworbenen und den vorausgesetzten Sprachkenntnissen im angestrebten Studien- oder Promotionsvorhaben und weitere Zusatzleistungen.

Sprachkenntnisse: Deutsch oder Englisch B2

Philip Schwarzer Initiative

Ziel: Die Fortsetzung der Arbeit, der Wissentschafter:innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zielgruppe: gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland

Bewerbungsfristen: für das nächste akademische Jahr noch nicht veröffentlicht.

Dauer: bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.

Umfang: 2 500 Euro monatlich sowie 100 Euro Mobilitätspauschale sowie Beihilfe Kranken- und Haftpflichtversicherung.

Sprachkenntnisse: die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.

Datenbank der Unterstützungsmöglichkeiten

DAAD

Eine Datenbank von DAAD mit den Unterstützungsangeboten Ihrer Partnerinnen und Partner sowie von internationalen Hochschulen für Studierende und Forschende aus der Ukraine

Initiative für Künsler:innen und Journalist:innen

Hannah-Arendt-Initiative

Außenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth haben gemeinsam die „Hannah-Arendt-Initiative“ ins Leben gerufen. Mit der Initiative unterstützen das Auswärtige Amt und die Beauftragte für Kultur und Medien Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffende sowie Verteidigerinnen und Verteidiger der Meinungsfreiheit, in Krisen- und Konfliktgebieten im Ausland und im Exil in Deutschland.

Unterstützt werden gefährdete Journalistinnen und Journalisten aus Afghanistan, Ukraine, Russland und Belarus unter anderem durch Notfallstipendien, Trainingsmaßnahmen, regionale Stipendienprogramme sowie durch entsprechende Maßnahmen im Exil in Deutschland

Martin Roth Initiative

Mit einer Förderung der Martin Roth-Initiative werden kulturelle und zivilgesellschaftliche Einrichtungen (Gastorganisationen) befähigt, gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen, ein Stipendium auszubezahlen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen.

Ich habe die russische Staatsangehörigkeit. Kann ich mich weiterhin an der Humboldt-Universität bewerben und hier forschen und arbeiten?

Forschenden aus Russland stehen die Angebote der Humboldt-Universität weiterhin offen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.