Langzeitmobilitäten für Promovierende

Voraussetzungen

  • Einschreibung als Promovierender an der HU
  • Die Mobilität hat eine Mindestdauer von 60 Tagen
  • Die Mobililtät überschreitet die Maximaldauer von 360 Tagen nicht

 

Förderung

Monatliche Fördersätze
Die Förderung für Erasmus+ Langzeitmobilitäten entspricht den Fördersätzen und -bedingungen der Erasmus+ Förderlinien für Studierende. Innerhalb Europas ist die Förderung nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten:

  • Ländergruppe 1: 600 Euro/Monat
  • Ländergruppe 2: 540 Euro/Monat
  • Ländergruppe 3: 490 Euro/Monat

 

Für Aufenthalte außerhalb Europas, in den sog. Partnerländern, gilt ein einheitlicher Fördersatz von 700 EUR/Monat. Außerdem kann hier eine Entfernungspauschale zum Ausgleich der Reisekosten gezahlt werden, der sich an der Entfernung zum Zielort rechnet.

Die Details zur Förderung finden Sie auf den Seiten zu den Erasmus+ Partnerländern.

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)

Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen können Sie für Ihren Aufenthalt zusätzliche Fördermittel beantragen.

  • Social-Top-Ups
    Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen können Sie zusätzlich 250 Euro/Monat und u.U. die Erstattung von Realkosten beantragen, wenn Sie zu einer der Gruppen mit geringeren Chancen gehören, die von der NA DAAD definiert wurden. Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten bitte auf den Seiten zur Sozialen Teilhabe, Inklusion und Diversität.

Um das Ziel der Nachhaltigkeit zu fördern, können Sie ebenfalls ein einmaliges Green TopUp von 50 EUR für nachhaltiges Reisen zum/vom Zielort beantragen. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf unseren Seiten zur Nachhaltigkeit an der HU.

Anerkennung

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen muss mit der jeweiligen Doktormutter bzw. dem Doktorvater abgesprochen werden.

Bewerbung und Ablauf

Die Bewerbung auf eine Langzeitmobilität erfolgt über Ihre/n Fakultätsbeauftragte/n.