Förderbedingungen

Folgende Bedingungen sollen von den Konsortien erfüllt werden:

Mindestens drei Hochschulen aus drei EU-Programmländern (vier sind empfehlenswert); Hochschulen in Ländern außerhalb der EU können teilnehmen, aber keine finanziellen Leistungen erhalten.

  • Mindestens 15 mobile Teilnehmer*innen
  • Die physische Mobilität kann in Deutschland oder einem der beteiligten Programmländer stattfinden.
  • Die virtuelle Phase kann vor oder nach der Mobilität stattfinden und ist in ihrer Länge nicht definiert.
  • 3 ECTS müssen mindestens vergeben werden.
  • Teilnehmer*innen der Partnerhochschulen müssen von diesen mit EU Stipendien (Tagespauschalen) finanziert werden (wie in ERASMUS zahlt die entsendende Hochschule).