Visaservice für Promovierende und Forschende

Für Promovierende, Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden, Professorinnen und Professoren, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können die International Scholar Services die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) übernehmen.
 
Wenn Sie die Beantragung über uns vornehmen, reichen wir Ihre Unterlagen beim Firmenservice des LEA ein. Nach Auskunft des Firmenservice kann die Bearbeitungszeit dort bis zu sechs Wochen dauern. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig bei uns einreichen.
 
So beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis über die International Scholar Services:
 
1. Kontaktaufnahme zu den International Scholar Services – spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis /des Visums
 
Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail, dass Sie über die International Scholar Services eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten. Nennen Sie uns darin bitte:
 
  • das Datum Ihrer Einreise nach Deutschland
  • das Ablaufdatum Ihres Visums
  • den Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeitsverhältnis, Promotionsstudium etc.)
  • die Finanzierung Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeitsvertrag, Stipendium etc.)
  • Ihren Status an der Humboldt-Universität (z.B. Angestellte/r, eingeschriebene/r Promotionsstudent/in etc.)
  • wenn zutreffend: Nennung  von weiteren Familienmitglieder, für die Sie gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten.
 
Die International Scholar Services werden Ihnen dann ein Auftragsformular wie auch eine Liste der Dokumente zusenden, die in Ihrem Fall für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nötig sind.
 
2. Reichen Sie Ihren Auftrag bei den International Scholar Services vollständig ein – spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis/des Visums
 
Die International Scholar Services stellen Ihnen eine für Sie angepasste Liste der benötigten Dokumente zur Verfügung. Generell benötigen wir:
 
  • Antragsformular des LEA auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (dieses Formular finden Sie auf der Seite des LEA)
  • Anmeldebestätigung Ihres Wohnsitzes in Berlin
  • Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung
  • gültiger Pass
  • ein biometrisches Passbild, das den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entspricht (lassen Sie dieses Bild am besten in Deutschland machen und sagen Sie, dass Sie dies für einen Pass benötigen)
  • Finanzierungsnachweise – zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, eine Gehaltsabrechnung oder ein Stipendiennachweis
  • Unterlagen, die den Aufenthaltszweck betreffen; je nachdem in welcher Funktion Sie an der Humboldt-Universität forschen, gehört dazu eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag oder ein Einladungsschreiben des Instituts/Gastgebers
  • Heirats-/Geburtsurkunde – wenn Sie gleichzeitig auch für weitere Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten
  • Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern – wenn Sie für diese gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten
 
Sie können mit uns einen Termin zur Übergabe der Unterlagen vereinbaren.
 
3. Abholen Ihres Passes mit der Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie von den International Scholar Services informiert wurden
 
Die Bearbeitung beim LEA nimmt einige Zeit in Anspruch – Sie müssen daher mit einer Wartezeit von bis zu sechs Wochen rechnen. Sobald das LEA Berlin Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeitet hat, benachrichtigen wir Sie. Wir  teilen Ihnen dann mit, wann Sie Ihren Reisepass mit der neuen Aufenthaltserlaubnis bei uns abholen können. Normalerweise fallen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis Kosten an (bis maximal 110 Euro). Die International Scholar Services teilen Ihnen die Höhe der anfallenden Kosten vor dem Abholen mit. Bitte halten Sie diesen Betrag dann beim Abholen in bar bereit.

 

Tipps und Hinweise
 
  • Möchten Sie während der Beantragung reisen und Deutschland verlassen, so teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit. Dies kann problematisch sein, da wir für die Beantragung Ihren Reisepass im Original benötigen.

  • Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits in den nächsten sieben Wochen abläuft, ist eine rechtzeitige Abwicklung über die International Scholar Services unsicher, da die Bearbeitungszeit beim LEA bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie in kurzfristigen Fällen sicher gehen möchten, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig erhalten, gehen Sie am besten selbst zum LEA.  Allerdings gibt es auch für Termine lange Wartezeiten.

  • Wir versuchen gerne, Ihnen auch in dringenden oder komplizierten Fällen weiterzuhelfen. Bitte wenden Sie sich an uns.

 
Hinweise zum elektronischen Aufenthaltstitel
 
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip wurde in den Staaten der Europäischen Union am 1. September 2011 eingeführt.  Es handelt sich dabei um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat mit einem Chip auf dem u.a. biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) gespeichert sind.
 
Im Normalfall werden aktuell vom Berliner LEA für Studierenden und Wissenschaftler keine elektronischen Aufenthaltstitel vergeben. Bei Bedarf können Sie jedoch selbstverständlich einen beantragen. Diese Beantragung können die International Scholar Services leider nicht übernehmen, da dafür Ihre persönliche Vorsprache beim LEA nötig ist.
 
Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Unsere Hilfestellungen:
  • Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
  • Wir können die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Sie gerne übernehmen. Sie müssen dann nicht selbst zur Ausländerbehörde gehen.
Sie haben noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie die International Scholar Services.