26 4/2024

1817: Übergabe des Gründungsstatuts der Universität an den damaligen Rektor Heinrich Friedrich Link

Das Gründungsstatut vom 31. Oktober 1816 regelte im Sinne eines Grundgesetzes die Organisation von Forschung und Lehre an der jungen Berliner Universität.

In der Anfangsphase nach der Univrsitätsgründung 1810 unterblieb zunächst die definitve Festlegung einer Verfassung. Ihre neun Abschnitte, die von der Rechtsgrundlage der Hochschule über die einzelnen Einrichtungen, die akademische Gerichtsbarkeit, die Stellung der Studenten, die Institute bis zu den zu vergebenden akademischen Würden reichen, bestimmte über eineinhalb Jahrhunderte das Leben und das Wirken der Berliner Universität. In den Wirren am Ende des Zweiten Weltkrieges verschwand diese für die Geschichte der Universität wichtige Originalurkunde, gelangte in private Hände und tauchte im Oktober 1999 bei einer öffentlichen Auktion wieder auf. Das Gründungsstatut wurde bei der Auktion vom Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ersteigert, um seinen Verbleib in Berlin zu sichern und es zu verwahren. Mit einem Förderbeitrag der Humboldt-Universitäts-Gesellschaft wurde die Urkunde für das Archiv der Universität erworben und am 23. Oktober 2000 im Senatsaal dem Präsidenten der Humboldt-Universität übergeben.