27 4/2024

1920: Beschluss des Preußischen Landtags über Groß-Berlin-Gesetz

Das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ wird in der Kurzform „Groß-Berlin-Gesetz“ genannt und am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen.

Am 1. Oktober 1920 trat es in Kraft. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin unter anderem sechs kreisfreie Städte, darunter Berlin-Schöneberg, Neukölln und 27 Gutsbezirke eingemeindet. Ein kurioser Sonderfall war das Areal des Stadtschlosses Berlin, da es bis dahin ein eigenständiger Gutsbezirk war und erst mit dem Gesetz ein administrativer Teil von Berlin wurde. Dieser Umstand hatte auch Einfluss auf den Namen der Universität. Die Humboldt-Universität Unter den Linden, die frühere Friedrich-Wilhelms-Universität, führt in ihrem Namen den Zustatz „zu Berlin“. Grund hierfür ist, dass die Universität einst Teil des Gutsbezirkes des Schlosses war. Den Bezirk konnte jeder betreten und verlassen. Es gab keine Kontrollen, nur unterschiedliche Rechtsverhältnisse in der Stadt und im Schlossbezirk. Um die unterschiedlichen Rechtsbezirke von einander zu trennen, erhielten alle Einrichtungen des Gutsbezirks den Zusatz „zu Berlin“, während alle kommunalen Besitzstände „in Berlin“ lagen. Im Alltag hatte das wenig Bedeutung, wies aber auf die feinen Unterschiede zwischen Stadt und Regierung hin. Als 1920 diese Festlegungen fielen, behielt man diese Unterschiede in der Namensgebung jedoch bei.