22 4/2024

1933: Das „Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“ wird erlassen

Die Studierenden verpflichten sich auf „Volk, Staat“ und Hochschule“.

Mit dem Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen erfolgt die Verpflichtung der Studierenden auf „Volk, Staat“ und Hochschule“. Die Studenschaften werden in nationalsozialisitschem Sinne festgelegt. Auch in Berlin beteiligen sich Studierende am nationalsozialistischen Terror. Die Deutsche Studentenschaft organisierte im Mai 1933 die öffentliche Bücherverbrennung in 22 Städten, darunter auch Berlin.