7 4/2024

1933: Erlass des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

Mit der Verabschiedung des nationalsozialistischen Gesetzes verloren mehr als 250 Lehrende und Angestellte jüdischen Glaubens oder politisch Unerwünschte ihre Lehrbefugnis oder Anstellung.

Mit der Verabschiedung des nationalsozialistischen „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verloren mehr als 250 Lehrende und Angestellte der Universität ihre Lehrbefugnis oder Anstellung, weil sie jüdischen Glaubens oder politisch unerwünscht waren. Der in diesem Gesetz erstmals ausformulierte „Arierparagraph“ verbot die Beschäftigung von „Nichtariern“ im öffentlichen Dienst, die in den sofortigen Ruhestand zu versetzen waren. Als „nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Von dem erlassenen Gesetz vorerst ausgenommen, waren jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs und ihre Angehörigen sowie vor dem 1. August 1914 Verbeamtete. Mit Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im Septmeber 1935 entfiel diese Ausnahme.