Allgemeine Informationen
Partnerinstitutionen
Förderbedingungen
Finanzierung
Kontakt
Partnerinstitutionen
Die Humboldt-Universität zu Berlin pflegt im Rahmen des Erasmus+ Programms Kooperationen mit Partnerinstitutionen weltweit. Hier finden Sie eine aktuelle Liste unserer Partnerinstitutionen.
Förderbedingungen
- Immatrikulation an der Humboldt-Universität zu Berlin
- sehr gute Studienleistungen
- gute bis sehr gute Sprachkenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. der englischen Sprache (mind. B2)
- Abschluss des ersten Studienjahres vor Mobilitätsbeginn
- Studierende, die zu Themen des vereinbarten Projektes arbeiten, werden bevorzugt
- Studierende mit Behinderung oder sozial benachteiligtem Hintergrund werden bei gleicher akademischen Eignung bevorzugt
Im Erasmus+ Partnerländer Programm werden akademische Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten vereinbart - Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen akademischen Bereichen erfolgen, vorausgesetzt, dass der Antrag durch Wissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin unterstützt wird.
Finanzierung
Für folgende Mobilitäten ist eine Finanzierung möglich
- Personalmobilitäten von den Partnerinstitutionen an die Humboldt-Universität zu Berlin und umgekehrt, mit einer Länge von mindestens fünf Tagen (ohne Ankunft/Abreise) bis zu zwei Monaten (die typische Dauer beträgt ein bis zwei Wochen)
- Personalmobilitäten zu Lehrzwecken (mindestens acht Stunden pro Woche)
- Hospitationen/Job Shadowing
- Aufenthalte für Studierende zu Studien- und Forschungszwecken (mindestens 60 Tage, bis zu zwölf Monaten pro Studienzyklus)
- Praktika für Studierende aus den Partnerländern in Deutschland und von der HU in den Partnerländern (mindestens 60 Tage bis zu 12 Monate pro Studienzyklus einschliesslich anderer Erasmus Austauschperioden)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren (für Personal)
- Sprachkurse
Leistungen des Erasmus+ Partnerländer-Programms für Studierende
Das Erasmus+ Partnerländer-Programm der Humboldt-Universität zu Berlin bietet Studierenden (BA, MA, PhD) der Humboldt-Universität zu Berlin:
- ein monatliches Erasmus+ Stipendium (siehe unten) zur Unterstützung von Mehrkosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen
- Reisekostenunterstützung als Pauschalzahlung
- die Befreiung von Studiengebühren
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Nachbereitung der Auslandsstudienerfahrung für Alumni
Reisezuschüsse, kalkuliert nach Entfernung zwischen Heimat- und Gastinstitution | |
Entfernung (einfache Strecke) | Reisezuschuss pro Teilnehmer*in (gesamt) |
10-99 km | € 20 |
100 - 499 km | € 180 |
500 - 1.999 km | € 275 |
2.000 - 2.999 km | € 360 |
3.000 - 3.999 km | € 530 |
4.000 - 7.999 km | € 820 |
> 8.000 km | € 1.500 |
monatliches Stipendium für Studierende | ||
Incoming | Outgoing | |
€ 850 | € 700 |
Soziale Teilhabe, Inklusion und Diversität
Folgende Gruppen sind durch die NA DAAD für das Erasmus+ Programm für die Möglichkeit zusätzlicher Förderung identifiziert worden:
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20%
- Personen mit chronischer Erkrankung
- Teilnehmende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
- Erstakademiker*innen
- Erwerbstätige Studierende
Für diese Gruppen besteht die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Beantragung erfolgt im Rahmen Ihrer regulären Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Für die Beantragung der Fördermittel sowie eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Internationales.
Einen Überblick der Fördermöglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen finden Sie auf den Seiten zu "Sozialer Teilhabe".
Eine genauere Beschreibung der Kriterien sowie der entsprechenden Förderinstrumente finden Sie auf den Seiten der NA DAAD.
Zusätzliche Informationen
- das monatliche Stipendium unterstützt Kosten für Versicherung, Unterkunft, Lebensmittel, öffentlicher Nahverkehr, sowie andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studienaufenthalt stehen
- das Stipendium wird in mehreren Raten ausgezahlt, abhängig von der Aufenthaltsdauer
- die Förderdauer beträgt mindestens 60 Tage für das Studium sowie für Praktika, maximal 12 Monate; der Förderbetrag wird taggenau berechnett.
- die Förderperiode beginnt mit dem ersten Studientag, bzw. mit dem Beginn der Mobilität an der Partnerinstitution (z. B. Immatrikulation, Orientierungsveranstaltung, Vorlesungsbeginn, Start des Deutschkurses...) und endet am Tag der letzten Vorlesung bzw. mit der letzten Prüfung
- dieser Zeitraum wird auf dem Formular Confirmation of Arrival and Departure verzeichnet; Abgabetermine von Hausarbeiten oder Nachprüfungstermine finden keine Berücksichtigung
- Studenten können pro Studienzyklus BA, MA, PhD mehrere Erasmus+Stipendien für Aufenthalte sowohl an EU Erasmus Partneruniversitäten wie auch an eine oder mehrere Partneruniversitäten ausserhalb Europas erhalten. Jeder Aufenthalt muss mindestens 60 Tage betragen und die Gesamtförderdauer des Erasmus+ Aufenthaltes darf 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten.
- Studien- und Praktikazeiten, die bereits über Erasmus+ Programmländer (Erasmus+ innerhalb der EU) gefördert worden sind, werden zu der Gesamtförderdauer des entsprechenden Studienzyklus (BA, MA, PhD) dazugerechnet
Die Finanzierung von Mobilitäten innerhalb von Erasmus+ Partnerländer erfolgt durch Humboldt-Universität zu Berlin. Outgoing Studierende kontaktieren bitte das Erasmus+ Partnerländer Team vor Ihrer Abreise.