Voraussetzungen
Aktuell gelten die folgenden Voraussetzungen für die Erasmus-Förderung von Dienstreisen zur Weiterbildung:
Hochschulpersonal
- verpflichtend ist ein arbeitsrechtliches Verhältnis zur HU (Arbeitsvertrag)
Dauer Ihrer Dienstreise
- Minimum von 2 Arbeitstagen pro Reise
- Maximum von 14 Tagen Förderung pro Reise
Inhalt Ihrer Dienstreise
- es muss sich bei Ihrer Dienstreise um eine „arbeitsplatzbezogene Weiterbildung“ (siehe auch Formate) handeln
- die Förderung von Forschungsreisen/Forschungskonferenzen ist nicht möglich
Zielländer Ihrer Dienstreise
- Aktuell können wir Dienstreisen in folgende Länder fördern: teilnehmende Länder