Voraussetzungen

Aktuell gelten die folgenden Voraussetzungen für die Erasmus-Förderung von Dienstreisen zur Weiterbildung:

 

Hochschulpersonal

  • verpflichtend ist ein arbeitsrechtliches Verhältnis zur HU (Arbeitsvertrag)

 

Dauer Ihrer Dienstreise

  • Minimum von 2 Arbeitstagen pro Reise
  • Maximum von 14 Tagen Förderung pro Reise

 

Inhalt Ihrer Dienstreise

  • es muss sich bei Ihrer Dienstreise um eine „arbeitsplatzbezogene Weiterbildung“ (siehe auch Formate) handeln
  • die Förderung von Forschungsreisen/Forschungskonferenzen ist nicht möglich

 

Zielländer Ihrer Dienstreise