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Vi­sum und Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung

Sie werden nach Berlin reisen und fragen sich, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie es beantragen? Sie sind in Berlin und fragen sich, was eine Aufenthaltsgenehmigung ist und was die Bedingungen sind? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.

Bevor Sie nach Deutschland reisen, ist es wichtig zu prüfen, ob Sie ein Visum zur Einreise benötigen. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltszweck gibt es unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und entsprechende Formulare. Siehe Visa für Deutschland beim Auswärtigen Amt.

Studierende und Promovierende

Staatsangehörige aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen kein Visum zur Einreise. Sie benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil sie Freizügigkeit genießen.

Staatsangehörige aus den § 41-Staaten (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, UK, USA) können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium/Promotionsstudium beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Staaten, die in den beiden anderen Abschnitten oben nicht genannt werden) müssen mit einem D-Visum zu Studienzwecken (Studium/Promotionsstudium) einreisen. Das D-Visum ist bei den Deutschen Botschaften im Heimatland bzw. den Visastellen zu beantragen. Kümmern Sie sich baldmöglichst für Ihr Studium oder Promotion an der Humboldt-Universität um ein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Wenn Sie Ihre Bewerbung für ein Bachelor- oder Masterstudium vollständig und fristgemäß bei uni-assist eingereicht haben und die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uni-assist eine Bestätigung über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die HU. Dieses Schreiben gilt als Bewerberbestätigung, mit dem Sie bei der deutschen Botschaft bzw. beim Konsulat schon Ihr Visum (ein Bewerbervisum) beantragen können. Das Bewerbervisum lässt sich in Berlin ohne Probleme in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln.

Studierende und Promovierende, die im Rahmen von Kurzzeitprogrammen oder im Programmstudium (Erasmus, Universitätspartnerschaften, DAAD, Fulbright u.a.) für ein bis zwei Semester nach Berlin kommen (max. 12 Monate), sollten gleich ein D-Visum für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltszeit nach Artikel 18 Absatz 2 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für alle Schengen-Staaten1 beantragen. In diesem Fall entfällt in Berlin die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.


  1. Die Schengen-Staaten sind alle EU-Staaten mit Ausnahme von Irland. 

Um sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten zu können, müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Im Allgemeinen erhalten Studierende und Promovierende die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Für § 16b ist der Nachweis angemessener Studienfortschritte, die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Krankenversicherung notwendig.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b AufenthG wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erteilt. Das geht aus § 20 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz hervor. Der Lebensunterhalt muss in dieser Zeit gesichert sein. In dieser Zeit sind selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten sowie Praktika, Weiterbildungen und weiteres erlaubt. Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Forschende

Staatsangehörige aus EU-Staaten benötigen kein Visum zur Einreise und keine Aufenthaltserlaubnis zur Forschungstätigkeit.

Staatsangehörige aus den § 41-Staaten (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Vereinigte Staaten von Amerika) dürfen ohne Visum einreisen. Sie müssen aber innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin beantragen. Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino dürfen ohne Visum einreisen, wenn keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Zur Aufnahme einer Beschäftigung muss in den Heimatländern ein Visum beantragt werden.  

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie als Angestellte:r an der Humboldt-Universität eine Erwerbstätigkeit beginnen wollen, dürfen Sie bis Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht arbeiten. Aufgrund langer Wartezeiten beim Landesamt für Einwanderung (LEA) empfehlen wir dringend, ein D-Visum zur Erwerbstätigkeit als Forscher (§ 18d) bereits vor Ihrer Abreise zu beantragen. Damit können Sie sofort nach Einreise die Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Staaten, die in den beiden anderen Abschnitten oben nicht genannt werden) benötigen ein D-Visum zur Forschung für die Einreise. Bitte beantragen Sie dieses bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Heimatland. Es werden verschiedene Unterlagen benötigt, die Sie auf der jeweiligen Webseite finden. Die Bearbeitungszeiten bei den Auslandsvertretungen variieren von Land zu Land, bitte kümmern Sie sich so früh wie möglich darum. Für einige Länder gibt es Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung und erfragen die Einreisebestimmungen für Ihren individuellen Aufenthaltszweck.

Bitte beachten Sie:

Reisen Sie als Forschende:r aus einem Drittland nicht mit einem C-Visum (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Dieses Visum kann weder verlängert noch in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Um sich in Deutschland über einen längeren Zeitraum aufhalten zu können oder wenn Sie als Staatsbürger eines § 41-Staats ohne Visum eingereist sind, müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei helfen wir Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig vor Ablauf des Visums.

Wenn Ihr (kürzerer) Aufenthalt komplett vom D-Visum abgedeckt wird, müssen Sie keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Je nach Aufenthaltszweck kommen verschiedene Aufenthaltstitel für Sie in Betracht (zum Beispiel § 18d, § 7, Blaue Karte oder Familiennachzug). Gerne beraten wir Sie dazu.

Den Antrag auf Aufenthaltstitel können Sie entweder selbstständig über die Webseite des LEA stellen, oder über den LEA-Hochschulservice. Wenn Sie den Hochschulservice nutzen, reichen wir den Antrag für Sie ein und koordinieren den Prozess.

Kontakt

Für Studierende (BA, MA, Austauschstudium)

    • Va­len­ti­na Ka­sat­ki­na

      Assistenz Welcome Services – Unterstützung bei Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

      Welcome Center Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 1068 (International Service Centre) vi­sa­ser­vice@hu-ber­lin.de
      +49 30 2093 46746

Zurzeit bieten wir keine persönliche Beratung zum Thema Visa/Aufenthatserlaubnis für Studierende an. Sie können aber individuelle Zoom-Termine können per E-Mail visaservice@hu-berlin.de vereinbaren.

Für Forschende und Promovierende