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Eras­mus+ Wei­ter­bil­dung

Weiterbildungen von Hochschulpersonal: Erasmus+ fördert Job-Shadowing, Staff Training, Workshops und Sprachkurse an europäischen Hochschulen und Unternehmen. Foto: Julia Baier

Über das Erasmus+ Programm können HU-Mitarbeitende Förderung für arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungen im Ausland bekommen. Wie das funktioniert und welche Mittel Sie für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen können, lesen Sie hier.

Das Erasmus+ Programm fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. Prüfen Sie die Fördervoraussetzungen und lassen Sie sich durch typische Weiterbildungsformate inspirieren. Wenden Sie sich anschließend mit Ihrer „Interessensbekundung“ (siehe Abschnitt Beantragung und Ablauf) oder Rückfragen direkt an das Erasmus+ Team Weiterbildung.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über typische Weiterbildungsformate. Wenn Sie darüber hinaus andere Ideen zu arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen haben, melden Sie sich gern beim Erasmus+ Team Weiterbildung, welches Ihre Idee für Sie auf Förderfähigkeit prüft.

Job-Shadowing/Hospitation

Vereinbaren Sie einen individuellen Austausch, um sich über Best Practices auszutauschen und Kolleg:innen an anderen Einrichtungen über die Schulter zu schauen.

Staff Training Weeks

Treffen Sie an der gastgebenden Einrichtung Kolleg:innen verschiedener Universitäten oder anderer Einrichtungen, um sich thematisch auszutauschen. Dieses Format wird oft von den ausrichtenden Universitäten über E-Mail-Verteiler beworben. Nutzen Sie auch die Onlineplattform Imotion, auf der viele Angebote eingestellt sind.

Workshops

Nehmen Sie an Workshops im Ausland teil, bei denen Sie für Ihre Arbeit an der HU relevante Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.

Allgemeine Sprachkurse

Sprachkurse können über Erasmus+ gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Im Zielland wird die Sprache muttersprachlich verwendet.
  • Die Zielsprache kommt an Ihrem Arbeitsplatz vor.
  • Das Niveau des Sprachkurses ist mindestens B1.
  • Der Kurs umfasst mindestens 25 Wochenstunden.

Aktuell kann maximal eine Woche des Sprachkurses über Erasmus+ gefördert werden.

Fokus-Sprachkurse

Sprachkurse mit thematischem Fokus können ebenfalls gefördert werden – zum Beispiel zu den Themen Business, Öffentlichkeitsarbeit, akademisches Schreiben oder Präsentationen. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

  • Im Zielland wird die Sprache muttersprachlich verwendet.

  • Die Zielsprache kommt an Ihrem Arbeitsplatz vor.

  • Das Niveau des Sprachkurses ist mindestens B1.

  • Der Kurs umfasst mindestens 25 Wochenstunden.

    Aktuell kann maximal eine Woche des Sprachkurses über Erasmus+ gefördert werden.

Eine Erasmus-Förderung von Dienstreisen zur Weiterbildung ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der:die Antragssteller:in ist Beschäftigte:r der HU oder der Charité.
  • Bei der geplanten Dienstreise handelt es sich um eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung (siehe dazu auch Abschnitt „Formate“).
  • Die Reise umfasst mindestens 2 Arbeitstage in der Zieleinrichtung.
  • Der Aufenthalt soll in einem der am Programm teilnehmenden Länder stattfinden.
  • Spätestens einen Monat vor der gewünschten Dienstreise sind alle Antragsdokumente eingereicht.

Aktuell kommt es durch Budgetkürzungen zu den folgenden Einschränkungen:

  • Die Förderung ist für maximal eine Woche (5 Arbeitstage) über Erasmus+ möglich.
  • Individuell organisierte Aufenthalte (Job Shadowing, Hospitation) können bis zu 3 Tage über Erasmus+ gefördert werden.
  • Gruppenreisen (ab 5 Personen) können für maximal 2 Arbeitstage über Erasmus+ gefördert werden.

Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Dienstreise mit einer Tagegeldpauschale gefördert werden, deren Höhe vom Zielland abhängig ist. Außerdem gibt es eine Fahrtkostenpauschale, die sich nach der zurückzulegenden Distanz richtet. Die jeweiligen Sätze finden Sie hier.

Tagegeldpauschale für Arbeitstage und zusätzliche Reisetage

  • Gruppe 1 – Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden): 180 Euro pro Tag
  • Gruppe 2 – Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 160 Euro pro Tag
  • Gruppe 3 – Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): 140 Euro pro Tag

Achtung: Feiertage und Urlaub können aus Erasmus-Sicht mit Ihrer Dienstreise verbunden, aber nicht gefördert werden. Bitte informieren Sie uns vor Beginn Ihrer Reise, wenn sie diese mit einem privaten Aufenthalt verbinden möchten.  

Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise sowie Transfers

Der Erasmus+-Entfernungsrechner, ermittelt die Luftlinie von Berlin zum Zielort. Die Pauschale richtet sich dann nach der Reisedistanz:

  • 10 – 99 Kilometer: 28 Euro (mit Green Travel: 56 Euro)
  • 100 – 499 Kilometer: 211 Euro (mit Green Travel: 285 Euro, 1 Reisetag)
  • 500 – 1.999 Kilometer: 309 Euro, 1 Reisetag (mit Green Travel: 417 Euro, 2 Reisetage)
  • 2.000 – 2.999 Kilometer: 395 Euro, 2 Reisetage (mit Green Travel: 535 Euro, 4 Reisetage)
  • 3.000 – 3.999 Kilometer: 580 Euro, 2 Reisetage (mit Green Travel: 785 Euro, 4 Reisetage)
  • 4.000 – 7.999 Kilometer: 1.188 Euro, 2 bzw. 4 Reisetage
  • 8.000 oder mehr Kilometer: 1.735 Euro, 3 bzw. 4 Reisetage

Achtung: Die HU ist verpflichtet, diese Pauschalbeiträge Ihrem Finanzamt anzuzeigen. Die Leistungen sind steuerpflichtig. Wir empfehlen daher, alle Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Aufenthalt gut aufzubewahren und im folgenden Kalenderjahr im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches gegenüber Ihrem Finanzamt geltend zu machen.

Die Beantragung der Erasmus-Förderung für eine Fort- oder Weiterbildung muss vor dem Start der Dienstreise vollständig abgeschlossen sein. Bitte beginnen Sie deshalb möglichst früh mit der Vorbereitung.

Vorbereitung

  • Informieren Sie sich, welche Form der Weiterbildung an welcher Einrichtung für Sie in Frage kommt (siehe dazu auch die Abschnitte „Voraussetzungen“ und „Formate“).
  • Bitte klären Sie ebenfalls vorab, ob Ihre Vorgesetzten Ihr Vorhaben unterstützen.

Achtung: Bitte informieren Sie sich im Intranet der HU auf den Seiten zu „Mobilität & Reisen“ zur sogenannten A1-Bescheinigung!

Beantragung

Die Beantragung der Förderung für Ihre Weiterbildung im Ausland findet in zwei Schritten statt, bei denen jeweils mehrere Dokumente einzureichen sind. Bitte schicken Sie alle Unterlagen vor dem Start Ihrer Dienstreise per E-Mail an das Erasmus+ Team Weiterbildung.

Schritt eins:

  • Interessensbekundung
  • Programm des Weiterbildungsangebots oder Einladung der gastgebenden Institution

Ihre Unterlagen werden vom Erasmus+ Team Weiterbildung geprüft, bevor wir Ihnen per E-Mail „grünes Licht“ für den zweiten Schritt der Beantragung geben.

Schritt zwei:

Nachdem uns alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen, können wir bereits die Tagegeld-Pauschale (siehe Abschnitt „Förderung“) überweisen. Die Zahlung ist frühestens 30 Tage vor dem ersten Arbeitstag möglich.

Während des Aufenthalts

Mit dem Letter of Confirmation bestätigt die Weiterbildungsstelle ihre erfolgreiche Teilnahme am Programm. Bitte lassen Sie das Dokument am letzten Tag Ihrer Fortbildung vor Ort unterschreiben. Danach reichen Sie es bitte per E-Mail beim Erasmus-Team Weiterbildung ein.

Nach dem Aufenthalt

Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Bitte beantworten Sie die Fragen vollständig und geben Sie uns nach der Bearbeitung eine kurze Rückmeldung per E-Mail. Anschließend kann die Fahrtkosten-Pauschale (siehe Abschnitt „Förderung“) überwiesen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zu den oben genannten Erasmus-Pauschalen weitere Förderung beantragen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

Top-Up: Green Travel

Wenn Sie die An- und Abreise ohne Flugzeug, Auto oder Boot absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen. Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail beim Erasmus-Team Weiterbildung eingegangen sein.

Die Nachweise (Tickets der An- und Abreise) müssen innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Reise per E-Mail/Scan eingereicht werden. Ohne Nachweise wird das Top-Up „Green Travel“ nicht anerkannt.

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung

Sie haben eine Zusage für die Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes bekommen und haben einen Grad der Behinderung von mindestens 20, oder eine chronische Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt? Dann können Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD.

Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit uns Kontakt per E-Mail auf.

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind

Ihr Auslandsaufenthalt wird mit Erasmus+ gefördert und Sie reisen mit einem oder mehreren Kindern (bis zu 14 Jahre)? Dann können Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD. Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit uns Kontakt per E-Mail auf.

Kontakt

Wir sind gern für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte senden Sie uns eine E-Mail über den Button.