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Als Stu­die­ren­de:r mit Eras­mus+ in Part­ner­län­der

Erasmus+ Partnerländer bietet Stipendien für Partnerinstitutionen außerhalb der EU. Neben der Hauptzielgruppe der Promovierenden können auch Bachelor- und Masterstudierende in unterschiedlichen Formaten gefördert werden.

Erasmus+ Europa

Erasmus+ Partnerländer stellt Mobilitätsstipendien zur Kooperation mit Partnerinstitutionen weltweit bereit. Hiervon profitieren hauptsächlich Promovierende, die Auslandsaufenthalte im Rahmen von bestehenden Forschungsprojekten planen. In bestimmten Regionen können aber auch Bachelor- und Masterstudierende gefördert werden, die für ganze Studiensemester oder auch Praktika in förderfähige Partnerländer reisen möchten.

Informationen zum jeweiligen Partnerland finden Sie in der Übersicht. Im Folgenden finden Sie Grundlegendes zu förderbaren Formaten, individuellen Voraussetzungen und Finanzierungsangeboten, sowie Hinweise zu Planung und Ablauf von Auslandsaufenthalten mit dem Erasmus+ Partnerländer-Programm.

Für folgende Formen von Auslandsaufenthalten ist aktuell eine Finanzierung im Rahmen von Erasmus+ Partnerländer möglich:

  • Studien- und Forschungsaufenthalte von der HU an die Partnerinstitutionen mit einer Länge von mindestens 60 Tagen bis zu 360 Tagen je Studienzyklus (BA, MA, PhD)
  • Praktika in Partnerländern mit einer Mindestdauer von 60 Tagen
  • für Promovierende außerdem möglich: Kurzzeitaufenthalte von mindestens fünf Tagen an einer Partnerinstitution

Um mit Erasmus+ Partnerländer ins Ausland zu gehen, müssen Sie zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Immatrikulation an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • sehr gute Studienleistungen
  • gute bis sehr gute Sprachkenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. der englischen Sprache (mindestens Niveau B2)
  • BA-Studierende: Abschluss des ersten Studienjahres vor Mobilitätsbeginn
  • für Förderung im Rahmen eines bestehenden Kooperationsprojekts: thematische Anbindung und Zustimmung der leitenden Person

Achtung: Im Erasmus+ Partnerländer Programm werden akademische Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten vereinbart – Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen Bereichen erfolgen, vorausgesetzt, dass der Antrag durch Wissenschaftler:innen an der HU unterstützt wird.

Studierende mit Behinderung oder sozial benachteiligtem Hintergrund werden bei gleicher akademischer Eignung bevorzugt.

Das Erasmus+ Partnerländer-Programm ermöglicht Studierenden (BA, MA, PhD) der Humboldt-Universität für Studienaufenthalte sowie Praktika:

  • ein monatliches Erasmus+ Stipendium in Höhe von mindestens 700 Euro zum Ausgleich von Mehrkosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen
  • Reisekostenunterstützung in Höhe von 275 bis 1.735 Euro als Pauschalzahlung, kalkuliert nach Entfernung zwischen Heimat- und gastgebender Institution (siehe Infoblatt für weitere Informationen)
  • die Befreiung von Studiengebühren
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • akademische Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Wenn Sie an einer Mobilität an einer der Partnerinstitutionen der HU interessiert sind, wenden Sie sich bitte zunächst an das Erasmus+ Partnerländer-Team. Nach Rücksprache mit Ihrer HU-Fakultät erhalten Sie von uns die programmbezogenen Formulare.

Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie vom Erasmus+ Partnerländer-Team an der Partnerinstitution für die Mobilität nominiert.

Wenn Sie für den von Ihnen gewünschten Studienplatz bei der Partnerinstitution nominiert und akzeptiert wurden, nehmen Sie diesen noch einmal formal an. Die Partnerinstitution wird Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten informieren.

Vor Ihrer Ausreise müssen alle Erasmus+ relevanten Unterlagen dem Erasmus+ Partnerländer-Team vorliegen. Besonders zu beachten:

  • Im dreiteiligen Learning Agreement werden die Studienleistungen vor, während und nach der Mobilität abgestimmt. Bitte besprechen Sie das Studienprogramm an der Partneruniversität mit den akademischen Koordinator:innen an der HU und an der Partnerinstitution. Bei einem Auslandssemester sollte Ihr geplantes Studienprogramm 30 ECTS umfassen.
  • Für Praktika verwenden Sie bitte das Traineeship Agreement, welches die Details Ihres Praktikums festlegt (zum Beispiel die Inhalte und Arbeitszeiten).
  • Das Grant Agreement ist Ihr Stipendienvertrag und muss vor Antritt der Mobilität im Original unterschrieben sein.

Von der Partnerinstitution erhalten Sie genauere Informationen zur Immatrikulation vor Ort.

Die Auszahlung der ersten Stipendienrate wird nach Eingang des unterschriebenen Certificate of Arrival veranlasst. Spätestens drei Wochen nach Studienbeginn muss das gegebenenfalls angepasste Learning Agreement dem Erasmus+ Partnerländer-Team vorliegen.

Um die letzte Stipendienrate zu bekommen, müssen Sie die an der Gastgeberinstitution unterschriebene Confirmation of Departure sowie das von der Gastgeberinstitution vervollständigte und unterschriebene Learning Agreement beim Erasmus+ Partnerländer-Team einreichen. Zudem ist ein Online-Bericht auszufüllen, wozu Sie per E-Mail aufgefordert werden.

Unvollständige, fehlende oder nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Zahlungsverzögerung des Stipendiums.

Nach Ihrer Rückkehr an die HU wenden Sie sich zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen (ECTS) an Ihr Prüfungsamt. Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der Humboldt-Universität zu Berlin, also Ihrem Prüfungsausschuss. Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die zertifiziert nachzuweisenden Lernergebnisse in Form eines Transcript of Records, nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthaltes absolvierten Veranstaltungen.

Das Erasmus+ Programm legt besonderen Wert auf Inklusion und Nachhaltigkeit. Folgende Gruppen können zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von monatlich 250€ zu beantragen:

  • Personen mit chronischer Erkrankung oder einem Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent
  • Teilnehmende, die mit einem Kind oder mehreren Kindern ins Ausland gehen
  • Erstakademiker:innen
  • erwerbstätige Studierende
  • Nachhaltiges Reisen qualifiziert für Green-Travel-Zusatzförderung. Details zur Höhe des Zuschlags finden Sie im Infoblatt.

Die Beantragung erfolgt im Rahmen Ihrer regulären Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Hierfür, sowie für eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an das Erasmus+ Partnerländer-Team. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite zu sozialer Teilhabe und Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zu Auslandsaufenthalten mit Erasmus+ Partnerländer.

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