Blended Intensive Programmes
Erasmus+ bietet vielfältige Möglichkeiten, international zu lernen, zu lehren und sich zu vernetzen. Das Format der Blended Intensive Programmes verbindet virtuelle Lehrveranstaltungen mit kurzen Reisen für Treffen in Präsenz. Hier erfahren Sie mehr zu Teilnahme und Beantragung.
Blended Intensive Programmes (BIP) sind ein von der Europäischen Union gefördertes Format für internationale Lern- und Lehrkooperationen. Dabei kommen Teilnehmende von mindestens drei Universitäten aus Erasmus+ Programmländer zusammen – in innovativen Online-Lehrveranstaltungen und einer physischen Präsenzphase.
Die Aufenthalte vor Ort können fünf bis 30 Tage lang sein, wobei die virtuelle Komponente als zentrales Element der BIPs die inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht.
Im Rahmen eines Blended Intensive Programmes erwerben Studierende mindestens drei ECTS-Leistungspunkte. Die Punkte werden nach erfolgreichem Abschluss des Programms im Rahmen des Studiums angerechnet.
Lehrende können mit Kolleg:innen von mindestens zwei anderen europäischen Partneruniversitäten ein BIP entwickeln und durchführen. Hierfür können sie auch vom Netzwerk der europäischen Hochschulallianz Circle U. profitieren, die auf ihrer Seite für Wissenschaftler:innen Inspiration und ein Verzeichnis mit Kontakten zu Lehrenden und Forschenden aller Circle U.-Universitäten bietet.
Ein eigenes Blended Intensive Programme beantragen
Sie möchten als Lehrende:r oder Mitarbeitende:r mit Kolleg:innen von Partneruniversitäten ein BIP durchführen? Dann können Sie dafür ein Budget beantragen. Beim Antrag ist wichtig zu wissen, welche Rolle die HU übernimmt: danach richten sich Verantwortlichkeiten und Antragsverfahren.
Damit ein BIP beantragt werden kann, gelten folgende Regeln:
- Die physische Komponente eines BIPs dauert mindestens fünf bis maximal 30 Tage.
- Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Dauer und Umfang dieser Komponente sind nicht festgelegt.
- Im Rahmen eines BIPs werden mindestens drei ECTS-Leistungspunkte an Studierende vergeben.
- Im Rahmen eines BIPs müssen mindestens zehn Teilnehmende reisen, damit das Projekt gefördert werden kann. Lehrende können aus dem regulären Erasmus+ Budget finanziert werden, zählen jedoch nicht zu den BIP-Teilnehmenden. Auch Studierende der gastgebenden Hochschule werden hier nicht gezählt.
- Eine BIP-Partnerschaft besteht aus mindestens drei europäischen Hochschulen aus drei verschiedenen Erasmus+ Programmländern. Diese Hochschulen müssen alle über eine gültige Erasmus Charta verfügen.
- Zwischen den BIP-Partnern müssen zumindest bilaterale Erasmus+ Verträge bestehen, in denen die Option für Blended Intensive Programmes enthalten ist. Es kann auch ein multilateraler BIP-Vertrag abgeschlossen werden.
Bevor Sie das BIP beantragen, klären Sie bitte mit Ihren Partner:innen, welche Hochschule dabei welche Rolle übernimmt. Die folgenden Zuständigkeiten sind auszufüllen.
Die koordinierende Hochschule
Eine Hochschule übernimmt die Gesamtkoordination des BIP und verwaltet und verfügt über die bis zu 4.000 Euro Organisationmittel. Diese Mittel können etwa für Material, Exkursionen oder Catering verwendet werden. Falls das BIP nicht an der HU stattfindet, sollte das Geld der Gasthochschule zugewiesen werden.
Die koordinierende Hochschule kann als entsendende oder aufnehmende Hochschule fungieren. Wenn sie gleichzeitig aufnehmende Hochschule ist, gestaltet sich die Administration einfacher, da Mittel direkt angewiesen werden können und nicht transferiert werden müssen.
Die entsendende Hochschule
Mindestens zwei der Partnerhochschulen müssen als entsendende Hochschulen fungieren. Sie müssen die Förderung für ihre mobilen Teilnehmenden aus ihrem regulären Erasmus+ Hochschulbudget finanzieren und jede Mobilität wie gewohnt dokumentieren und berichten (inklusive Grant Agreements, Learning Agreements, Confirmation of Stay).
Die aufnehmende Hochschule
Die aufnehmende Hochschule empfängt die BIP-Teilnehmenden entweder in ihren Räumlichkeiten oder an einem anderen Veranstaltungsort oder bei einer anderen gastgebenden Einrichtung (zum Beispiel an einem Forschungszentrum oder bei einem privaten Unternehmen) in dem Land, in dem sie sich befindet.
Da die Teilnehmenden aus der aufnehmenden Hochschule nicht ihren Standort beziehungsweise das Land wechseln, zählen sie nicht zu der erforderlichen Anzahl der mobilen Teilnehmenden, die innerhalb eines BIPs verpflichtend sind.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Partnerhochschulen sich über die Aufteilung der Rollen geeinigt haben, kann das BIP beantragt werden. Als Lehrende:r der HU stellen Sie Ihren Antrag dafür bei der Abteilung Internationales über unser BIP Portal für Lehrende der HU oder unser BIP Portal für Lehrende der Charité.
Antrag auf Koordination eines BIPs
Lehrende der HU können jedes Jahr bis zum 31. Januar einen Antrag auf Koordination eines BIPs im darauffolgenden akademischen Jahr stellen.
Bis Februar beantragt die Abteilung Internationales die Fördermittel zentral über das Antragsportal der Europäischen Kommission.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission wird Ihnen mitgeteilt, sobald diese vorliegt. Das ist meistens ungefähr im Juni der Fall. Das BIP kann dann zwischen Oktober desselben und September des darauffolgenden Jahres durchgeführt werden.
Antrag auf BIP-Teilnahme ohne Koordination
Lehrende der HU können jedes Jahr bis zum 31. März für das folgende Wintersemester und bis zum 31. Oktober für das folgende Sommersemester einen Antrag auf Partnerschaft in einem BIP stellen.
Die Abteilung Internationales überprüft dann das zur Verfügung stehende Budget und teilt Ihnen mit, ob sie das BIP fördern kann.
Die Abteilung Internationales wird Ihnen helfen, den benötigten Erasmus+ Vertrag abzuschließen. Zusammen mit Ihren Kolleg:innen an den Partnerhochschulen bereiten Sie das BIP vor. Die weiteren Schritte sind abhängig von der Rolle der HU im BIP.
Die HU ist die koordinierende Hochschule?
- Sie übernehmen die Koordination Ihres BIPs.
- Die Abteilung Internationales erhält, verwaltet und verteilt das Budget an Ihre Projektkoordination, damit Sie die anfallenden organisatorischen Kosten daraus zahlen können.
- Die Abteilung Internationales erstellt das BIP auf der entsprechenden EU-Plattform (Beneficiary Module) und teilt Ihnen den dort vergebenen Code mit.
- Sie geben den Code weiter an die Partner, damit diese ihre Teilnehmenden in das EU Beneficiary Module eintragen können.
- Abhängig davon, ob die HU die entsendende oder empfangende Hochschule ist, haben Sie noch die im Folgenden beschriebenen Verantwortlichkeiten.
Die HU ist die entsendende Hochschule?
- Sie werben für das BIP und sind die erste Anlaufstelle für Interessierte.
- Interessierte bewerben sich direkt bei Ihnen um Teilnahme am BIP.
- Sie wählen die Teilnehmenden aus und schicken die Teilnehmendenliste an die Abteilung Internationales. Die Liste sollte spätestens drei Monate vor Anfang des BIPs vorliegen.
- Die Abteilung Internationales übernimmt die Erasmus-Verwaltung der Teilnehmenden.
- Sie unterschreiben die Learning Agreements der von Ihnen ausgewählten Studierenden.
- Ihnen steht Förderung für den Präsenzteil BIP zu (siehe oben: "An einem Blended Intensive Programme teilnehmen").
Die HU ist die empfangende Hochschule?
- Sie organisieren das Programm an der HU und die benötigten Räumlichkeiten.
- Sie bekommen die Teilnehmendenlisten von Ihren Partner:innen und leiten diese der Abteilung Internationales weiter.
- Die Teilnehmenden von den Partnerhochschulen registrieren sich über das BIP-Portal der Abteilung Internationales.
- Sie betreuen Ihre Gäste.
- Sie unterschreiben die Learning Agreements der Gaststudierenden, die Mobility Agreements der Lehrenden beziehungsweise Mitarbeitenden der Partnerhochschulen.
- Sie stellen ein Teilnahmezertifikat (für Studierende mit ECTS) für alle Teilnehmenden aus.
- Teilnehmende aus der HU zählen nicht zu den 10 mobilen Teilnehmenden, die innerhalb eines BIPs verpflichtend sind und bekommen kein Erasmus+ Stipendium
Teilnahme an einem Blended Intensive Programme
Studierende, Promovierende und Mitarbeitende können an einem BIP teilnehmen und dafür eine finanzielle Förderung aus Erasmus+ Mitteln erhalten. Mehr zu Voraussetzungen, Pauschalen und Antragstellung lesen Sie hier.
Als HU-Studierende:r bewerben Sie sich bei Interesse zunächst bei den Organisator:innen des Blended Intensive Programmes auf die Teilnahme. Wenn Sie ausgewählt wurden, erhalten Sie einen Registrierungslink zu unserem Online-Bewerbungsportal MoveOn. Nach der Registrierung werden Sie von der Abteilung Internationales über alle weiteren Schritte informiert.
Damit Sie für die Teilnahme finanziell gefördert werden können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind an der HU (beziehungsweise an der Charité) immatrikuliert.
- Sie schließen die physischen und virtuellen Komponenten erfolgreich ab.
- Sie nehmen an der gesamten Präsenzphase des BIP (min. 5 Tage) teil
- Für die Teilnahme am Programm erzielen Sie mindestens drei ECTS-Punkte.
- Im Ausland erworbene ECTS-Punkte werden nach Ihrer Rückkehr an der HU angerechnet.
Sind diese Bedingungen erfüllt, können Sie Förderung für maximal 14 Tage im Ausland erhalten. Der Tagessatz beträgt dabei 79 Euro.
Bei Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einer Kurzzeitmobilität erhalten Sie außerdem einen Fahrtkostenzuschuss, der sich als Pauschale aus dem EU Distanzrechner ergibt, sowie ggf. zusätzliche Reisetage:
- 10 – 99 Kilometer: 28 Euro (mit Green Travel: 56 Euro)
- 100 – 499 Kilometer: 211 Euro (mit Green Travel: 285 Euro, 1 Reisetag)
- 500 – 1.999 Kilometer: 309 Euro, ein Reisetag (mit Green Travel: 417 Euro, 2 Reisetage)
- 2.000 – 2.999 Kilometer: 395 Euro, zwei Reisetage (mit Green Travel: 535 Euro, 4 Reisetage)
- 3.000 – 3.999 Kilometer: 580 Euro, zwei Reisetage (mit Green Travel: 785 Euro, 4 Reisetage)
- 4.000 – 7.999 Kilometer: 1.188 Euro, zwei bis vier Reisetage
- 8.000 oder mehr Kilometer: 1.735 Euro, drei bis vier Reisetage
Darüber hinaus können zusätzliche Fördermöglichkeiten für Studierende zutreffen:
- Social Top-Up: einmalig 100 Euro
- Green Travel: bis zu vier zusätzliche Tage mit Tagespauschale je nach Reisedauer plus Reisekostenzuschuss abhängig von der Reisedistanz.
Achtung: Studierende können für die Teilnahme an maximal zwei Blended Intensive Programmes pro akademischem Jahr gefördert werden. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) werden höchstens vier BIP-Reisen gefördert. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Grundsätzlich gilt: Erstanträge werden vorrangig behandelt.
Wenn Sie als Promovierende:r teilnehmen möchten, müssen Sie grundsätzlich eine forschungsbezogene Leistung innerhalb des BIPs erbringen, welche von der akademischen Leitung bestätigt werden muss. Das gilt unabhängig davon, ob Sie als Studienrende:r oder Mitarbeitende:r teilnehmen.
Sie promovieren und sind als Studierende:r an der HU oder Charité immatrikuliert? Dann finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "Als Studierende:r teilnehmen".
Sie promovieren und sind als Mitarbeitende:r an der HU oder Charité angestellt? Dann erhalten Sie nähere Informationen im Abschnitt "Als Mitarbeitende:r teilnehmen".
Wenn Sie als Lehrende:r ein BIP mit durchführen oder begleiten, können Sie für den Präsenzteil Fördermittel beantragen. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag mit der HU (beziehungsweise mit der Charité).
- Das BIP wird von einer Partnerhochschule organisiert (es besteht ein gültiges Inter-Institutional Agreement für Blended Short Term Mobility).
- BIP-Teilnahmen von Lehrenden werden für maximal fünf Tage gefördert. Der Aufenthalt vor Ort muss mindestens fünf Tage betragen und darf bis zu 30 Tage lang sein.
- Die physischen und virtuellen Komponenten müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bewerben Sie sich bei der Abteilung Internationales für einen Lehraufenthalt im Erasmus+ Programm.
Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel nur eine Lehrendenmobilität als akademische Begleitung des Blended Intensive Programs bewilligen. Die Förderung zusätzlicher Lehrmobilitäten im Zusammenhang mit einem BIP kann nur in Ausnahmefällen bei entsprechender Begründung der Notwendigkeit, und in Abhängigkeit von verfügbaren Mitteln, gewährleistet werden.
Auf der Seite zum Lehraufenthalt finden Sie auch alle Informationen zu den Tagegeld- und Fahrtkostenpauschalen (Änderungen ab 2026 vorbehalten).
Wenn Sie als Mitarbeitende:r der HU an einem BIP für Personal teilnehmen wollen (zum Beispiel an einer Staff Week), können Sie Reisemittel beantragen. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben einen gültigen Arbeitsvertrag mit der HU (beziehungsweise mit der Charité).
- Das BIP wird von einer Partnerhochschule organisiert.
- Die Aufenthalte vor Ort der verschiedenen beteiligten Personen müssen fünf bis 30 Tage lang sein. Für Mitarbeitende werden maximal fünf Tage gefördert.
- Die physischen und virtuellen Komponenten müssen erfolgreich abgeschlossen werden.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bewerben Sie sich bei der Abteilung Internationales für Erasmus+ Weiterbildung. Auf der Programmseite finden Sie auch alle Informationen zu den Tagegeld- und Fahrtkostenpauschalen (Änderungen ab 2026 vorbehalten).
Kontakt
-
-
Jennifer Dornbrach
Circle U. Projektadministration Mobilitäten & Blended Intensive Programmes
Circle U. Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2264 jennifer.dornbrach@hu-berlin.de +49 30 2093 46718
-
