Visum zu Studienzwecken

Wenn Sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten wollen, dann empfehlen wir Ihnen, ein D-Visum für die gesamte beabsichtigte (!) Aufenthaltszeit nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ für alle Schengen-Staaten zu beantragen. Damit entfällt in Berlin die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Dies kann auch für studierende aus Ländern interessant sein, die zwar visafrei einreisen dürfen, aber in Berlin die Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.

Staatsangehörige aus folgenden Ländern können ohne Visum zu Studienzwecken einreisen: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Südkorea und USA. Bitte beachten Sie dennoch die Erläuterungen zu Freizügigkeit und Aufenthaltserlaubnis