4.3 Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Mitunter wird in Ihrem Heimatland im Zusammenhang mit der Visabeantragung bereits die Vorlage einer Krankenversicherung verlangt. Sie können schon zu diesem Zeitpunkt Kontakt zu einer deutschen Krankenkasse knüpfen und sich für den beabsichtigten Zeitraum versichern lassen ( 5.1.2). Ein Vorteil ist: Deutsche Krankenversicherungen sind bei den Ärzten bekannt und die Abwicklung im Krankheitsfalle ist bedeutend einfacher. Gerade bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie die Kosten nicht verauslagen.

Sollten Sie eine private Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie diese in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen und sich damit von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Bedenken Sie aber, dass es in bestimmten Fällen Probleme geben könnte, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten wollen. Achten Sie auch auf ausreichenden Versicherungsschutz.

Kommen Sie aus Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (EU- und EWR-Länder, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Nordmazedonien, Schweiz, Türkei, Tunesien, Vereinigtes Königreich), befragen Sie Ihre Krankenkasse über den besten Versicherungsweg. Mittlerweile wird die Europäische Krankenversicherungskarte – European Health Insurance Card (EHIC) ausgegeben, mit der Sie in medizinischen Notfällen versorgt werden. Mit dieser Karte werden Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland befreit. Mitunter empfiehlt sich eine Zusatzversicherung. Dazu lassen Sie sich am besten in Ihrem Heimatland beraten.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherung (► 9.9).