9.9 Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen

Die Hausratversicherung versichert Sie gegen Diebstahl, Brände oder Leitungswasserschäden, die in Ihrer Wohnung entstehen könnten. Einige Mieter, die Ihnen ein Zimmer vermieten, verlangen unter Umständen, dass Sie eine Hausratversicherung abschließen. Außerdem können Sie bei dieser Versicherung Ihr Fahrrad (kostenpflichtig) mitversichern.

Bei der Haftpflichtversicherung sind Sie versichert, wenn Sie beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen oder wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen. Für die Studierenden der HU besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz durch die Universität. Ihnen wird für die Haftpflichtrisiken, die aus der Teilnahme am studentischen Lehr- und Lernbetrieb, aus der Teilnahme an Exkursionen, Praktikaeinsätzen, Fort- und Weiterbildungskursen in außerbetrieblichen Einrichtungen – auch im Ausland – entstehen könnten, der Abschluss einer erweiterten privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

Mit der Immatrikulation zum Semester haben Sie ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters den Studierendenstatus. Über die Universität stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was den direkten Weg zur und von der Universität betrifft sowie studienbezogene Tätigkeiten, die mit der Universität in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Denkbar wäre, eine zusätzliche Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzuschließen. Weitere Informationen über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz finden Sie in der Broschüre Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen.