Finanzierungsnachweis

Wie könnt ihr nachweisen, dass ihr über ausreichende Mittel zur Finanzierung  eures Lebensunterhalts verfügt?

 

  1. Ersparnisse auf eurem Konto
    Wenn ihr über mindestens 10.332 € Erspartes auf einem Konto verfügt (Maßstab ist der Förderungshöchstsatz (BAFöG)), genügt mitunter ein Kontoauszug um nachzuweisen, dass ihr über genügend finanzielle Ressourcen verfügt. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass ihr hier zur Einrichtung eines Sperrkontos aufgefordert werdet. Das betrifft vor allem diejenigen, die visafrei einreisen konnten, aber in Berlin ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Mindestens 10.332,00 Euro pro Jahr bei einem deutschen Geldinstitut (z.B. bei Coracle,  Fintiba oder Expatrio. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen.
  2. Bürgschaft von euren Eltern (oder einer anderen Vertrauensperson)
    Ihr könnt euch von euren Eltern oder anderen nahestehenden Personen formlos bestätigen lassen, dass sie euch für die Dauer eures Studiums in Deutschland monatlich mit mindestens 861 € unterstützen werden. Zusätzlich zu diesem Schreiben müsst ihr eine Kopie des Passes sowie einen Gehaltsnachweis (oder einen Kontoauszug) der unterzeichnenden Person vorlegen.
  3. Arbeitsvertrag:
    Wenn ihr euch teilweise oder vollständig durch Erwerbsarbeit finanziert, könnt ihr als Nachweis eine Kopie eures aktuellen Arbeitsvertrages (sowie evtl. Verlängerungen) bei uns einreichen. Bitte beachtet, dass ihr nicht als Selbstständige tätig sein könnt und außerdem wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden neben dem Studium arbeiten dürft. Sollte euer monatliches Einkommen weniger als 861 € betragen, müsst ihr die fehlende Summe zusätzlich entweder durch Erspartes oder eine Bürgschaft nachweisen.
  4. Stipendium:
    Falls ihr ein Stipendium erhaltet, reicht bitte eure Stipendienbestätigung bei uns ein. Auf dieser muss ersichtlich sein, in welchem Umfang ihr gefördert werdet und bis wann ihr finanzielle Unterstützung erhaltet. Eure Aufenthaltsgenehmigung wird  immer nur bis zum Ende der Förderzeit bewilligt.
  5. Sperrkonto:
    Wenn ihr für die Beantragung eures Visums ein Sperrkonto eröffnet habt, bringt uns bitte das Schreiben der Bank mit. 
  6. Verpflichtungserklärung:
    https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/

 

Kontakt

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