Gesundheit und Krankenversicherung

In dieser Rubrik finden Sie ausführliche Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende an der HU und andere mögliche Versicherungen.

In diesem kurzen Informationsvideo finden Sie eine übersichtliche Einführung in das Thema.

 

Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie krankenversichert sind. Hier noch einige Erläuterungen dazu:

1. Studierende aus Ländern der EU und mit Sozialversicherungsabkommen

a) Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bringen ihre Europäische Krankenversichertenkarte European Health Insurance Card (EHIC) mit, die in Deutschland als Anspruchsnachweis gilt. Für die Anerkennung kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutschen Krankenkasse (siehe die unten genannten Studienberater*innen) und legen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor (oder reichen diese per E-Mail ein). Bitten Sie die Krankenkasse unter Verwendung der Absendernummer H0000442, Ihren Versichertenstatus elektronisch an die Humboldt-Universität zu übermitteln. Dies ist für die Immatrikulation außerordentlich wichtig.

Bei Arztbesuchen können Sie die von Ihnen gewählte Krankenkasse nennen.

b) Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, verfahren ebenso. Bei notwendigen ärztlichen Behandlungen müssten Sie sich allerdings erneut an die gewählte Krankenkasse wenden.

2. Studierende mit privater Krankenversicherung

Studierende, die in ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, werden dennoch in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungs­pflichtig. Nach einer persönlichen Beratung (z. B. bei der AOK, BARMER, DAK, Die Techniker; siehe die unten genannten Studienberater*innen) kann auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. In dem Fall erhalten Sie die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“. 

enlightened  Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie während der gesamten Studienzeit in Deutschland zu keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr wechseln können, wenn Sie von dieser Versicherungspflicht erst einmal befreit sind. Für eine unkomplizierte Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung.
► Auswahl privater Krankenkassen

3. Alle übrigen Studierenden

Für alle Studierenden besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Demnach müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern lassen.

Oft wird von der deutschen Botschaft mit dem Antrag auf ein Visum bereits der Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung für 3 Monate gefordert. Das kann nur eine Überbrückung sein, denn mit dem Semesterbeginn ab 01.04. bzw. 01.10. müssen Sie gesetzlich versichert sein.

Der monatliche Beitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt für Studierende zurzeit bei ca. 110 EUR und setzt sich aus einem Beitrag für die Krankenversicherung und einem Beitrag für die Pflegeversicherung zusammen. Die Zusatzbeiträge variieren je nach Krankenkasse.

Wenn Sie eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen haben, bitten Sie diese, unter Verwendung der Absendernummer H0000442, Ihren Versichertenstatus elektronisch an die Humboldt-Universität zu übermitteln. Dies ist für die Immatrikulation außerordentlich wichtig. 

enlightened  Sie können die AOK, BARMER, DAK oder Die Techniker schon aus Ihrem Heimatland  kontaktieren und ggf. eine Krankenversicherung abschließen, die im Folgenden genannten Studierendenberater*innen helfen Ihnen gern.

4. Anerkannte Geflüchtete

Sie müssen vor der Immatrikulation Ihren Versicherungsstatus nachweisen. Wenden Sie sich bitte dafür an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikulieren möchten und bitten Sie darum, dass unter der Absendernummer H0000442 die Krankenkasse der Humboldt-Universität einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus elektronisch übermittelt.

Studierende finden mehr grundsätzliche Informationen zur Krankenversicherung im Wegweiser für internationale Studierende ► Pkt. 5.1.2 oder wenden sich bei Fragen an die Infothek:
welcome-centre@hu-berlin.de

Promovierende und Wissenschaftler:innen wenden sich bitte an die International Scholar Services: int.scholars@hu-berlin.de.

Studienberater*innen der gesetzlichen Krankenversicherung

AOK Nordost
Christopher Manicke
Tel.: (+49 331) 27 72-24632
Tel.: 0800 26 50 80-24632 *)
E-Mail: christopher.manicke@nordost.aok.de

BARMER
Julia Melchior
Tel.: 0800 333004 101-241 *)
Mobil: (+49) 151 11 30 28 35
E-Mail: julia.melchior@barmer.de

DAK – Gesundheit
Jessica Meschkat
Tel.: (+49 30) 21 00 273- 11 11
Tel.: (+49 172) 82 55 301
E-Mail: jessica.meschkat@dak.de

Die Techniker (TK)
Lutz Matuschke
Tel.: (+49 40) 460 65 10 37 07
E-Mail: lutz.matuschke@tk.de

Franziska Stiehm
Tel.: (+49 40) 460 65 10 36 68
E-Mail: Franziska.Stiehm@tk.de

www.tk.de/TK-StudyGuide

*) in Deutschland gebührenfrei
 

Wichtige Information zu weiterem Versicherungsschutz

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie in der Zeit vor dem Semesterbeginn noch keinen Studierendenstatus haben und für Ihren Versiche­rungsschutz selbst verantwortlich sind (das gilt z.B. für Teilnehmende an den Intensiv-Sprachkursen vor Semesterbeginn). Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum von der Reise bis zur Immatrikulation eine Reiseversicherung abzuschließen (das kann schon bei der Visabeantragung hilfreich sein).

Mit der Immatrikulation zum Sommersemester haben Sie ab dem 01.04. den Studierendenstatus, mit der Immatrikulation zum Wintersemester haben Sie ab dem 01.10. den Studierendenstatus. Damit haben Sie ab diesem Datum Ihren Krankenversicherungs­schutz nachgewiesen. Über die Universität stehen Sie darüber hinaus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was den direkten Weg zur und von der Universität betrifft sowie studienbezogene Tätigkeiten, die mit der Universität in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1436

Denkbar wäre, eine zusätzliche Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzu­schließen.

Generell empfehlen wir, für Ihren gesamten Berlin-Aufenthalt eine Privathaft­pflichtversicherung abzuschließen, für den Fall, dass Sie selbst in Ihrer Wohnung oder anderswo Schäden an Dritten verursachen. Kleine Schäden können oft schon zu großen Kosten führen, weshalb diese Versicherung hier zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungspolicen gehört.
www.tarifini.de/privathaftpflicht-studenten

Weiterführende Informationen und private Krankenversicherungen für internationale Studierende

Die richtige Ärztin finden:

Bei leichten Erkrankungen wie einer Erkältung, Grippe, leichten Verletzungen etc. ist in Deutschland der Hausarzt/die Hausärztin erste:r Ansprechpartner:in. Bei speziellen Erkrankungen überweist die Hausärztin an einen Spezialisten. Sollten Sie an Erkrankungen leiden, die auch im Heimatland von einem Spezialisten behandelt wird, können Sie sich auch direkt an einen solchen wenden, ohne vorab Ihren Hausarzt zu konsultieren.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, in welcher Arztpraxis oder in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten, solange man dort Ihre Krankenkasse akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Krankenkasse in der jeweiligen Arztpraxis anerkannt wird, um teure Arztrechnungen zu vermeiden. 

Bei der Suche nach dem geeigneten Hausarzt/der geeigneten Hausärztin unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Zudem kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse bei der Suche nach geeigneten Ärzt:innen helfen. Ohnehin haben die Krankenkassen ausführliche Informationen und Angebote auf ihren Webseiten, was Gesundheit oder auch professionelle Hilfe bei Krankheiten anbelangt.

Einen Termin vereinbaren:

In vielen Hausarztpraxen gibt es offene Sprechstunden und man kann ohne Terminbuchung vorsprechen. Wenn man lange Wartezeiten vermeiden möchte und keine akute Erkrankung vorliegt, ist es jedoch von Vorteil, die Praxis vor dem Besuch telefonisch zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Je nach Praxis kann die Terminvergabe mehrere Wochen Vorlauf benötigen (vor allem bei Fachärzt:innen). Sofern Sie privat versichert sind, müssen Sie einen Rechnungsbetrag überweisen, der Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet wird. Bitte nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit - sie muss in jedem Quartal neu eingelesen werden.

Medikamente:

In Deutschland kann man Medikamente ausschließlich in Apotheken kaufen. Einige Medikamente, wie etwa Kopfschmerztabletten, sind rezeptfrei erhältlich, die meisten Medikamente sind rezeptpflichtig und müssen von einer Ärztin verschrieben werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente; es muss aber ggf. in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlt werden. Manchmal ist auch eine private Zuzahlung notwendig.

Im Notfall:

Sollten Sie mitten in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag krank werden, sind Notdienste und Nachtapotheken immer für Sie da. Hier können Sie die Notdienste und nächsten Nachtapotheken in Ihrer Nähe finden: 

Falls Sie ärztliche Hilfe brauchen, kontaktieren Sie als erstes einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe. In der Regel erfahren Sie über den Anrufbeantworter, wo Sie sich bei Notfällen melden können, wenn der/die Arzt/Ärztin nicht zu erreichen ist. Sollten Sie sofort Hilfe benötigen, können Sie auch in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses gehen. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenhäuser Berlins.

Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls, der sofortige Hilfe erfordert, rufen Sie den Krankenwagen unter 112.

Gesundheitswesen/Krankenhäuser - ausgewählte Adressen:

Charité Krankenhaus
Philippstraße 10
10117 Berlin

Rettungsstelle, Erste Hilfe, Notaufnahme (+49 30) 450 53 10 00
Zentrale (+49 30) 450 50

 

Vivantes Klinikum im Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10243 Berlin

Rettungsstelle (+49 30) 130 23 17 35

Kassenärztlicher Notdienst (+49 30) 310-031

Bundesweite Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigungen 116 117

Giftnotruf (+49 30) 1 92 40

Zahnärztlicher Notdienst (Auskunft) (+49 30) 89 00 43 33

Mehr...

Psychologische und seelsorgerische Beratung:

Für psychologische und/oder seelsorgerische Beratung können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

  • Seelisch gesund studieren, mehr...
  • Studierendenwerk Berlin, mehr...
  • Katholische Hochschulgemeinde, Evangelische Hochschulgemeinde, mehr...

Zur Unterstützung der psychischen Gesundheit bei Pandemien: 

www.bihealth.org/de/translation/innovationstreiber/quest-center/services/unterstuetzung-der-psychischen-gesundheit-bei-pandemien

Für HU-Studierende im Ausland

Jeder Student und jede Studentin bleibt während des Auslandsaufenthaltes an der HU immatrikuliert. Entsprechend muss der Versicherungsschutz bei einer deutschen Krankenkasse bestehen bleiben.

Weiterführende Informationen und private Krankenversicherungen für HU-Studierende im Ausland

Kontakt

Tel.: (+49 30)
20 93-46 747

E-Mail:
welcome-centre@hu-berlin.de