1.1 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie, dass Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragen, mind. acht Wochen vor Ablauf Ihres derzeit gültigen Aufenthaltstitels! Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) kann zurzeit bis zu drei Monate dauern.
Der HU-Visaservice nimmt die Antragsunterlagen wie auf unserer Homepage erläutert NUR elektronisch entgegen. Wir reichen diese für Sie beim LEA-Hochschulservice ein. [Wenn Sie selbst zum Landesamt für Einwanderung gehen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen Termin online buchen ► Terminvereinbarung]
Im Folgenden erläutern wir unser Prozedere in drei Schritten. Für Fragen stehen wir Ihnen via Zoom oder per E-Mail zur Verfügung.
SCHRITT 1:
Folgende Unterlagen sind bei uns genau in der angegebenen Reihenfolge in EINEM PDF per E-Mail einzureichen an: visaservice@hu-berlin.de
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Antragsformular für HU-Visaservice (Deckblatt)
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir all Ihre Informationen und Kontaktdaten auf einen Blick haben. Dies ist das erste Blatt von dem gesamten PDF, dann folgen alle weiteren Dokumente. -
Passkopie
Bitte scannen Sie die Seiten im Pass mit den persönlichen Angaben (Farbscan!). Auf dem Scan muss auch die Unterschrift zu sehen sein. -
Kopie des letzten Aufenthaltstitels
Farbscan der letzten Aufenthaltskarte (eAT) mit Zusatzblatt oder Farbscan der letzten Aufenthaltserlaubnis im Pass (Klebeetikett) -
Studienbescheinigung (in AGNES unter Bescheinigungen zu finden, die Immatrikulationsbescheinigung ist NICHT ausreichend)
Programmstudierende reichen bitte zusätzlich ihre Bescheinigung zum Programmstudium ohne Abschluss (Confirmation letter) ein, weil daraus die vereinbarte Semesterzahl hervorgeht. - Studienprognose mit Leistungsübersicht ausgestellt vom Prüfungsbüro, bei längerer Studiendauer bzw. wenn vom Landesamt für Einwanderung verlangt, mehr...
- Finanzierungsnachweis, z.B. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Arbeitsvertrag oder Stipendienurkunde, Bürgschaft, mehr...
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Nachweis einer Krankenversicherung, (der Verweis zum Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung darf höchstens 3 Monate alt sein) mehr...
Die private Krankenversicherung muss die Dauer des Aufenthalts in Berlin abdecken oder mind. 12 Monate gültig sein. - Anmeldung bei der Meldebehörde
- Datenschutzerklärung, das Formular kann in Adobe Acrobat Reader DC unter "Werkzeuge" bearbeitet und signiert werden.
- Gegebenenfalls Eheurkunde und Geburtsurkunde bei mitreisenden Ehepartnern und Kindern.
- Gegebenenfalls Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern.
SCHRITT 2:
Sobald Ihre Unterlagen bearbeitet wurden, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Termin bei der LEA-Dienststelle in Berlin-Charlottenburg. Dort müssen Sie persönlich erscheinen, um Ihre Fingerabdrücke abzugeben. Dazu ist Folgendes mitzubringen:
- Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild, mehr...
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Gebühr (bar oder EC-Karte) kann bis zu 100 Euro betragen
Von den Gebühren sind wie bisher diejenigen Studierenden befreit, die Studienförderungen bzw. Stipendien aus öffentlichen deutschen oder EU-Mitteln erhalten.
NB: Studierende, über deren Aufenthalt noch nicht endgültig entschieden wurde, erhalten eine Fiktionsbescheinigung. Wenn Sie eine Anhörung mit Fristsetzung vom LEA per Post erhalten, nehmen Sie das Schreiben sehr ernst und setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Sie Hilfe benötigen.
SCHRITT 3:
Sie bekommen den eAT vom Landesamt für Einwanderung (LEA) per Post zugeschickt. Sie müssen zurzeit für den gesamten Prozess mit Wartezeitzeiten von bis zu drei Monaten rechnen.
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Mehr Informationen zum eAT findet ihr auf den Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).