1. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Seit 29.06.2020 wird vom Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) der elektronische Aufentaltstitel eAT im Kreditkartenformat mit biometrischen Angaben (Fingerabdrücke, Körpergröße, Augenfarbe) erteilt.
Coronabedingt nehmen wir im HU-Visaservice die Antragsunterlagen von euch NUR elektronisch entgegen. [Wenn ihr jedoch selbst zum Landesamt für Einwanderung gehen wollt, solltet ihr rechtzeitig einen Termin online buchen ► Terminvereinbarung]
Bitte kümmert euch schnellstmöglich nach eurer Einreise um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und bedenkt längere Bearbeitungszeiten!
SCHRITT 1: Im Folgenden erläutern wir unser Prozedere in drei Schritten. Für Fragen stehen wir euch via Zoom oder per E-Mail zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind bei uns während oder nach einer Zoom-Sprechstunde einzureichen, genau in der angegebenen Reihenfolge in EINEM PDF per E-Mail an: visaservice@hu-berlin.de
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Antragsformular für HU-Visaservice (Deckblatt)
Bitte füllt dieses Formular aus, damit wir all eure Informationen und Kontaktdaten auf einen Blick haben. Dies ist das erste Blatt von dem gesamten PDF, dann folgen alle weiteren Dokumente. -
Passkopie
Bitte scannt die Seiten im Pass (Farbscan!) mit den persönlichen Angaben, bitte auch unbedingt die Seite mit dem D-Visum und dem Einreisestempel (wenn der nicht vorhanden ist, dann Zug- oder Flugticket als Beleg für das Einreisedatum). Auf dem Scan muss auch die Unterschrift zu sehen sein. -
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Das Formular ist als PDF in folgenden Sprachen zu finden: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Deutsch, Griechisch, Türkisch, Vietnamesisch und Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch und Deutsch, Serbisch, Bosnisch. Das Formular kann in Adobe Acrobat Reader DC unter "Werkzeuge" bearbeitet und signiert werden, bitte nicht handschriftlich ausfüllen. -
Studienbescheinigung (in AGNES unter Bescheinigungen zu finden, die Immatrikulationsbescheinigung ist NICHT ausreichend)
Programmstudierende reichen bitte zusätzlich ihre Bescheinigung zum Programmstudium ohne Abschluss (Confirmation letter) ein, weil daraus die vereinbarte Semesterzahl hervorgeht. - Finanzierungsnachweis, z.B. Sperrkonto, Arbeitsvertrag, Stipendienurkunde oder Bürgschaft, Kontoauszüge sind zumeist nicht ausreichend, mehr...
- Nachweis einer Krankenversicherung, der Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung darf höchstens 3 Monate alt sein (die private Krankenversicherung muss die Dauer des Aufenthalts in Berlin abdecken oder mind. 12 Monate gültig sein), mehr...
- Anmeldung bei der Meldebehörde, erhältlich in den Bürgerämtern der Bezirke. Das Formular "Anmeldung bei der Meldebehörde", ein Muster für die "Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers" und Erläuterungen dazu sind auf dem Service-Portal der Stadt Berlin zu finden. [Unser Muster des Anmeldeformulars mit englischer Übersetzung könnte euch helfen.]
- Datenschutzerklärung, das Formular kann in Adobe Acrobat Reader DC unter "Werkzeuge" bearbeitet und signiert werden
- Gegebenenfalls Eheurkunde und Geburtsurkunde bei mitreisenden Ehepartnern und Kindern
- Gegebenenfalls Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
SCHRITT 2:
Sobald eure Unterlagen bearbeitet wurden, erhaltet ihr von uns eine E-Mail mit einem Termin beim LEA in Berlin-Charlottenburg. Dort müsst ihr persönlich erscheinen, um eure Fingerabdrücke abzugeben. Dazu ist Folgendes mitzubringen:
- Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild, mehr...
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Gebühr (bar oder EC-Karte) kann bis zu 110 Euro betragen
Von den Gebühren sind wie bisher diejenigen Studierenden befreit, die Studienförderungen bzw. Stipendien aus öffentlichen deutschen oder EU-Mitteln erhalten.
N.B.: Programmstudierende bzw. Studierende in Kurzzeitprogrammen erhalten bei ihrem Termin im LEA ein Klebeetikett im Pass. Die Gebühr dafür beträgt 49 Euro.
SCHRITT 3:
Ihr bekommt den eAT vom Landesamt für Einwanderung (LEA) per Post zugeschickt. Ihr müsst mit einer Wartezeitzeit von 8-12 Wochen rechnen, da der eAT in der Bundesdruckerei hergestellt wird, die für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist.
Zu beachten ist auch, dass der eAT nicht einfach verlängert werden kann. Dazu muss ein neuer eAT beantragt werden, da die biometrischen Daten nicht im System des Landesamts für Einwanderung gespeichert bleiben. Das gilt auch für den Verlust des eAT.
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Mehr Informationen zum eAT findet ihr auf den Webseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).