Visa und Aufenthalt

♦ Studierende

Der HU-Visaservice berät alle internationalen Studierenden der HU bei der Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung in Berlin nach

  • § 16b Aufenthaltsgesetz zum Studium oder
  • § 20 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreicher Beendigung des Studiums (18 Monate)
     

​Kontakt: visaservice@hu-berlin.de

Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der hohen Anzahl an Antragsteller*innen bieten wir vorwiegend nur noch Beratung an (per E-Mail und via Zoom). Wir beraten in deutscher und englischer Sprache und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen. Ausnahme: Wir reichen die Anträge nur noch für Programm-/Austauschstudierende beim LEA-Hochschulservice ein. 

Der Visaservice schließt über die Feiertage vom 21.12.2023 - 03.01.2024. 

Verschiedene Optionen der Antragstellung: 

  1. Kontaktformular, Antrag an die Referate B1/B2/B3 (Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft) - Berlin.de [Neu seit 18.09.2023]

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag über dieses Kontaktformular schon mit den vollständigen Unterlagen beim LEA-Sachgebiet ein. Es zählt das Datum der Antragstellung! Die Bearbeitungszeiten variieren zwischen 4-6 Woche. Beachten Sie den wichtigen Hinweis des LEA und reichen Sie Ihren Antrag nur einmal ein und schicken Sie nicht mehrere Mails, diverse Anfragen und Rückfragen. Das verlangsamt die Verfahren unnötig. 

    Sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Einladung zu einem Termin. 
     
  2. Einreichung der Antragsunterlagen durch den HU-Visaservice beim LEA Hochschulservice für Programm-/Austauschstudierende und Problemfälle. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann von allen Studierenden am Ende ihres Studiums beantragt werden. ► Verfahren.

    Sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Einladung zu einem Termin.
     
  3. Terminbuchung, Informationen 
    Wenn Sie Ihren Antrag wie unter 1 ODER 2 einreichen, müssen Sie KEINEN Termin buchen!


enlightened Generelle Informationen zu Fiktionswirkung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und Fiktionsbescheinigung 

enlightened Beratung und Sprechstunden via Zoom beim HU-Visaservice:

Dienstags 13.00-15.00 Uhr
Link: Zoom-Meeting

Meeting-ID: 667 7368 4583
Anmeldung für Gesprächstermine unter https://edupad.ch/p/9jdLg7sKGf
Bitte bereitet euch gut auf das Gespräch vor und fasst euch kurz, damit die nächsten Studierenden pünktlich zum Gespräch kommen können!

 

Verfahren für die elektronische Einreichung der Anträge beim HU-Visaservice NUR für Programm-/Austauschstudierende:
1. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG
1.1 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG

Verfahren für die elektronische Einreichung der Anträge beim HU-Visaservice für alle Studierenden, die ihr Studium erfolgreich an der HU abschließen:
1.2 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche

FAQ - Fragen und Antworten zu Visaservice und Aufenthaltstiteln


Wichtige Informationen und Links auf den Webseiten des LEA:

 

♦ Promovierende und Forschende

Wir unterstützen ebenso Promovierende und Forschende der HU, die den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Verlängerung nach

  • § 16b Aufenthaltsgesetz zum Promotionsstudium oder
  • § 18d Aufenthaltsgesetz zur Forschung
  • § 18b Abs. 2 AufenthaltsG - Blaue Karte
  • § 20 Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (6 Monate) bzw.
  • § 7 AufenthaltsG - Aufenthaltserlaubnis

beantragen möchten.

Kontakt: 
int.scholars@hu-berlin.de

 

♦ Generelle Informationen

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis bei uns, denn es muss aufgrund der aktuellen Lage mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Das Verfahren kann nicht beschleunigt werden.
  • Sobald der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA eingereicht ist (persönlich oder per E-Mail), tritt eine Fiktionswirkung ein. Das bedeutet, dass der Aufenthalt mit den gleichen Bedingungen weiterhin gilt und legal ist, auch wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist (einschließlich der Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit). Siehe dazu § 81 Abs. 4 AufenthG.
    Allerdings ist es nicht möglich, nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ins Ausland zu reisen. Sollte das jedoch unbedingt notwendig sein, müssten Sie eine Fiktionsbescheinigung beim LEA beantragen.
  • Auf der Grundlage einer visafreien Einreise kann keine Fiktionsbescheinigung beantragt werden. 
  • Antragsteller*innen aus § 41-Staaten (visafreie Einreise) können sich bis zu 90 Tage im Schengenraum aufhalten und innerhalb dieses Zeitraums problemlos nach Deutschland zurückkehren.
  • WICHTIG: Das LEA stellt die Aufenthaltserlaubnis teilweise in Form von Klebeetiketten aus, die in den Pass eingeklebt werden, um das Verfahren zu verkürzen. Dies gilt als vollwertiger Aufenthaltstitel!

 



AKTUELLES

Informationen für aus der Ukraine Geflüchtete vom LEA:

Informationen der HU Berlin für Geflüchtete:
Humboldt-Universität stands with Ukraine — Presseportal (hu-berlin.de)
 


 

Zur Situation im Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine begrenzte Kundenbedienung im LEA ist wieder möglich, allerdings nicht ohne vorherige Terminbuchung.  ► Termine online buchen
► Informationen zur Terminbuchung

 

Kontakt

Visaservice
Ort:
HU-Hauptgebäude
Unter den Linden 6

Sprechstunde:
Dienstags 13.00-15.00 Uhr via Zoom
Bitte registrieren

Tel.: (+49 30)
20 93-46 746

E-Mail:
visaservice@hu-berlin.de