Visa und Aufenthalt
♦ Studierende
Der HU-Visaservice berät alle internationalen Studierenden der HU bei der Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung in Berlin nach
- § 16b Aufenthaltsgesetz zum Studium oder
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§ 20 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsplatzssuche nach erfolgreicher Beendigung des Studiums (18 Monate).
Kontakt: visaservice@hu-berlin.de
Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der hohen Anzahl an Antragsteller*innen bieten wir vorwiegend nur noch Beratung an (per E-Mail und via Zoom). Wir beraten in deutscher und englischer Sprache und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen. Ausnahme: Wir reichen die Anträge nur noch für Programm-/Austauschstudierende beim LEA-Hochschulservice ein (zum Verfahren siehe unten). |
Bitte reichen Sie Anträge mit den vollständigen Unterlagen direkt beim LEA-Sachgebiet ein. Es zählt das Datum der Antragstellung! Bitte rechnen Sie mit längeren Bearbeitungszeiten. Beachten Sie den wichtigen Hinweis des LEA und reichen Sie Ihren Antrag nur einmal ein und schicken Sie nicht mehrere Mails, diverse Anfragen und Rückfragen. Das verlangsamt die Verfahren unnötig und füllt die Inbox.
Verschiedene Optionen der Antragstellung sind möglich:
- Kontaktformular Kontaktformular - Anfrage an die Referate B1/B2/B3 (Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft) - Berlin.de
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E-Mail B1B2B3[at]lea.berlin.de
Reichen Sie unbedingt Ihre gesamten Antragsunterlagen in einem PDF ein! Das LEA lädt Sie später zu einem Termin ein und klärt mit Ihnen offene Fragen. Es hilft nicht, wenn Sie um einen Termin bitten oder Fragen stellen. - Per Post Landesamt für Einwanderung (LEA), Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin (oder werfen Sie die Antragsunterlagen dort in den Briefkasten)
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Terminbuchung, Informationen
Leider ist es schwierig, Termine zu bekommen - es genügt jedoch, wenn Sie Ihre Bewerbung wie unter 2. beschrieben einreichen.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Links:
- Dienstleistungen mit Terminbuchung - Berlin.de
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium - Berlin.de
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - Berlin.de
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fkräfte - Erteilung - Berlin.de
Bearbeitung und Sprechstunden via Zoom beim HU-Visaservice:
Ab Mai immer Dienstags 13.00-15.00 Uhr
Link: Zoom-Meeting
Meeting-ID: 667 7368 4583
Anmeldung für Gesprächstermine unter https://edupad.ch/p/9jdLg7sKGf
Bitte bereitet euch gut auf das Gespräch vor und fasst euch kurz, damit die nächsten Studierenden pünktlich zum Gespräch kommen können!
Verfahren für die elektronische Einreichung der Anträge beim HU-Visaservice NUR für Austauschstudierende:
1. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
1.1 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Verfahren für die elektronische Einreichung der Anträge beim HU-Visaservice für alle Studierenden, die ihr Studium erfolgreich an der HU abschließen:
1.2 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche
Bitte reichen Sie Anträge nicht gleichzeitig direkt beim LEA und über unseren HU-Visaservice ein!
FAQ - Fragen und Antworten zu Visaservice und Aufenthaltstiteln
♦ Promovierende und Forschende
Wir unterstützen ebenso Promovierende und Forschende der HU, die den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Verlängerung nach
- § 16b Aufenthaltsgesetz zum Promotionsstudium oder
- § 18d Aufenthaltsgesetz zur Forschung
- § 18b Abs. 2 AufenthaltsG - Blaue Karte
- § 20 Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (6 Monate) bzw.
- § 7 AufenthaltsG - Aufenthaltserlaubnis
beantragen möchten.
Kontakt: int.scholars@hu-berlin.de
♦ Generelle Informationen
- Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis bei uns, denn es muss aufgrund der aktuellen Lage mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Das Verfahren kann nicht beschleunigt werden.
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Sobald der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA eingereicht ist (persönlich oder per E-Mail), tritt eine Fiktionswirkung ein. Das bedeutet, dass der Aufenthalt mit den gleichen Bedingungen weiterhin gilt und legal ist, auch wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist (einschließlich der Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit). Siehe dazu § 81 Abs. 4 AufenthG.
Allerdings ist es nicht möglich, nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ins Ausland zu reisen. Sollte das jedoch unbedingt notwendig sein, müssten Sie eine Fiktionsbescheinigung beim LEA beantragen. - Auf der Grundlage einer visafreien Einreise kann keine Fiktionsbescheinigung beantragt werden.
- Antragsteller*innen aus § 41-Staaten (visafreie Einreise) können sich bis zu 90 Tage im Schengenraum aufhalten und innerhalb dieses Zeitraums problemlos nach Deutschland zurückkehren.
- NEU: Das LEA stellt die Aufenthaltserlaubnis teilweise in Form von Klebeetiketten aus, die in den Pass eingeklebt werden, um das Verfahren zu verkürzen. Dies gilt als vollwertiger Aufenthaltstitel!
AKTUELLES
Informationen für aus der Ukraine Geflüchtete vom LEA:
- Landesamt für Einwanderung - Startseite - Berlin.de
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Berlin.de
- Інформація для українських біженців - Berlin.de
Informationen der HU Berlin für Geflüchtete:
Humboldt-Universität stands with Ukraine — Presseportal (hu-berlin.de)
Zur Situation im Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine begrenzte Kundenbedienung im LEA ist wieder möglich, allerdings nicht ohne vorherige Terminbuchung. ► Termine online buchen
► Informationen zur Terminbuchung