Förderbedingungen
Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen der HU, das in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit der HU steht (auch Drittmittelfinanzierung) sowie Lehrbeauftragte, Emeriti und Auszubildende bzw. Personal ausländischer Unternehmen aus Programmländern. Die folgenden Fragen sollten positiv beantwortet werden können:
- Sie sind im Bereich der akademischen Verwaltung an einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit einer unserer Partnerhochschulen interessiert oder wollen sich arbeitsplatzbezogen weiterbilden?
- Stimmt die Leitung Ihres Instituts/Ihrer Fakultät der Weiterbildung zu?
- Sie verfügen über hinreichende Sprachkenntnisse, um mit dem Partner an der Gasthochschule/dem Gastunternehmen zu kommunizieren?
- Sie möchten im Rahmen der ERASMUS-Personalmobilität möglichst eine Partnerhochschule mit intensiven Kontakten zur HU oder ein Unternehmen besuchen?
- Existiert ein gültiger bilateraler Vertrag zur ERASMUS-Personalmobilität mit der Partnerhochschule? Ggf. kann ein solcher personenbezogen auch kurzfristig noch vor Ihrer Reise abgeschlossen werden.
- Führt Sie das Weiterbildungsvorhaben zu einer Institution/einem Unternehmen eines Programmlandes?
- Personal von ausländischen Unternehmen können gefördert werden, wenn ein Besuch der HU von akademischem Interesse für unsere Universität ist.
Geförderte Weiterbildungsformate
- Aufenthalte an einer Partnerhochschule oder an einer europäischen Institution in einem Programmland, welches nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist
- Aufenthalte mit einer Länge von mindestens 4 Tagen (einschließlich An-/Abreise) und maximal 2 Wochen (Ausnahmen sind möglich und mit dem Hochschulkoordinator zu besprechen)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminare (außer Forschung)
- Sprachkurse
Kostenübernahme durch ERASMUS
Einfache Entfernung gem. EU-Dianstanzrechner |
Betrag pro TeilnehmerIn |
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10 - 99 km | 20 € |
100 - 499 km | 180 € |
500 - 1.999 km | 275 € |
2.000 - 2.999 km | 360 € |
3.000 - 3.999 km | 530 € |
4.000 - 7.999 km | 820 € |
8.000 km und mehr | 1.500 € |
Zielland | Tagegeld-Pauschale (max. 14 Tage) |
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DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK | 180 € |
BE, FR, EL, IT, MT, NL, AT, PT, ES, CY | 160 € |
BG, EE, HR, LV, LT, PL, RO, SK, SI, MK (FYROM), CZ, TR, HU | 140 € |