Vor der Einreise
Die Bewerbung der Gastlehrkraft und dessen Finanzierung für einen Lehraufenthalt an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt immer an der Heimat-Hochschule des Gastlehrenden.
Folgende Voraussetzungen für einen ERASMUS-geförderten Lehraufenthalt an der HU müssen erfüllt sein:
- es existiert ein gültiger ERASMUS-Vertrag zur Lehrmobilität zwischen der Heimathochschule des Gastlehrenden und der Humboldt Universität zu Berlin
- eine Einladung durch die Fakultät bzw. das HU-Institut wurde ausgesprochen
- der Gastlehraufenthalt umfasst mindestens acht Stunden Unterricht (Vorlesungen und/oder Seminare/Übungen) pro Woche bei einem minimalen Aufenthalt von zwei Tagen (ohne An-/Abreise)
-
alle erforderlichen Dokumente werden durch den/die einladende/n Hochschullehrer/in oder das Institut unterzeichnet (bitte Stempel des Instituts nicht vergessen!):
- Mobilitätsvereinbarung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Reise- und Lebenshaltungskosten werden durch die entsendende Partnerhochschule getragen
- das gastgebende Institut ist - soweit wie möglich – bei der Beschaffung/Empfehlung einer Unterkunft behilflich
- die Gastlehrkräfte werden möglichst in das akademische Leben des Instituts integriert
Die fachliche und organisatorische Abstimmung des „Gastlehrauftrages“ erfolgt an der Humboldt-Universität zu Berlin auf Institutsebene für den jeweiligen Studiengang.