Vor der Einreise

Die Bewerbung der Gastlehrkraft und dessen Finanzierung für einen Lehraufenthalt an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt immer an der Heimat-Hochschule des Gastlehrenden.

Folgende Voraussetzungen für einen ERASMUS-geförderten Lehraufenthalt an der HU müssen erfüllt sein:

  • es existiert ein gültiger ERASMUS-Vertrag zur Lehrmobilität zwischen der Heimathochschule des Gastlehrenden und der Humboldt Universität zu Berlin
  • eine Einladung durch die Fakultät bzw. das HU-Institut wurde ausgesprochen
  • der Gastlehraufenthalt umfasst mindestens acht Stunden Unterricht (Vorlesungen und/oder Seminare/Übungen) pro Woche bei einem minimalen Aufenthalt von zwei Tagen (ohne An-/Abreise)
  • alle erforderlichen Dokumente werden durch den/die einladende/n Hochschullehrer/in oder das Institut unterzeichnet (bitte Stempel des Instituts nicht vergessen!):
    1. Mobilitätsvereinbarung
    2. Aufenthaltsbescheinigung
  • Reise- und Lebenshaltungskosten werden durch die entsendende Partnerhochschule getragen
  • das gastgebende Institut ist - soweit wie möglich – bei der Beschaffung/Empfehlung einer Unterkunft behilflich
  • die Gastlehrkräfte werden möglichst in das akademische Leben des Instituts integriert

 

Die fachliche und organisatorische Abstimmung des „Gastlehrauftrages“ erfolgt an der Humboldt-Universität zu Berlin auf Institutsebene für den jeweiligen Studiengang.

 

Kontakt

Dr. Dietmar Buchmann
ERASMUS-Hochschulkoordinator
Tel.  (030) 2093-46704
Fax. (030) 2093-46732