Förderbedingungen
Folgende Bedingungen sollen von den Konsortien erfüllt werden:
Mindestens drei Hochschulen aus drei EU-Programmländern (vier sind empfehlenswert); Hochschulen in Ländern außerhalb der EU können teilnehmen, aber keine finanziellen Leistungen erhalten.
- Mindestens 15 mobile Teilnehmer*innen
- Die physische Mobilität kann in Deutschland oder einem der beteiligten Programmländer stattfinden.
- Die virtuelle Phase kann vor oder nach der Mobilität stattfinden und ist in ihrer Länge nicht definiert.
- 3 ECTS müssen mindestens vergeben werden.
- Teilnehmer*innen der Partnerhochschulen müssen von diesen mit EU Stipendien (Tagespauschalen) finanziert werden (wie in ERASMUS zahlt die entsendende Hochschule).