Bewerbung und Aufenthalt

Allgemeines

Vor der Abreise



Nach der Einreise



 

Allgemeines


Die Bewerbung von akademischem Personal der Humboldt-Universität zu Berlin für einen Lehr-, oder Trainingsaufenthalt an einer der Partnerinstitutionen erfolgt grundsätzlich über die für die Kooperation verantwortlichen Wissenschaftler*innen. Wenn diese den Antrag unterstützen, wird die Erasmus+ Partnerländer Mobilität mit der gewünschten Gastinstitution des/der sich Bewerbenden entsprechend den internen Regeln abgestimmt. Die Entscheidung über die Finanzierung trifft die Humboldt-Universität zu Berlin auf Basis des Antrages auf ein Erasmus+ Partnerländer Stipendium mit Anlagen.

Gefördert werden kann Hochschulpersonal der Humboldt-Universität zu Berlin, insbesondere wenn es im Bereich der vereinbarten Kooperation tätig ist sowie Lehrbeauftragte, Emeriti:

  • STT - Personalmobilität zu Weiterbildungszwecken: Sie sind im Bereich der vereinbarten akademischen Kooperation tätig und wollen sich zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Partnern abstimmen.
  • STA - Personalmobilität zu Lehrzwecken: Sie haben mit der Partnerinstitution vereinbart, an dieser Lehraufgaben wahrzunehmen. Die Mindestdauer von Lehrmobilitäten ist 5 Tage plus jeweils ein Tag für An-und Abreise. Mindestens 8 Wochenstunden Lehre müssen nachgewiesen werden. Zusätzliche Tage erhöhen die Lehrstunden entsprechend proportional (etwa 1,5 Stunden pro zusätzlichem Tag).
  • STT und STA Aufenthalte haben eine Länge von mindestens 5 Tagen plus zwei Tagen für An-/Abreise und maximal 2 Monate im Projekt. Innerhalb der Finanzierungsvereinbarung/der Teilprojekte sind Mehrfachförderungen eines Teilnehmers möglich, vorausgesetzt jeder Aufenthalt erfüllt die Mindestvoraussetzungen und die Gesamtdauer überschreitet nicht zwei Monate. Es sind auch Mehrfachförderungen von Mobilität in verschiedene Partnerländer und verschiedene Partnerinstitutionen innerhalb von Teilprojekten möglich.
  • Forschungsaufenthalte ohne Projekt- und Lehrbezug werden nicht gefördert.

 

Vor der Abreise


Die Beantragung einer Förderung für Staff Mobilität in Erasmus+ Partnerländer ist im Prinzip auch kurzfristig möglich, soweit die Absprachen mit dem/der Koordinator*in der Humboldt-Universität zu Berlin und der Partnerinstitution bereits erfolgt sind.

Üblicherweise folgt die Auswahl der Bewerber*innen den akademischen Interessen im Kooperationsprojekt. Die Auswahl erfolgt weniger auf der Basis von Wettbewerb als vielmehr den Erfordernissen der akademischen Arbeits -und Kooperationsbeziehungen.

Bewerbungverfahren und -unterlagen

Die genauen Bewerbungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei den zuständigen Koordinator*innen des Erasmus+ Partnerländer Projektes.

Allgemein sollte eine Erasmus+ Partnerländer Bewerbung aus folgenden Unterlagen bestehen, die Sie beim Erasmus+ Partnerländer Team einreichen:

  • Application Form HU Outgoing-Incoming Mobility with Partner Countries
  • Motivationsschreiben (bitte füllen Sie das Feld im Bewerbungsformular aus und nennen Sie akademische Gründe für den Austausch an der ausgewählten Gasthochschule)

  • Lebenslauf im Europass-Format
  • Nachweis des Mitarbeiterstatus an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Unterstützungschreiben von der Partnerinstitution (per E-Mail ist ausreichend)
  • Mobility Agreement

 

Nominierung

Auf Grundlage der Bewerbung wird das Erasmus+ Stipendium vom Erasmus+ Partnerländer Team der Humboldt-Universität zu Berlin bestätigt und Sie werden als Teilnehmende*r nominiert.

Nach der Nominierung regeln sie bitte die verbundene Dienstreise mit Ihren Vorgesetzten an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Reichen Sie bitte 3 Wochen vor Ihrer Mobilität folgende Unterlagen beim Erasmus+ Partnerländer Team ein:

  • Bestätigung (auch E-Mail ausreichend) Ihrer persönlichen Teilnahme, aus der die exakten Daten Ihres Besuchs hervorgehen
  • das von Ihnen, der Partnerinstitution, und dem/der Koordinator*in an der Humboldt-Universität unterschriebene Mobility Agreement
  • die erste Seite des Grant Agreements - dieses Grant Agreement ist die Grundlage der Finanzierung der Mobilität und vor Ihrer Abreise im International Office im Original zu unterzeichnen.
  • ggf. Programm der Weiterbildungsveranstaltung, des Workshops, der Lehrveranstaltungen, Sommerschule usw.
  • Versicherungsnachweis oder Antrag auf Abschluss einer Versicherung durch das Erasmus+ Partnerländer Team

 

Informationen zur Versicherung

Zusätzlich zu den Dokumenten, die Sie eingereicht haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungschutz verfügen. Ihre Versicherung muss aus folgenden Komponenten bestehen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rücktransport
  • Haftpflichtversicherung

Wenn Sie bereits über ausreichenden Versicherungschutz für die Mobilität verfügen, füllen Sie bitte das Insurance Declaration Formular aus und laden es zusammen mit einem Scan Ihrer Versicherungspolice hoch. Bitte beachten Sie, dass die meisten Reisekrankenversicherung keine Haftpflichversicherung beinhalten. Sollten Sie über eine allgemeine deutsche Haftpflichtversicherung verfügen, so ist diese in der Regel auch im Ausland gültig. Falls Sie nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und möchten, dass wir eine Versicherung über unseren Partner für Sie abschließen, füllen Sie bitte das Request for Insurance Support Formular aus und laden es hoch.

Das PROTRIP-WORLD PLUS Versicherungspaket unseres Partners Dr. Walter GmbH kostet derzeit € 1,48 pro Tag, ist altersunabhängig und besteht aus: Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Unfall- und Assistance-Versicherung. Sie beinhaltet folgenden Versicherungsschutz:

  • Reisekrankenversicherung mit unbegrenzter Deckung für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ohne Selbstbehalt
  • Notfall-Assistance
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis 500 € pro Fall, medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls bis zu 1.000 €
  • Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis 1.500 €, stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis zu 20.000 €
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person ohne Summenbegrenzung
  • Überführung der versicherten Person im Todesfall ohne Summenbegrenzung
  • Privathaftpflichtversicherung pauschal für Personen- und / oder Sachschäden bis 1.000.000 € sowie Mietsachschäden bis 100.000 €
  • Reiseunfallversicherung: Invaliditätsfall 30.000 € (350% Progression), Todesfall 10.000 €
  • Reisegepächversicherung bis zu 2.000 €

 

Das Grant Agreement und das Mobility Agreement müssen vor Beginn Ihres Lehraufenthaltes ausgefüllt und unterschrieben werden. Achten Sie aus diesem Grund bitte auf eine entsprechende Datierung, die vor dem Beginn Ihres Lehraufenthaltes liegen muss! Bitte vereinbaren Sie dazu vor Ihrer Abreise einen Termin mit dem Erasmus+ Partnerländer Team. Das unterschriebene Grant Agreement ist die Grundlage für die Finanzierung Ihrer Mobilität.


Nach der Einreise


Zu Beginn Ihres Aufenthaltes an der Partnerinstitution

Bitte kontaktieren Sie nach Ihrer Ankunft das International Office der Partnerinstitution und lassen Sie sich vor Ihrer Heimreise den Letter of Confirmation unterzeichnen und abstempeln.

Nach Ihrer Rückkehr

Nach Abschluss Ihrer Mobilität werden Sie durch die EU-Kommission per E-Mail aufgefordert, einen Bericht zu erstellen. Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Mobilität zu verfassen und ist ein Teil des unterschrieben Grant-Agreements. Der digitale Bericht ist eine Bedingung für die Erasmus+ Partnerländer Förderung, fehlt der Bericht, führt dies zur Rückforderung bereits gezahlter Pauschalbeträge. Das Stipendium wird in zwei oder mehreren Raten ausgezahlt, ein Teil davon vor Ihrer Mobilität und der Restbetrag nach Ihrer Rückkehr und der Einreichung des Online-Berichtes, sowie des Letters of Confirmation.