Voraussetzungen

Aktuell kann eine Lehrmobilität gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gültiger Erasmus-Vertrag  zur Lehrmobilität zwischen der HU und der gewählten Partnerhochschule
  • Dauer von mindestens 2 Arbeitstagen pro Aufenthalt
  • Dauer von maximal 14 Arbeitstagen pro Aufenthalt
  • Jeweils ein Reisetag vor bzw. nach dem Aufenthalt ist förderfähig
  • Lehrdeputat von mindestens 8h pro Woche, für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die benötigte Stundenanzahl anteilig berechnet