Voraussetzungen
Aktuell kann eine Lehrmobilität gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gültiger Erasmus-Vertrag zur Lehrmobilität zwischen der HU und der gewählten Partnerhochschule
- Dauer von mindestens 2 Arbeitstagen pro Aufenthalt
- Dauer von maximal 14 Arbeitstagen pro Aufenthalt
- Jeweils ein Reisetag vor bzw. nach dem Aufenthalt ist förderfähig
- Lehrdeputat von mindestens 8h pro Woche, für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die benötigte Stundenanzahl anteilig berechnet