Krankenversicherung

In Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung Pflicht. Sie benötigen diese bereits ab dem ersten Tag der Einreise. Eine Versicherung aus dem Ausland ist nur selten ausreichend. Hier können Sie sich informieren, was für eine Krankenversicherung Sie benötigen.

Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung muss beispielsweise bei der Beantragung eines Visums, bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, für die Immatrikulation als Promotionsstudierende oder für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Versicherung aus dem Ausland ausreichend, sehr häufig werden nur Versicherungen bei deutschen Versicherungsunternehmen anerkannt.

In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland angestellt sind oder sich anderweitig (z.B. über ein Stipendium, Finanzierung der Heimat-Universität, eigene Mittel) finanzieren.

Für EU-Bürger gelten Sonderregelungen, die Sie weiter unten finden.
 
 

Wann benötigen Sie keine deutsche Versicherung?

  • Bei Kurzzeitaufenthalten bis zu 90 Tagen reicht eine Reisekrankenversicherung aus. Diese muss in allen Schengen-Staaten gelten und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro aufweisen.

  • Als EU-Bürger: Insbesondere wenn Sie in Deutschland nicht erwerbstätig sind und bei einer Krankenversicherung im Heimatland weiterhin Beiträge zahlen, kann ihre Versicherung häufig in Deutschland anerkannt werden. Wenn Sie sich für einen kürzeren Aufenthalt in Deutschland befinden, fragen Sie bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland nach der „Europäischen Krankenversicherungskarte“. Diese deckt jedoch nur Notfälle ab. Für erweiterten Schutz beantragen sie bei ihrer Krankenkasse im Heimatland das Europäische Dokument S1. Informationen zu den besonderen Bedingungen für EU-Bürger finden Sie auch auf der wettbewerbsneutralen Informationsplattform: www.eu-patienten.de

  • Hier finden Sie mehr Informationen zur EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte): www.schengenvisainfo.com/europe-travel-insurance/ehic/

  • Personen aus nicht EU-Staaten, die in ihrem Heimatland auch für Versicherungsfälle in Deutschland versichert sind: Damit Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie nachweisen, dass ihre Krankenkasse tatsächlich denselben Schutz bietet, wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Nachweis ist sehr schwierig und häufig nicht zu erbringen. Verlassen Sie sich nicht auf diese Regelung. Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall immer den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bei einem Deutschen Versicherungsunternehmen.

 
Tipps und Hinweise
 
  • Krankenversicherungen aus dem Ausland werden in Deutschland sehr häufig nicht anerkannt. Auch eine Reisekrankenversicherung wird bei Aufenthalten über 90 Tagen in der Regel nicht anerkannt!

  • Es besteht eine Versicherungspflicht ab dem ersten Tag der Einreise. Es ist jedoch häufig schwer, sich bereits im Ausland bei einer privaten oder gesetzlichen deutschen Krankenkasse in Deutschland versichern zu lassen. Sie können deshalb eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung als Übergangslösung für die ersten Wochen in Deutschland wählen. In Deutschland sollten Sie dann möglichst schnell eine Versicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abschließen.

  • Wenn Ihr Aufenthalt für einen Zeitraum über 90 Tage geplant ist, werden Sie sich auf jeden Fall in Deutschland versichern müssen. Es empfiehlt sich deshalb, Ihre Auslands-/Reisekrankenversicherung nicht für den gesamten Aufenthalt in Deutschland abzuschließen. Fragen Sie in diesem Fall am besten bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat nach, welche Dauer die Krankenversicherung für die Erteilung des Visums haben muss, da Sie sich in Deutschland neu versichern werden.