Visum und Einreise

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie meistens ein Visum. Von der Visumspflicht ausgenommen sind Staatsangehörige von EU-Staaten und EWR-Staaten, sowie in Ausnahmen Staatsangehörige von Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.

Visa müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Die Bearbeitung eines Visumsantrages dauert mindestens 4 bis 6 Wochen, teilweise müssen Sie sogar mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag auf ein Visum so früh wie möglich zu stellen.

Folgende Visa können Sie für die Einreise nach Deutschland beantragen:
 

D-Visum (Nationales Visum)

  • Muss beantragt werden, wenn der geplante Aufenthalt länger als 90 Tage dauert.
  • Wird zu verschiedenen Zwecken erteilt, z.B. Forschung, Studium, etc.
  • Muss beantragt werden, wenn eine Erwerbstätigkeit geplant ist.
  • Bei diesem Visum ist eine mehrmonatige Bearbeitungszeit möglich (variiert von Land zu Land).
  • Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist erlaubt (90 Tage innerhalb von 180 Tagen).
  • Dieses Visum kann in Deutschland in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie aktiv eine Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise beantragen müssen.
 

C-Visum (Schengen-Visum, "Touristen-Visum")

  • Ist nur für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen gültig.
  • Ermöglicht keine Erwerbstätigkeit und kein (Promotions-) Studium.
  • Von diesem Visum wird abgeraten, da es weder eine Änderung des Aufenthaltszwecks noch eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ermöglicht.
  • Wichtig: Dieses Visum ist nicht verlängerbar, Sie können anschließend keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach Ablauf eines Schengen-Visums müssen Sie Deutschland in jedem Fall verlassen.
 

Das Visum müssen Sie in der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen.

 

In welchen Fällen benötigen Sie kein Visum?

Es gibt Ausnahmen der Visumspflicht. Staatsangehörige der im Folgenden aufgelisteten Länder dürfen auch ohne Visum einreisen. Erforderlich ist in diesem Fall nur ein gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass).

1. EU-Staaten, EWR-Staaten: Staatsangehörige dieser Länder dürfen ohne Visum einreisen. Auch bei längeren Aufenthalten muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts.

2. Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland: Staatsangehörige dieser Länder dürfen ohne Visum einreisen, auch bei einer geplanten Erwerbstätigkeit. Jedoch muss bei einem längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage) und vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Berlin dauert bis zu 12 Wochen.

Achtung: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, empfehlen wir, ein D-Visum (nationales Visum) im Heimatland zu beantragen. Dieses Visum berechtigt Sie zur Arbeitsaufnahme direkt nach der Ankunft.

3. Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino: Staatsangehörige dieser Länder dürfen ohne Visum einreisen, jedoch keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei einem längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage) benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die auch nach der visumsfreien Einreise beantragt werden kann. Vorsicht: Ist eine Erwerbstätigkeit beabsichtigt, ist die visumsfreie Einreise nicht möglich. Ein entsprechendes Visum muss bereits vor der Einreise beantragt werden.

Für Staatsangehörige von Brasilien gibt es einige Sonderregelungen, die dazu führen können, dass Sie unbedingt ein Visum beantragen müssen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei der Deutschen Botschaft in Brasilien.

4. Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Malaysia, Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Serbien, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela: Staatsangehörige dieser Länder dürfen ohne Visum einreisen, jedoch keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei einer Einreise ohne Visum kann jedoch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Vorsicht: Nach Ablauf von 90 Tagen muss die Ausreise erfolgen.

Für Staatsangehörige aller übrigen Länder gilt die übliche Visumpflicht.

Eine Übersicht zur Visumpflicht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

 
 
Dokumente für die Beantragung eines Visums
 

Bitte kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft oder das Konsulat im Heimatland. In den meisten Fällen finden sich die notwendigen Unterlagen auf der entsprechenden Webseite der Auslandsvertretung. Für ein Visum zur Forschungstätigkeit benötigen Sie normalerweise:

  • Antrag auf Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland 
  • Nachweis über die Einstellung an der HU Berlin (Einstellungszusage der Personalabteilung)
  • Aufnahmevereinbarung (bereitgestellt vom Gastinstitut der HU oder den ISS)
  • Lebenslauf und Universitätsabschlüsse
  • Wohnadresse in Deutschland
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Pass und aktuelles biometrisches Foto

Es wird empfohlen, die Dokumente in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

 

Informationen für Familien

Wenn Ihre Familie Sie nach Berlin begleitet, müssen Sie folgende Dokumente zusätzlich vorlegen:

  • Krankenversicherungsnachweise für alle Familienmitglieder
  • Heiratsurkunde (mit Apostille)
  • Geburtsurkunde der Kinder (mit Apostille)
  • Pass und aktuelles biometrisches Foto der Familienmitglieder

Es wird empfohlen, die Dokumente in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

 
Hier finden Sie weitere nützliche Hinweise zur Visumbeantragung:
 
 
 
 
 
Tipps und Hinweise
 
  • Visum und Aufenthaltserlaubnis sind unterschiedliche Dokumente! Ein Visum berechtigt die Inhaberin/den Inhaber nur zur Einreise. Wird ein längerer Aufenthalt (mehr als 90 Tage) angestrebt, müssen Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter Aufenthaltserlaubnis.

  • Ein Visum wird für einen bestimmten Zweck beantragt, z.B. zur Arbeitsaufnahme oder für Studienzwecke. An den bewilligten Zweck sind Sie gebunden. Wenn Sie in Deutschland arbeiten werden, benötigen Sie in der Regel ein Visum, das die Erwerbstätigkeit gestattet.

  • Wenn der Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland beabsichtigt ist, dann können Sie die Visastelle bitten, ein Visum für die gesamte Aufenthaltszeit nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ für alle Schengen Staaten erteilen. In diesem Fall müssen Sie in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Bitte weisen Sie die zuständige Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum beantragen darauf hin, dass für Sie als Wissenschaftler/in gemäß § 34 (2) Aufenthaltsverordnung eine Zustimmungsfreiheit vorliegt, das Landesamt für Einwanderung Berlin muss nicht beteiligt werden.

  • Für den Fall, dass Sie ein Visum beantragen, mit dem Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreiben möchten, können Sie die Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland darauf hinweisen, dass für Sie als Wissenschaftler/in gemäß § 5 Beschäftigungsverordnung eine Zustimmungsfreiheit vorliegt. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin muss nicht beteiligt werden.

 

Unsere Hilfestellungen:
  • Wir beraten Sie in der Frage, ob Sie ein Visum beantragen müssen.
  • Wenn Sie ein Visum beantragen möchten, unterstützen wir Sie im Antragsprozess und informieren darüber, welches Visum Sie benötigen.
  • Nach Ihrer Ankunft in Deutschland helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Sie haben noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie die International Scholar Services.